Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Behörden => Thema gestartet von: Christian1 am 12. Januar 2011, 14:59:38
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Hallo zusammen,
ich hoffe mir kann hier jemand eine relativ genaue Antwort auf meine Frage geben.
Meine Frau und ich sind momentan ein Haus in F am bauen. Wir arbeiten und wohnen beide in D (Mietwohnung).
Wann können wir uns frühestens in D ab und in F anmelden? Dies ist für uns sehr wichtig, da die Doppelbelastung aus Miete in D und Finanzierung für das neue Haus doch sehr hoch sind.
Vielen Dank im voraus
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ich würde behaupten wenn ihr wirklich dort wohnt...
Denn es gilt ja nach wie vor Grenzgeänger ist derjenige der auf dem Weg zu seiner Arbeit die Grenze passiert und zurückkehrt.
Gruß Christian