Hallo,
aber natürlich, das ist das "Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern". Puh, langer Name. Kurz oft nur D-F-DBA genannt. Es dient dazu, dass Du in keinem Fall für ein Einkommen in beiden Ländern zur Steuer herangezogen werden darfst.
Aber wenn Du einen Wohnsitz und die Arbeitsstelle in Deutschland hast, dann musst Du auch in Deutschland Lohn- und Einkommensteuer zahlen. Solltest Du auch noch in Frankreich einen Wohnsitz haben, dann darfst Du einmal im Jahr in Frankreich eine Steuererklärung einreichen. Dort musst Du aufführen was Du an Einkünften (in welchem Staat) hattest, und belegen, dass Du schon in Deutschland Steuern zahlst. Das trifft auch für Menschen zu, die in Deutschland arbeiten, nur einen Wohnsitz in Frankreich haben, und nicht unter das Grenzgängerabkommen fallen, z.B. Beamte oder sog. Grenzpendler, bei denen der Arbeitsort außerhalb der Grenzzone liegt.
Du hast halt die doppelte Arbeit und evt. noch Ärger mit dem F-Finanzamt, weil die nicht blicken, dass Du kein Grenzgänger bist und die Steuer festsetzen, wobei Du dann Widerspruch einlegen musst. (Ist bei mir fast jedes Jahr so, da ich Grenzpendler und kein Grenzgänger bin).
Gruß Mathis