Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Behörden => Thema gestartet von: Schnaeggschje am 17. Januar 2020, 20:43:38

Titel: Schriftliche Stellungnahme zu einem Rechtstreit meiner Freundin
Beitrag von: Schnaeggschje am 17. Januar 2020, 20:43:38
Hallo liebes Forum :-)

ich habe da ein kleines Problem.

Kurz zur Vorgeschichte:
Meine Freundin und Ihr Lebensgefährte sind vor kurzem aus Ihrer Wohnung in F ausgezogen.
Jetzt verlangt der ehemalige Vermieter eine Unsumme an Geld (ca. 8000 Euro) für die Renovierung der Wohnung.

Die Vorwürfe die da im Raum stehen sind völliger Humbug und der Vermieter will sich lediglich an ihnen bereichern.

Lange Rede kurzer Sinn, das Ganze liegt jetzt natürlich beim Anwalt. Dieser möchte nun, daß ich und auch noch andere Bekannte eine schriftliche Stellungnahme abgeben.

Meine Freundin ist völlig durch den Wind und konnte mir gar nicht genau sagen zu was ich denn da Stellung nehmen soll?
Soll ich auf die Vorwürfe eingehen, die dort gemacht werden oder soll ich bezeugen, daß der Vermieter (sorry) ein Ar.... ist?

Ist sowas in F normal, daß man keinen Vordruck bekommt den man ausfüllen soll oder was hat es mit dieser Stellungnahme auf sich?

Im Netz habe ich nur folgendes gefunden: "Die schriftliche Zeugenaussage ist im deutschen Zivil- und Arbeitsgerichtsprozeß — anders als im Nachbarland Frankreich — die seltene Ausnahme (§ 377 III, IV ZPO)

Hat jemand eine Idee oder evtl. schon selbst eigene Erfahrungen damit gemacht?

Vielen lieben Dank vorab und viele Grüße
Schnäggschje




Titel: Re: Schriftliche Stellungnahme zu einem Rechtstreit meiner Freundin
Beitrag von: Gabrielle am 18. Januar 2020, 10:44:47
Hi Schnaeggschje,

nein, ein Formular oder ähnliches, auf welchem du bezeugen kannst/sollst, dass der Vermieter ein "A...." ist, gibt es nicht. Und bitte, mit Äußerungen in diese Richtung unbedingt zurück halten! Auch mit einer Aussage - egal ob mündlich oder schriftlich - "dass die Vorwürfe völliger Humbug seien und der Vermieter sich lediglich an ihnen bereichern wolle".

Was der Anwalt deiner Freundin möchte? Ich denke, du sollst beschreiben, in welchem Zustand die Wohnung deiner Freundin und ihres Lebensgefährten war. Dies ist, meiner Meinung nach, auch keine schriftliche Zeugenaussage im Sinne des von dir angeführten § 377 III, IV ZPO.

Um meinen Freunden zu helfen würde ich eine möglichst genaue, schriftliche Darstellung der Wohnung, mit allen Räumlichkeiten (auch Bad) und auch Tapeten, Fliesen, Böden, Wände (ob Dübellöcher) usw. abgeben.
 
Denn, wie ich das lese und verstehe, beide haben wohl keine Übergabe der Wohnung mit schriftlichem Protokoll - was von beiden Seiten unterschrieben sein sollte - gemacht?

Ich denke, du verstehst was ich meine. Viel Glück bei der Hilfe und bitte: Unbedingt sachlich bleiben (anderes kann sehr leicht deinen Freunden sogar schaden)!

An alle einen schönen Sonntag Gabrielle



Titel: Re: Schriftliche Stellungnahme zu einem Rechtstreit meiner Freundin
Beitrag von: Schnaeggschje am 18. Januar 2020, 11:30:17
Hallo Gabrielle,

vielen Dank für die Info.
Ich kannte das bisher so nicht, daß ich aufgefordert werde eine freie Stellungnahme abzugeben.

