Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Steuererklärung für 2008-ELTERNGELD Mutterschaftsgeld Kindergeld  (Gelesen 43193 mal)

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Offline Mone

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Hallo Ihr Lieben! :winkerwinker:
Wir waren grad auf dem Finanzamt in Sarreguemines, um einige Fragen zur Steuererklärung zu klären und haben dabei einige - durchaus nicht negative Auskünfte - erhalten.
Also:
- ELTERNGELD: das Finanzamt weiß derzeit noch nicht, wie es mit dem deutschen Elterngeld umgehen soll und wartet noch auf Anweisungen von "oben".
Daher soll man das ELTERNGELD NICHT auf der Steuererklärung angeben, sondern eine Kopie der Bescheinigung für's Finanzamt, die man von der Elterngeldstelle bekommen hat, befügen (Ausführung auf deutsch reicht!). Das bedeutet, dass man in diesem Fall die Steuererklärung NICHT per Internet machen kann.
- Mutterschaftsgeld (es geht um den vom Arbeitgeber bezahlten Betrag): da hier ja eine Art Nettobetrag ausbezahlt wird, muss man dieses zwar zum Verdienst hinzuzählen, jedoch nochmal unter "Revenus étranger imposables en France, ouvrant droit à un crédit d'impôt égal au montant de l'impot francais" (TK) angeben, um hierfür keine Steuern zu zahlen.  :doppeld:
- in meinem Fall habe ich, da privatversichert, von der deutschen Krankenversicherung kein Mutterschaftsgeld erhalten, sondern 210 € vom deutschen Staat. Diese müssen (so die Antwort im Finanzamt) nicht angegeben und versteuert werden.
- wenn man in Elternzeit ist /war hat man bzw frau nicht das ganze Jahr "à temps plein" gearbeitet, sondern soll die Stunden angeben.

Vielleicht konnte ich hiermit ja anderen Eltern weiterhelfen!
Alle Angaben von mir wurden nach bestem Wissen und Gewissen gemacht, hoffe, dass ich alles richtig verstanden habe.

Liebe Grüße,
Mone :winkerwinker:
« Letzte Änderung: 19. Mai 2009, 13:06:24 von Mone »

Offline Chantal78

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Hallo Mone,

danke für die Ausführung.
Das ganze Prozedere werde ich nächstes Jahr haben. Wird sich bis dato vielleicht nochwas ändern, aber vorab Infos sind alles.  :smily:

Grüße
Chantal78

Offline Dieter

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Hallo Mone,

vielen Dank für die hilfreichen Informationen!!!!! :Danke: :nogger:

 ??? ???Jetzt hätt ich nur noch eine Frage, und zwar wie ist das mit der Arbeitszeit wenn man wegen Schwangerschaft Krank geschrieben war und danach in Mutterschutz ging.  Gilt dieser Fall als wenn man voll gearbeitet hätte oder kann man entweder das Krank sein oder den Mutterschutz hier auch abziehen ?


Gruß

Offline chevymichel

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Hallole.....

Na Also Mal etwas womit man was Anfangen kann. So kurz vor Abgabeschluss.....
Bin ja nur Froh das diese Angaben Aus Saareguemines gekommen sind. Dahin muss ich auch meine Erklärung bringen. Mal gespannt ob die sich noch an Ihre eigene Information erinnern können...


Also wenn ich das jetzt mal so sehe würde dies Bei meiner Frau bedeuten das ich Für das ganze Jahr 2008 keinerlei Einkünfte angeben muss.. ( Geburt war am 10.01.2008 ) Ohjaa. OK... Nur das geld des Arbeitgebers Zwecks Mutterschutz... Also auch nicht das der KKasse!! Oder??  Gearbeitet Hat meine Frau 08 nicht. Hat lediglich nur Zahlungen des AG zwecks gewinnbeteiligung Anteilig Urlaubsgeld und noch so kleinkrak bekommen.... Somit müsste ich mich ja nur an den betrag auf der JahresAbrechnung des AG Halten.. Hmmmm.. Mal sehn ob mein Koft das mitmacht .. lol......


Grüssle ausm Bitcherland

Michael

Offline Mone

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Hallo lieber Dieter und Chevymichel!
Kann Eure Fragen leider nicht mit Sicherheit beantworten!
Auch ich hoffe dringend, dass das Finanzamt sich nachher an seine eigene Info erinnern kann. Ich rechne dieses Jahr mal damit, dass ich einiges nachreichen kann....
Also, was das Krankgeschriebensein betrifft, kann ich nur sagen, dass ich es beim normalen Verdienst mit angegeben habe, weil es bei mir unter der 6-Wochegrenze lag und ich somit ne Lohnfortzahlung erhalten habe. Bei der Berechung der frais réels habe ich die Tage natürlich nicht mitgezählt, schon alleine, weil man ja damit rechnen muss, dass man evtl. Bescheinigungen des Arbeitgebers nachreichen muss.
Was das Mutterschutzgeld der Krankenkasse betrifft, habe ich nicht genau nachgefragt, da es mich (leider) nicht betrifft. Aus der Reaktion der Dame vom Finanzamt, könnte man zwar evtl. deuten, dass dies nicht versteuert werden muss aber da würde ich an Eurer Stelle lieber nochmal nachfragen.
 :Achtung:Achtung nochmal! Ihr müsst die Elterngeldbescheinigung befügen, also geht die Internetsteuererklärung nicht!!! :Achtung:
 :eijoo:
Gruß, Mone
..bin echt froh, wenn die Steuererklärung dieses Jahr erledigt ist.

Offline Mone

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Habe grad gelesen, dass ich intelligenterweise bei meinem Beitrag oben gar nix über das Kindergeld geschrieben habe.
Also: das deutsche Kindergeld muss nicht angegeben und nicht versteuert werden.
(Angabe wieder ohne Gewähr nach bestem Wissen und Gewissen gemäß der mündlichen Info auf dem Finanzamt in Sarreguemines)
Mone =D

Offline chevymichel

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;-) Na dann wollen wir uns doch mal Dran wagen :-)   Oder???
Hop Kindergeld Hätte ich eh nicht Mit Angegeben. Das Französische ist ja auch nicht zu versteuern. Und ich habe immer das Motto. Wenn denen Etwas nicht passt werden se sich schon Melden und Motzen. Halte ich bei der sus Prefture auch immer so ;-)

So long...

LG Michael

Offline Mone

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ist erledigt :-)  =D