Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Schwerbehindertenausweis  (Gelesen 8521 mal)

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Offline Ralph

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Schwerbehindertenausweis
« am: 03. Mai 2013, 17:00:40 »
Hallo,

weiß jemand von Euch wo man in D als Grenzgänger mit Wohnsitz F einen Schwerbehindertenausweis beantragen kann ?
Wer ist da zustandig dafür ?
Mit deutschen Wohnsitz ist das ja das Versorgungsamt des Landkreises in dem man wohnt.
Oder gibt es das in F auch ?
Wenn ja wird der dann auch in D anerkannt ?

Danke.

Gruß
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Eric

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Re: Schwerbehindertenausweis
« Antwort #1 am: 03. Mai 2013, 17:08:17 »

banjo

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Re: Schwerbehindertenausweis
« Antwort #2 am: 03. Mai 2013, 17:28:52 »
Du musst ihn in dem Land beantragen, in dem Du wohnst, das Rathaus wird Dir weiterhelfen. Und es gelten natürlich die 'Konditionen' dort. Arztunterlagen auf französisch...
Der Rest steht in Erics Link.

Offline Ralph

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Re: Schwerbehindertenausweis
« Antwort #3 am: 03. Mai 2013, 17:38:20 »
ein französischer Schwerbehindertenausweis nützt aber in D nichts....(steht ja auch in Eric´s Link).
daher meine Frage - wie kommt man mit Wohnort F an einen deutschen SBA.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

banjo

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Re: Schwerbehindertenausweis
« Antwort #4 am: 03. Mai 2013, 17:48:51 »
gar nicht - ausser für einige Wochen ummelden und nach Ausstellung wieder nach F ziehen.

Offline Ralph

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Re: Schwerbehindertenausweis
« Antwort #5 am: 04. Mai 2013, 18:01:37 »
Sorry lieber* Banjo, (*geändert...sorry mein Fehler)

es ist ja gutgemeint - aber so eine Aussage sollte gutüberlegt sein. Es gibt heute im Netz leider viel zu viele die alles glauben was sie da lesen....

Ich habe nun eine Antwort auf meine Frage bekommen.
Falls es noch jemand interessiert - grundsätzlich sind Grenzgänger die in D arbeiten auch Bezugsberechtigt für einen (deutschen) Schwerbehindertenausweis (natürlich nur wenn sie die Bedingungen für einen Ausweis erfüllen).
Sozialgesetzbuch IX.....die ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des §73 SGB IX rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches (BRD) haben....
Zuständig für in Frankreich wohnende Grenzgänger ist das Versorgungsamt des Saarlandes (Anlage F des Sozialgesetzbuches).
« Letzte Änderung: 04. Mai 2013, 21:31:03 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

banjo

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Re: Schwerbehindertenausweis
« Antwort #6 am: 04. Mai 2013, 19:22:04 »
männlich, nicht weiblich bin ich.

Die Antwort ist gut überlegt, denn genau die: "Wenden Sie sich an die franz. Behörden" habe ich vor 2 Jahren vom Landratsamt bekommen, als ich für meine Mutter eben diesen beantragen wollte. Da meine Mutter in Rente ist, greift natürlich der von Dir zitierte Paragraph nicht und war mir deshalb bisher unbekannt.
Aber gut zu wissen.