Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Behörden => Thema gestartet von: FraSB am 31. Dezember 2007, 02:31:08
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Hallo,
ich wohne seit 2001 in F - im Steuerbezirk Forbach. Zum 01.02.08 ziehe ich in den Steuerbezirk Saargemünd.
Reicht es wenn ich mich bei der Mairie meines jetzigen Wohnortes abmelde? Informiert die "alte" Mairie das Hotel
D`import in Forbach und Saargemünd?
Hat jemand Erfahrungen was bei einem Umzug innerhalb F alles zu beachten ist?
Für Tipps wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße und einen guten Start ins neue Jahr
FF
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Hallo,
in F ist nix mehr mit an- oder abmelden bei der Mairie. Wenn du im Frühjahr die Formulare vom FA bekommst, trägst du dort deine neue Adresse ein - fertig.
meint die grenzgängerin
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Hallo Grenzgängerin,
erstmal vielen Dank für deine Hilfe & frohes neues Jahr!!
Leider habe ich wohl ein Timing-Problem :) - Mein Mietvertrag in meiner jetztigen Wohnung endet Ende Feb. - der
Mietvertrag der neuen Wohnung beginnt Anfang Feb.
Der Tipp dem Finanzamt die neue Adresse per eigenem Formular mitzuteilen ist okay - aber wenn das FA mir die
Formulare erst nach Ende Feb. zusendet...
Muss ich dann pers. zum FA nach Saargemünd?
Also Mairie sagst Du findet nicht mehr statt - ich dachte, ich benötige die Anmeldung bei der Mairie wegen der Tax D'habitation.
Muss ich ausser FA noch was beachten? Nee, oder?
Natürlich EDF, France Telecom mal aussen vor
Vielen Dank
FF
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Hallo Fra,
in F gibt es keine Meldepflicht im deutschen Sinn, dass du bei der Mairie vorstellig wirst wegen den Abgaben, ja.
Und dem FA reicht das, wenn du auf/mit der Steuererklärung das mitteilst. Es gibt glaub ich, auch online die Möglichkeit dort die Adresse zu ändern, es war vor kurzem hier mal so eine Angabe - schau mal ob der Link im Wiki ist, ansonsten müßtest du den hier suchen, es ging in dem Thread darum, dass das FA die Adressänderung ständig ignoriert.
meint die grenzgängerin
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Ich wäre jedoch trotzdem 'vorsichtig' - unserem Freund ist es so ergangen:
Er ist im Juli 2007 von Alsting nach Behren gezogen - hat sich brav bei der neuen Mairie angemeldet...nun kam die Tax D'habitaition vor einer Woche (Anfang Januar 2008) an seine neue Adresse - offensichtlich hat der Brief eine kleine Rundreise gemacht, die neue Adresse war per Hand geschrieben...Zahldatum war aber der 15.11.2007. Im Sommer hatte er ja keine Möglichkeit bzw. wusste ja zum Zeitpunkt der Steuererklärung nicht, dass er umziehen würde...
Er hats mal gezahlt, aber es kann sehr gut sein, dass er noch den Säumniszuschlag zugestellt bekommt (meinte eine franz. Kollegin).
Ich persönlich würde auf beide Mairie's gehen ;-)
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Hi,
Wenn man umzieht, sollte man auf jeden Fall daran denken, sich die Post nachsenden zu lassen. Dann wäre das deinem Freund nicht passiert, denn die Taxe d'habitation muss er trotz Umzug bezahlen.
Gruss, Dieter