Ein Übergabeprotokoll existiert leider natürlich nicht. Hier hat man einander vertraut. Und wie man nun sieht... :mad:

Ich habe mal was runtergeschrieben. Sollte ich diese persönliche Anmerkung und die "Gespräche" weglassen?

"Mein Name ist XXXXXX und ich bin eine Freundin der Familie XXXXX.
Selbstverständlich war ich sowohl vor und zum Einzug als auch zum Auszug der Familie in und aus dem Anwesen (Adresse) anwesend.
Weiterhin war ich regelmäßig ca. 1 mal die Woche im Hause XXXXX zu Besuch.

Beim Betreten der Wohnung ist mir nach und nach folgendes aufgefallen:

-   Sockelleisten im Eingangsbereich waren ab Tag 1 nicht vorhanden und wurden auch bis zum Auszugstag nie gesehen
-   Rolladen im WZ (Tür) defekt
-   Die beiden Terassentüren liessen sich nicht öffnen.
-   Diverse Fliesenschäden im Bereich des Waschbeckens im Gäste WC
-   Unsaubere handwerkliche Arbeiten im Bereich der Dusche im Gäste WC
-   Lüfter im Gäste WC defekt
-   Defekte Rolladenabdeckung im Schlafzimmer
-   Gelbe Flecken über den Türrahmen im Bereich der Schlafzimmer /Bad
-   Massive Hinterlassenschaften der Handwerker in der gesamten Wohnung ( Maler- und Klebereste an Wänden, Türen und Böden, Dreck, Staub)
-   Kein vorhandener Türöffner an der Haustür
-   Im späteren Verlauf kam noch eine defekte Klingel hinzu
-   Schlechter Zustand von Garten und Teich
-   Kein vorhandener Telefon / Internetanschluss
-   Geruchsbelästigung im Hausflur durch Abwasserrohre

Die Wohnung wurde beim Einzug in einem völlig unprofessionell „renovierten“ Zustand vom Vermieter an den Mieter übergeben.
Diverse Arbeiten  wie die defekten Rolladenabdeckungen, die beiden Terassentüren und eine massive Grundreinigung wurden von den Mietern und deren Helfer (hier war ich auch anwesend) wieder repariert bzw. gesäubert, sofern dies überhaupt möglich war. Am Auszugstag habe ich die leergeräumte Wohnung in einem besenreinen Zustand inkl. der noch vorhandenen Mängel (siehe obige Liste), sofern sie nicht vom Mieter selbst beseitigt wurden,  verlassen. Der Vermieter hat bis zum Auszugstag die Mängel nicht behoben.

Gespräche zwischen den Mietern und mir:
Die Mieter erzählten mir in dieser Zeit regelmäßig, daß sie Herrn XXXXX immer wieder mündlich, persönlich, telefonisch dazu aufgefordert haben die vorhanden Mängel zu beheben. Bei einem Telefonat war ich zugegen und kann dies bestätigen.

Ebenso wurde mir erzählt, daß mündlich von Hr. XXXX zugesagt wurde, daß sowohl die Kernbohrung in der Küche als auch der Internetanschluss mit seiner Zustimmung installiert werden dürfen. Den Internetzugang lehnte er zunächst ab, hat aber zu einem späteren Zeitpunkt seine Zustimmung dafür gegeben.

Persönliche Anmerkung:
Ich bin überrascht, daß Herr XXXX beim AUSZUG die Wohnung sehr detailiert begutachtet und dokumentiert hat. Hier stellt sich die Frage warum er beim EINZUG dieser Sorgfalt NICHT nachgekommen ist. "

Was meinst du dazu?

