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Autor Thema: Verlängerung Grenzgängerbescheinigung  (Gelesen 31047 mal)

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Offline Uwe

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Verlängerung Grenzgängerbescheinigung
« am: 07. Februar 2006, 21:58:38 »
Folgendes kleines Problem,

ich muß meine Grenzgängerbescheinigung verlängern lassen.
Habe das noch nicht gemacht und meine Chefin die die Lohnbuchhaltung macht weiß hier auch nicht so recht Bescheid.
Zur Erklärung wir sind nur ein kleiner Handwerksbetrieb, kann ja nicht jeder bei Daimler&Co arbeiten, da geht das automatisch.

Also ich erklär mal wie ich mir das vorstelle.
Ich besorge mir 3mal Formular 5011

1x für Arbeitgeber
1x für franz Finanzamt
1x für mich

Ichtrage meine Daten ein.
Jeder muß jedes Ausführung unterschreiben und erhält ein Exemplar. Das deutsche Finanzamt bleibt wie ich meine außen vor.

Stimmt das so oder schreibe ich hier totalen Mist.

Dank im voraus.
Uwe

Offline Marco

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Verlängerung Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #1 am: 09. Februar 2006, 00:05:22 »
ich nehme an, die verlängerung wird genauso gemacht wie die erste beantragung...

viele grüße,
marco

Wie wird man Grenzgaenger

Dokumente

    * A: Vordruck Grenzgängerbescheinigung (Formulaire Travailleurs frontaliers), gibts auf jedem Finanzamt zum Selbstabholen.
    * B: Abmeldebestätigung des deutschen Einwohnermeldeamtes, kriegt man bei der Abmeldung in Deutschland.
    * C: Mietvertrag / Kaufvertrag der neuen Wohnung oder des neuen Hauses in Frankreich
    * D: Ausweis (Personalausweis, Reisepass)

[bearbeiten]
Ablauf

   1. Beim zuständigen französischen und deutschen Finanzamt liegt die Grenzgängerbescheinigung (Travailleurs frontaliers) als Vordruck aus (Dokument A). Diese sollte man sich zuerst besorgen.
   2. Dieses Formular muss beim Arbeitgeber (normalerweise in der Personalabteilung) abgegeben werden. Die Lohnbuchhaltung füllt es dann aus und gibt es in dreifacher Ausfertigung zurück.
   3. Mit der ausgefüllten Bescheinigung geht es dann nach Frankreich zum zuständigen Finanzamt. Dort wird es abgestempelt und ein Durchschlag verbleibt dort. Die verbleibenden zwei Ausfertigungen sind einmal für den Antragsteller und einmal zur Vorlage beim deutschen Finanzamt. Vor dem Abstempeln will das Finanzamt in Frankreich sicher stellen, daß man auch wirklich in Frankreich wohnt, daher muß man hier die Dokumente B, C und D vorlegen, also die Abmeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt sowie den Kaufvertrag( Mietvertrag) und den Ausweis. Beim Einwohnermeldeamt kann man sich erst 7 Tage vor Umzug nach Frankreich abmelden.
   4. Eine Ausfertigung muss nun zum deutschen Finanzamt, und zwar zu dem Arbeitsamt an dem euer Lohn bearbeitet wird. Welches Finanzamt das ist, sollte die Personalabteilung des Arbeitgebers wissen.
   5. Vom deutschen Finanzamt kommt nun ein Bescheid, der in die Lohnbuchhaltung gegeben werden muss. Dieser Bescheid hat eine begrenzte Gültigkeit und muss von Zeit zu Zeit verlängert werden durch die Beantragung einer neuen Grenzgängerbescheinigung.
   6. Ab jetzt zahlt ihr eure Einkommensteuer in Frankreich.

Offline Uwe

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Verlängerung Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #2 am: 09. Februar 2006, 08:51:59 »
Ja ich denke das passt so,

wobei ich mir für die Verlängerung den Punkt B wohl sparen kann.
Für Punkt C: genügt wohl eine Telefon/ Stromrechnung, dies wird oft als Wohnsitznachweiß in F verwendet.

