Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Sozialhilfe in F ?  (Gelesen 9192 mal)

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Offline naborallemand

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Sozialhilfe in F ?
« am: 29. Januar 2012, 12:06:53 »
Bonjour tout le monde,

ich hätte da gerne mal ein Problem: sollte ich mal längere Zeit krank werden, falle ich aufgrund eigener Dämlichkeit in ein sehr tiefes Versorgungsloch. Ich kann dann noch nicht mal meine laufenden Basiskosten im Monat ganz zahlen. Versicherungen kriege ich keine mehr, aus D erhalte ich auch keine Sozialhilfe o.ä., da ich ja nicht mehr dort wohne. Bekäme ich im Notfall irgendwas aus Frankreich und wo müsste ich mich dann melden?

Wohl gemerkt: es geht NICHT um den Fall von Arbeitslosigkeit sondern um längere Krankheit!!

Danke für Eure Hilfe, wie immer!

Kai aus St. Avold :anixwissen:
naborallemand

Offline cogee

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Re: Sozialhilfe in F ?
« Antwort #1 am: 29. Januar 2012, 12:25:29 »
wenn du krank bist kriegst du normalerweise krankengeld
und dir eine genauere antwort zu erteilen müsstest du deine situation etwas präzieser schildern

Offline naborallemand

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Re: Sozialhilfe in F ?
« Antwort #2 am: 29. Januar 2012, 15:18:05 »
das ist ja das Problem: meine private Krankengeldversicherung ist viiiiiel zu niedrig, als daß sie mir wirklich nützen würde. Andere Leistungen bekomme ich nach dem 43. Tag nicht mehr...
naborallemand

Offline naborallemand

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Re: Sozialhilfe in F ?
« Antwort #3 am: 29. Januar 2012, 15:20:39 »
@ toyotafan

Danke für Deine lange mail, aber ich habe leider überhaupt nicht verstanden, was Du mir sagen möchtest. Ich bin zwar nicht gesund, aber im Moment auch nicht krank und will nur für den Fall, daß mir mal sowas zustößt, vorsorgen. Aber trotzdem danke.....
naborallemand

Offline pifolog

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Re: Sozialhilfe in F ?
« Antwort #4 am: 29. Januar 2012, 18:26:28 »
Hallo,

versteh ich dein Problem richtig?
Bei längerer Krankheit entsteht nach Wegfall der Lohnfortzahlung, also ab dem 43.Tag, ein finanzieller Engpass, weil dann Krankengeld auf deutschem Niveau bezahlt wird. (Für Grenzgänger heißt das dann schnell, monatlich 50% weniger).
Eine (zusätzliche) Krankentagegeld-Versicherung, die die Einbußen in erträglichem Maß hält, will auch keine deutsche Versicherung mit dir abschließen?

Du kennst das verbraucherfreundliche französische Verfahren für Privatpersonen zur Wiederherstellung ihrer Zahlungsfähigkeit?
Stichwort: commission de surendettement. Oder hier: http://vosdroits.service-public.fr/N99.xhtml

Grüße

Offline naborallemand

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Re: Sozialhilfe in F ?
« Antwort #5 am: 30. Januar 2012, 08:34:33 »
Bonjour,

genau das ist mein Problem: ich bin durch eigene Dämlichkeit gnadenlos unterversichert und kriege jetzt keine zusätzliche Krankentagegeldversicherung mehr (weder in D noch in F). Von dem, was ich momentan bekäme, kann ich noch nicht mal meine Grundausgaben vollständig zahlen.

Deshalb meine Frage nach Stütze in F, da ich als Grenzgänger aus D nix zu erwarten habe. Ich brauche momentan nix, will nur Bescheid wissen, für den Fall.....

Die Seite, die Du mir genannt hast, schaue ich mir gerne mal an.

Vielen Dank schon mal!

Gruß, Kai
naborallemand

Offline lilliputania

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Re: Sozialhilfe in F ?
« Antwort #6 am: 30. Januar 2012, 20:58:00 »
Das Problem kenne ich. Wenn du nämlich in Deutschland von der Krankenkasse dein Geld bekommst, nehmen die nur die 65% (meine ich mal) von Deinem Nettoverdienst, den du in Deutschland hättest. Und da bleibt unterm Strich erst einmal ein großer Schock, da es extrem weniger ist, fast 50% von deinem normalen Gehalt. Ich kann dir dringend empfehlen, dich bei einer französischen Versicherung nach einer Zusatzversicherung zu informieren. Die treten schon früher in Kraft als in Deutschland. In Deutschland muss man ja meist ein halbes Jahr versichert sein, bis man überhaupt etwas bekommt. Dies ist in Frankreich nicht bei allen Versicherungen so. Ich hatte eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen, die ich nach 2 Monaten schon in Anspruch nehmen konnte. Ich drücke dir mal die Daumen, dass dies alles so klappt.
Ich habe da leider vor 3 Jahren das gleiche Problem gehabt, und kam dann nur über die Runden, indem ich für diese Zeit viele Zahlungen ausgesetzt habe. Das kann man bei Banken und Versicherungen bis zu 6 Monate problemlos machen in diesem speziellen Fall.

Offline naborallemand

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Re: Sozialhilfe in F ?
« Antwort #7 am: 30. Januar 2012, 21:11:09 »
Bonsoir,

eine Versicherung kriege ich definitiv nicht mehr (zu alt, zu viele Risiken), deshalb meine Frage nach irgendeiner staatlichen Unterstützungsleistung für den Notfall. Ist extrem blöd, weil ich mir das selbst eingebrockt habe, indem ich m eine private Krankentagegeldversicherung nicht in guten Tagen erhöht habe. Jetzt geht nix mehr....

Danke für Deinen Beitrag

Kai aus St. Avold :winkerwinker:
naborallemand

Offline lilliputania

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Re: Sozialhilfe in F ?
« Antwort #8 am: 30. Januar 2012, 21:15:04 »
Nee da muss ich leider passen. Habe auch in dem Ratgeber der Arbeitskammer nachgelesen , und da steht auch nur drin, dass man sich in dem Land in dem man wohnt bei den Behörden melden soll. Aber wozu zahlen wir dann in Deutschland Sozialversicherungsabgaben, wenn wir keinen Anspruch drauf haben?!

Offline cogee

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Re: Sozialhilfe in F ?
« Antwort #9 am: 31. Januar 2012, 13:11:03 »
also es ist in F so, wenn du krank bist greift das arbeitslosen- bzw sozialsystem nicht, sprich du bekommst wenn du krankengeschrieben bist kein geld von der pole emploi (ALG) oder der CAF (sozialhilfe), sondern eben von der krankenkasse, man kann sich aber auch bei der CPAM freiwllig versichern, ein bekannter von mir macht das auch der ist GG in die Schweiz, aber zahlt in F seinen Beitrag, da dies günstiger ist als in CH und er mehr leistungen bekommt

Offline naborallemand

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Re: Sozialhilfe in F ?
« Antwort #10 am: 06. Februar 2012, 21:10:01 »
das ist ein guter Tip! werde ich mal recherchieren!

Danke

Kai :doppeld:
naborallemand