Vielen Dank vorab.
Viele Grüße
Schnäggschje






Titel: Re: Schriftliche Stellungnahme zu einem Rechtstreit meiner Freundin
Beitrag von: Gabrielle am 18. Januar 2020, 12:07:45
Au weia, Schnaeggschje, das ist ja mal ne Aufgabe am frühen Morgen ;-) schreibe mal nach bestem Wissen und Gewissen und wie ich es evtl. formulieren würde. Vielleicht gibt es hier ja den/die ein oder andere/n Foristen, der ebenfalls nützliche Anmerkungen dazu machen wollte?
Mein Name ist XXXXXX und ich bin eine Freundin der Familie XXXXX. (o.k.)
Selbstverständlich war ich sowohl vor und zum Einzug als auch zum Auszug der Familie in und aus dem Anwesen (Adresse) anwesend. (Selbstverständlich würde ich weglassen. "Ich war ... usw.
Weiterhin war ich regelmäßig ca. 1 mal die Woche im Hause XXXXX zu Besuch. (Lassen)
Beim Betreten der Wohnung ist mir nach und nach folgendes aufgefallen: (In der Wohnung ist mir...usw.)

Bei deiner dann folgenden Aufzählung wurde ich unbedingt angeben, dass die Mängel von Anfang an vorhanden waren. So "könnte" man evtl. daraus schließen, dass sich die Mängel erst durch das Bewohnen ergaben.
Die Wohnung wurde beim Einzug in einem völlig unprofessionell „renovierten“ Zustand vom Vermieter an den Mieter übergeben. (Würde ich an den Anfang setzen)
Diverse Arbeiten  wie die defekten Rollladenabdeckungen, die beiden Terrassentüren und eine massive Grundreinigung wurden von den Mietern und deren Helfer (hier war ich auch anwesend) wieder repariert bzw. gesäubert, sofern dies überhaupt möglich war. (Sofern dies überhaupt möglich war... Würde ich weglassen)
Am Auszugstag habe ich die leergeräumte Wohnung in einem besenreinen Zustand inkl. der noch vorhandenen Mängel (siehe obige Liste), sofern sie nicht vom Mieter selbst beseitigt wurden,  verlassen.
Am Auszugstag WURDE die Wohnung usw. - Ich (und Wer noch? war anwesend)
Gespräche zwischen den Mietern und mir:  (würde ich weglassen)
Bei meinen regelmäßigen Besuchen wurde mir von Frau / Herrn berichtet, dass:
Bei einem Telefonat war ich zugegen und kann dies bestätigen. (Gut, weißt du noch wann? Ungefähr?)
Ebenso wurde mir erzählt, dass mündlich von Hr. XXXX zugesagt wurde, dass sowohl die Kernbohrung in der Küche als auch der Internetanschluss mit seiner Zustimmung installiert werden dürfen. Den Internetzugang lehnte er zunächst ab, hat aber zu einem späteren Zeitpunkt seine Zustimmung dafür gegeben. (Meine mal, das ist nur wichtig, wenn eine Bohrung in der Küche erklärt werden soll. Ansonsten ist dies aber Kenntnis vom Hörensagen)
Persönliche Anmerkung:
Ich bin überrascht, dass Herr XXXX beim AUSZUG die Wohnung sehr detailliert begutachtet und dokumentiert hat. Hier stellt sich die Frage warum er beim EINZUG dieser Sorgfalt NICHT nachgekommen ist. "
Achtung: Wertung deinerseits. Ich würde es weglassen)

Liebe Grüße Gabrielle



Titel: Re: Schriftliche Stellungnahme zu einem Rechtstreit meiner Freundin
Beitrag von: Schnaeggschje am 18. Januar 2020, 12:41:29
Hallo Gabrielle,

danke dir fürs Korrekturlesen.
Macht immer Sinn wenn noch eine neutrale Person drüber schaut. Und ich bin alles andere als neutral.

Die Kernbohrung und der Internetanschluss sind insofern relevant, da er den Rückbau von beidem auf seiner "Sanierungsrechnung" angegeben hat.

Und die Geschichte zum Internetanschluss toppt alles. Beim Einzug gab es eine Steckerleiste mit den relevanten "Anschlüssen" für Telefon und Internet. Nach zig Versuchen Telefon und Internet zum laufen zu bringen hat mal jemand die Steckerleiste abgeschraubt und festgestellt, daß sich dahinter nur Lehrrohre und noch nicht ein einziges Kabel befindet.  =D =D Das muss man sich mal überlegen...