Ich gehe heute wenns mir reicht noch zum franz. Finanzamt.
Gebe Bescheid wies geklappt hat.

Übrigens die 5011er Formulare hab ich mir beim in D zuständigen Finanzamt Downloaden können.

Hier der Link für Grenzgängerformulare.

http://www.fa-karlsruhe-durlach.de/servlet/PB/menu/1160383/index.html

Es ist egal von welchem Finanzamt die Formulare kommen euer Amt hat bestimmt auch einen eigen Link. Dies ist jetz Khe- Durlach.

Achtung bitte beachten das man die Formulare zwar ausdrucken und ausfüllen darf, aber im Original sind sie
2-seitig. Für mich stellt das jetzt im Büro kein problem dar. Aber mit nem normalen "Tintenpisser" ist das doch ein bisschen schwerlich.

Saluet
Uwe

Offline Marco

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Verlängerung Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #3 am: 09. Februar 2006, 23:16:13 »
Danke für den Link, den kannte ich noch nicht.

Die Vordrucke konnte ich beim Finanzamt Saarbrücken zwar nicht finden, aber eine Seite mit ein paar Erklärungen zum Grenzgängerstatus.

Aber man kann ja auch die Bescheinigungen von deinem Link nehmen, das scheinen die gleichen zu sein, die hier auch verwendet werden.

Was B und C der obigen Liste angeht hast du wohl recht. Man wohnt ja schon hier und die Verlängerung sollte problemlos sein.

Salue,
Marco

Guest

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Verlängerung Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #4 am: 10. Februar 2006, 11:19:35 »
Also die Verlängerung machen wir komplett per Post ohne irgendwelche Rechnungen als Nachweis oder gar den Kaufvertrag des Hauses.

Übrigens ist das Formular 3-fach! Je 1 Seite für die Finanzämter und 1 Seite bleibt beim Arbeitnehmer. Dieses Blatt muß genau wie alle anderen Steuerunterlagen aufbewahrt werden.

- Formular beim deutschen FA besorgen
- Vorderseite ausfüllen
- Rückseite dem AG überlassen
- zum franz. FA senden
- Bestätigung vom franz. FA an das deutsche FA senden
- AG wird automatisch vom deutschen FA informiert

C'est tout!


Gruß

Nicole

Offline Uwe

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Verlängerung Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #5 am: 10. Februar 2006, 15:05:39 »
Ja Nicole das stimmt natürlich,

per Post funktionierts bestimmt auch. Aber ich mache die Dinge derzeit lieber noch persönlich, einfach um die Abläufe und die Menschen kennenzulernen. Ich hab zwar wenig Zeit vom Job her aber er erlaubt mir eine "fast" freie Zeiteinteilung.

So wie angekündigt das Ergebniss.

Es war alles lachhaft einfach.
Die entsprechenden Daten wurden eingetragen und vom AG unterschrieben.
Ich bin nach Wissembourg gefahren habe zu dem guten Mann am Empfang in "französisch" etwas von troi timbres gestammelt, das wie ich meine 3Stempel heißt und er hat mich dann in gutem Deutsch gefragt ob ich denn meine Grenzgängerbescheinigung die ich in meinen Händen hielt verlängern wollte.

Wie demütigend !

Er nahm die Blätter las kurz, tippte kurz in den Computer, stempelte meine 3Exemplare, behielt eines und gab mir die anderen wieder.


Lange Rede kurzer Sinn, ging alles ganz einfach.

Und achja Nicole hatte recht einen Wohnsitznachweiß habe ich nicht benötigt, da ich ja schon bei denen gespeichert war.

