Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Behörden => Thema gestartet von: markus911 am 23. September 2008, 22:27:56

Titel: Vertreter für den Raum Saarland
Beitrag von: markus911 am 23. September 2008, 22:27:56
Hallo.

Ich habe da ein Problem. Ich bin seit drei Jahren Grenzgänger. Nun will meinen Arbeitgeber wechseln.
Der Standort der Firma wäre Koblenz. Ich wäre aber Täglich im Saarland als Vertreter Unterwegs.  Wohnen tu ich direkt an der Französichen Grenze beim Saarland.
Verliere ich damit meinen Grenzgängerstatus? Arbeiten tu ich ja in der "Zone". Was ist jetzt entscheident?. Der sitz des Arbeitgeber oder mein Arbeitsgebiet?.

Weiß einer von euch wie das mit dem Versteuern vom Firmenwagen in Frankreich läuft? Wie in Deutschland die 1% Regelung?.

Danke und viele Grüße
Markus
Titel: Re: Vertreter für den Raum Saarland
Beitrag von: moni am 24. September 2008, 08:04:20

Hallo Markus,

Es zählt wo Du wohnst und arbeitest, nicht der Arbeitgeber.

Mit dem Dienstwagen ist es genauso wie in Deutschland. 1% des Anschaffungswertes wird auf das Gehalt draufgeschlagen und damit mitversteuert. Da Du in F weniger Steuern zahlst, zahlst Du damit auch weniger für Deinen Dienstwagen.

Ciao
Moni