Nach der Zustimmung des Vermieters wurde dann die Telefongesellschaft beauftragt in die Wohnung Internet zu legen... und jetzt kommt der Hammer.... Diese haben ein Kabel übers Dach an der Aussenfassade runter und dann ein Loch in die Aussenwand gebohrt und das Kabel durchgezogen.

Wir hatten uns damals noch köstlich darüber amüsiert, wie man denn so ein "Mist" zusammenbauen kann. *lach*

Aber vielen lieben Dank für deine Hilfe :-)

Viele Grüße
Schnäggschje

Titel: Re: Schriftliche Stellungnahme zu einem Rechtstreit meiner Freundin
Beitrag von: Gabrielle am 18. Januar 2020, 15:01:55
Bitte, gerne!
Nicht vergessen, wenn du magst, bitte mal über das Endergebnis berichten. Würde mich brennend interessieren.
Erneut liebe Grüße Gabrielle
Titel: Re: Schriftliche Stellungnahme zu einem Rechtstreit meiner Freundin
Beitrag von: Löwin79 am 12. Juli 2020, 16:22:21
Hallo Gabrielle,

danke dir fürs Korrekturlesen.
Macht immer Sinn wenn noch eine neutrale Person drüber schaut. Und ich bin alles andere als neutral.

Die Kernbohrung und der Internetanschluss sind insofern relevant, da er den Rückbau von beidem auf seiner "Sanierungsrechnung" angegeben hat.

Und die Geschichte zum Internetanschluss toppt alles. Beim Einzug gab es eine Steckerleiste mit den relevanten "Anschlüssen" für Telefon und Internet. Nach zig Versuchen Telefon und Internet zum laufen zu bringen hat mal jemand die Steckerleiste abgeschraubt und festgestellt, daß sich dahinter nur Lehrrohre und noch nicht ein einziges Kabel befindet.  =D =D Das muss man sich mal überlegen...

Nach der Zustimmung des Vermieters wurde dann die Telefongesellschaft beauftragt in die Wohnung Internet zu legen... und jetzt kommt der Hammer.... Diese haben ein Kabel übers Dach an der Aussenfassade runter und dann ein Loch in die Aussenwand gebohrt und das Kabel durchgezogen.

Wir hatten uns damals noch köstlich darüber amüsiert, wie man denn so ein "Mist" zusammenbauen kann. *lach*

Aber vielen lieben Dank für deine Hilfe :-)

Viele Grüße
Schnäggschje

Hallo,
Mich würde auch interesieren, was da raus kommt.  :winkerwinker:

Alles mündlich zu machen ist echt blöd. Kenn ich irgendwo her.... :mad:

Viele Grüße
Titel: Re: Schriftliche Stellungnahme zu einem Rechtstreit meiner Freundin
Beitrag von: lilliputania am 13. Juli 2020, 09:13:12
Ich hatte den selben Fall vor 6 Jahren.
Es hat drei Jahre gedauert, bis ich mein Geld zurück bekam.
Allerdings konnten wir nicht einziehen,  weil die Wohnung nicht bewohnbar war (keine Wohnungstür, kein Warmwasser, keine Heizung). Daher hatten wir schlussendlich auch Erfolg und bekamen nach drei Jahren und mehreren Verhandlungen unser Geld zurück.
Wir hatten allerdings auch Fotos und Zeigenaussagen zum Zustand der Wohnung.
Wenn in Frankreich kein etat de lieu gemacht wird beim Einzug, bedeutet das, das die Wohnung in einem einwandfreien Zustand war.
Daher ist es auch erst mal nicht verwerflich, dass dies nicht gemacht wurde. 
Titel: Re: Schriftliche Stellungnahme zu einem Rechtstreit meiner Freundin
Beitrag von: lilliputania am 13. Juli 2020, 09:26:13
Ich kann dir auch nur empfehlen, jegliche Bemerkungen,  die nicht sachlich sind wegzulassen. Das kommt gar nicht gut an und wird den Rechtstreit nur extrem in die Länge ziehen, da er eigentlich im Recht ist, so lange nicht der Zustand der Wohnung bei Einzug belegt werden kann.