Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Steuerrückerstattung 2017  (Gelesen 4723 mal)

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Offline Rmn1337

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Steuerrückerstattung 2017
« am: 24. Oktober 2017, 10:21:49 »
Bon jour,

ich wohne jetzt seit 3 Monaten in Frankreich und mir wurde erzählt das ich meine Lohnsteuer Zurückerstattet bekommen kann.
Ich habe auf dem Finanzamt in Sulzbach angerufen und dort wurde mir gesagt das dies nicht gehen würde.

Was ist jetzt richtig ?
Falls es so ein Formular gibt woher bekomme ich es Online?

Vielen

Offline Bingo

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Re: Steuerrückerstattung 2017
« Antwort #1 am: 24. Oktober 2017, 10:39:47 »
Du brauchst eine Grenzgängerbescheinigung. Die muss Dein AG ausfüllen. Du schickst das dann zum frz. Finanzamt. Die schicken Dir dann wieder 'was retour. Das schickst Du dann zum dt. Finanzamt. Die geben Deinem AG dann Bescheid, dass er Deine Lohnsteuer nicht einbehalten muss.
ABER: das macht man BEVOR (bzw wenigstens zeitgleich) man in F wohnt und in D arbeitet. Rückerstattung gibt es soweit ich weiß nur in Ausnahmefällen.

Offline Rmn1337

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Re: Steuerrückerstattung 2017
« Antwort #2 am: 24. Oktober 2017, 10:42:42 »
Vielen Dank für die Antwort.

Das habe ich alles gemacht.
Mir geht es nur um die Rückerstattung. Mehrere Leute haben mir gesagt das ich die Komplette Lohnsteuer aus diesem Jahr zurückbekommen kann.
Das ist auch die eigentliche Frage.

Offline Bingo

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Re: Steuerrückerstattung 2017
« Antwort #3 am: 24. Oktober 2017, 14:31:02 »
OK, das wichtigste hast Du dann ja zum Glück :)

Drücke Dir die Daumen, dass jemand Dir eine Antwort geben kann, da die Fragestellung jetzt auch von Dir klarer definiert wurde.

Offline pifolog

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Re: Steuerrückerstattung 2017
« Antwort #4 am: 24. Oktober 2017, 18:53:47 »
Die einbehaltene Lohnsteuer von Januar bis Juli 2017 vollständig zurück zu bekommen, ist in dem Fall unwahrscheinlich. Doch ein Teil geht schon.
Dazu muss im nächsten Jahr eine Einkommenssteuererklärung für 2017 in Deutschland abgegeben werden. Es zählt dabei nur das Einkommen von Januar bis zum Umzugstermin nach Frankreich.

Offline Eliott

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Re: Steuerrückerstattung 2017
« Antwort #5 am: 25. Oktober 2017, 05:04:51 »
Du meinst die bereits gezahlte Lohnsteuer in Deutschland?
Da bekommst du nix zurück, durch den Progressionsvorbehalt.
Ich bin damals auch leer ausgegangen.

Offline Schnaeggschje

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Re: Steuerrückerstattung 2017
« Antwort #6 am: 26. Oktober 2017, 09:38:23 »
Hallo :-)

da ich mich zwangsweise auch gerade mit dem Thema beschäftigen muss, hier folgende Aussage einer Finanzamtsmitarbeiterin:

Im Folgejahr des Wegzuges aus Deutschland ist man verpflichtet eine Einkommenssteuererklärung abzugeben.
Zwar werden nur die Beträge versteuert, die auch während des deutschen Wohnsitzes erwirtschaftet wurden, allerdings wird der Betrag, den man mit frz. Wohnsitz erwirtschaftet hat zur Progression herangezogen und somit kann sich der Steuersatz des zu versteuernden deutschen Einkommens erhöhen.

D.h. Je nach Bruttoverdienst, je nach Umzugsdatum und je nachdem was man absetzen kann, bestehen folgende Möglichkeiten:

- geringe Rückerstattung ( wesentlich weniger als vor dem Wegzug)
- keine Rückerstattung / keine Nachzahlung
- Nachzahlung

Viele Grüße
Schnäggschje


Offline Eliott

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Re: Steuerrückerstattung 2017
« Antwort #7 am: 26. Oktober 2017, 18:13:32 »
Ja genau so ist das.