Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Sanktion der Grenzgängerbescheinigung  (Gelesen 1497 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline blackhawk

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 2
    • Profil anzeigen
Sanktion der Grenzgängerbescheinigung
« am: 28. September 2021, 19:58:38 »
Hallo Ihr Lieben,

alle Jahre wieder wollte ich meine Grenzgängerbescheinigung erneuern lassen. Von der Dame, die vom
Steueramt in Wissembourg nach Lauterbourg alle zwei 2 Wochen "abgeordnet " ist, erhielt ich die
schnippische Auskunft, dass ich die Bescheinigung erst bekäme, wenn unsere Steuerprüfung (auch
schon die zweite in den letzten drei Jahren) abgeschlossen und richtig wäre.
Weiß hier irgendjemand weiter - ich hatte sowas bisher noch nicht gehört .. ?
Wäre toll, wenn jemand für mich einen Tipp hätte..

LG  und Merci


Offline readonly

  • Mitglied
  • ***
  • Beiträge: 243
    • Profil anzeigen
Re: Sanktion der Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #1 am: 28. September 2021, 20:25:01 »
ich schicke das seit Jahren kommentarlos mit der Post hin (Wissembourg) und bekomme es ca. 10 Tage später abgestempelt zurück.
Kein Tamtam, keine Diskussionen.

Offline moni

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 510
    • Profil anzeigen
Re: Sanktion der Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #2 am: 29. September 2021, 08:18:25 »
Das geht doch auch online prima und ganz fix. Man muss sich da einmal anmelden (mit Steuernummer) und kann dann kommunizieren, Grenzgängerbescheinigung einholen und erhält auch die Bescheinigungen online. Sehr bequem.
Grüße
moni

Offline Micha_1980

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 12
    • Profil anzeigen
Re: Sanktion der Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #3 am: 29. September 2021, 15:54:50 »
Hallo Moni,

auf welcher Webseite feht das Online?
Danke Dir für die Auskunft

LG Pero

ich schicke das seit Jahren kommentarlos mit der Post hin (Wissembourg) und bekomme es ca. 10 Tage später abgestempelt zurück.
Kein Tamtam, keine Diskussionen.

Ich bin in Wissembourg immer direkt hin, konnte es gleich wieder mitnehmen, sind hier sehr bemüht und freundlich finde ich!
« Letzte Änderung: 29. September 2021, 20:25:50 von ~Pero~ »
„strong minds discuss ideas,
average minds discuss events,
weak minds discuss people.”

(Socrates)

Offline moni

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 510
    • Profil anzeigen
Re: Sanktion der Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #4 am: 30. September 2021, 09:02:48 »
Hi Pero,

Hier kannst Du ein Konto eröffnen: https://cfspart.impots.gouv.fr/LoginAccess?op=c&url=aHR0cHM6Ly9jZnNwYXJ0LmltcG90cy5nb3V2LmZyLw==
Dort kann man dann über "Messagerie sécurisée" Nachrichten schreiben und die ausgefüllten gescanten Formulare anhängen. Über diesen Weg kamen dann auch die vom FA unterschriebenen Formulare zurück.

LG
moni