Gruß
Uwe

Guest

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Verlängerung Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #6 am: 27. April 2006, 14:41:36 »
Zitat von: Deutzose
Ich bin nach Wissembourg gefahren habe zu dem guten Mann am Empfang in "französisch" etwas von troi timbres gestammelt, das wie ich meine 3Stempel heißt und er hat mich dann in gutem Deutsch gefragt ob ich denn meine Grenzgängerbescheinigung die ich in meinen Händen hielt verlängern wollte.
Hi Uwe,

prinzipiell würde ich mich nicht immer darauf verlassen, dass die Angestellten des Finanzamtes sich direkt die Zeit nehmen deinen Antrag zu bearbeiten. Vor allem, wenn du ein bißchen bummelst mit der Erneuerung der Grenzgängerbescheinigung. Normalerweise reicht es die Papiere abzugeben (oder noch einfacher per Post zu schicken wie Nicole schon bemerkte), die werden dir dann automatisch zurückgeschickt. Ach ja : und "trois timbres" sind übrigens drei Briefmarken ;-)

Ulf

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Verlängerung Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #7 am: 27. April 2006, 15:06:19 »
Hi, ich glaub, ich hab hier ne ganz interessante Seite gefunden und vielleicht kann einer von Euch mir endlich weiter helfen. Irgendwie stoße ich immer wieder nur auf Granit.

Also, ich möchte im Juni nach Frankreich ziehen und bin schon fleißig am organisieren, nur leider komme ich mit der Ummeldung für mein Auto nicht vorran.

Man braucht doch, um das Auto in FR anzumelden eine COC oder EWG Bescheinigung. Mir wurde gesagt, dass ich keine COC Bescheinigung bekommen kann, da mein Auto schon 10 Jahre alt ist. Damals gab es noch keine COC Bescheinigungen. Ich habe in Flensburg angerufen und auch mit einem Mitarbeiter von dem Autohaus gesprochen, wo ich das auto gekauft hab. Hab aber nicht in Erfahrung bringen können, was ich jetzt machen soll.

Wo bekomme ich nur so eine Bescheinigung her, damit ich das Auto da anmelden kann. HIIIIILFE ;-)

Vielleicht kann ich ja von Euch noch den ein oder anderen Tipp bekommen, wie ich es am besten anstelle, den Umzug, die Anmeldungen und und und.

Ich danke Euch

Bis denne sagt Jeannie

Guest

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Verlängerung Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #8 am: 27. April 2006, 16:30:53 »
Zitat von: jeannie
Also, ich möchte im Juni nach Frankreich ziehen und bin schon fleißig am organisieren, nur leider komme ich mit der Ummeldung für mein Auto nicht vorran.

Man braucht doch, um das Auto in FR anzumelden eine COC oder EWG Bescheinigung. Mir wurde gesagt, dass ich keine COC Bescheinigung bekommen kann, da mein Auto schon 10 Jahre alt ist. Damals gab es noch keine COC Bescheinigungen. Ich habe in Flensburg angerufen und auch mit einem Mitarbeiter von dem Autohaus gesprochen, wo ich das auto gekauft hab. Hab aber nicht in Erfahrung bringen können, was ich jetzt machen soll.

Wo bekomme ich nur so eine Bescheinigung her, damit ich das Auto da anmelden kann. HIIIIILFE ;-)
Hi Jeannie,

um die genaue Prozedur für ältere Fahrzeuge zu erfahren, solltest du am besten direkt in der zuständigen Préfecture anrufen. Höchstwahrscheinlich wird man von dir ein Konformitätsschreiben des Herstellers verlangen, da die fr. und deutschen Autobezeichnungen sich so gut wie nie auf dasselbe Modell beziehen. Ferner ist auf jeden Fall ein Besuch beim Contrôle technique einzuplanen, der den Wagen auf fr. Strassentauglichkeit überprüft. Noch einfacher ist es natürlich den Wagen in Deutschland - z.B. auf ein Familienmitglied - angemeldet zu lassen.

Ulf

Offline Mars

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Re: Verlängerung Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #9 am: 27. August 2007, 14:15:36 »
Hallo Uwe,

der Link ist nicht gültig: http://www.fa-karlsruhe-durlach.de/servlet/PB/menu/1160383/index.html

Kennst du einen Anderen?

Offline Mars

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Re: Verlängerung Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #10 am: 30. August 2007, 12:33:50 »