Hallo Ihr Lieben!

Wir waren grad auf dem Finanzamt in Sarreguemines, um einige Fragen zur Steuererklärung zu klären und haben dabei einige - durchaus nicht negative Auskünfte - erhalten.
Also:
- ELTERNGELD: das Finanzamt weiß derzeit noch nicht, wie es mit dem deutschen Elterngeld umgehen soll und wartet noch auf Anweisungen von "oben".
Daher soll man das ELTERNGELD NICHT auf der Steuererklärung angeben, sondern eine Kopie der Bescheinigung für's Finanzamt, die man von der Elterngeldstelle bekommen hat, befügen (Ausführung auf deutsch reicht!). Das bedeutet, dass man in diesem Fall die Steuererklärung NICHT per Internet machen kann.
- Mutterschaftsgeld (es geht um den vom Arbeitgeber bezahlten Betrag): da hier ja eine Art Nettobetrag ausbezahlt wird, muss man dieses zwar zum Verdienst hinzuzählen, jedoch nochmal unter "Revenus étranger imposables en France, ouvrant droit à un crédit d'impôt égal au montant de l'impot francais" (TK) angeben, um hierfür keine Steuern zu zahlen.

- in meinem Fall habe ich, da privatversichert, von der deutschen Krankenversicherung kein Mutterschaftsgeld erhalten, sondern 210 € vom deutschen Staat. Diese müssen (so die Antwort im Finanzamt) nicht angegeben und versteuert werden.
- wenn man in Elternzeit ist /war hat man bzw frau nicht das ganze Jahr "à temps plein" gearbeitet, sondern soll die Stunden angeben.
Vielleicht konnte ich hiermit ja anderen Eltern weiterhelfen!
Alle Angaben von mir wurden nach bestem Wissen und Gewissen gemacht, hoffe, dass ich alles richtig verstanden habe.
Liebe Grüße,
Mone
