Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Rückzug nach Deutschland  (Gelesen 13497 mal)

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Offline egbert

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Rückzug nach Deutschland
« am: 08. Mai 2012, 07:37:41 »
Hallo,

wo muss ich mich in welcher Reihenfolge ab- und anmelden, wenn ich wieder nach Deutschland ziehe?

Offline Harry

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Re: Rückzug nach Deutschland
« Antwort #1 am: 09. Mai 2012, 21:52:57 »
Denke mal logisch nach und Du kommst selbst darauf ........

Offline lilliputania

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Re: Rückzug nach Deutschland
« Antwort #2 am: 09. Mai 2012, 23:42:12 »
Mit der abmeldebestätigung kannst du dich anmelden.

Offline egbert

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Re: Rückzug nach Deutschland
« Antwort #3 am: 10. Mai 2012, 07:12:44 »
Und wo bekomme ich die Abmeldebestätigung? Muss ich zum Hotel des impots?

Offline The Bear Family

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Re: Rückzug nach Deutschland
« Antwort #4 am: 10. Mai 2012, 09:58:30 »
Ich würde mal behaupten, da es ein Meldesystem wie in D in F nicht gibt, brauchst du zum Anmelden in D die Abmeldebestätigung deines letzten deutschen Wohnsitzes.
Es ist ja auf der deutschen Abmeldebestätigung normalerweise kein ausländischer Wohnsitz eingetragen.

Offline spirou

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Re: Rückzug nach Deutschland
« Antwort #5 am: 10. Mai 2012, 11:00:22 »
Hallo,

warum denkt Ihr alle immer so detsch???
Du bist "Franzose" und willst dich in einem anderen EU Land niederlassen.
Was machst du?
Nimm dir in D eine Wohnung, zieh ein umd melde dich im Rathaus an.

Wo liegt da das Problem???

Offline grenzgängerin

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Re: Rückzug nach Deutschland
« Antwort #6 am: 10. Mai 2012, 11:43:57 »
Hallo,

warum denkt Ihr alle immer so detsch???
Du bist "Franzose" und willst dich in einem anderen EU Land niederlassen.
Was machst du?
Nimm dir in D eine Wohnung, zieh ein umd melde dich im Rathaus an.

Wo liegt da das Problem???

eben.... und dieses Rathaus verlangt die Abmeldebestätigung vom letzten deutschen Wohnsitz. Deswegen sollte diese auch gut aufbewahrt werden um sie bei Bedarf zu benutzen.
meint die granzgängerin

Offline spirou

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Re: Rückzug nach Deutschland
« Antwort #7 am: 10. Mai 2012, 13:10:31 »
Das halte ich für ein Gerücht.
Einer der aus dem EU-Ausland nach D kommt kann ja niemals eine Abmeldebestätigung haben.
Da muß es doch andere Vormulare geben.
Man muß doch denen nicht sagen daß man schon mal in D gewohnt hat.
Oder hast du das schon mal ausprobiert?


Offline egbert

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Re: Rückzug nach Deutschland
« Antwort #8 am: 10. Mai 2012, 13:11:45 »
Nimm dir in D eine Wohnung, zieh ein umd melde dich im Rathaus an.

Wo liegt da das Problem???

So weit so gut, nur wie erfährt das französische Finanzamt, dass ich wieder in Deutschland lebe?

Offline pifolog

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Re: Rückzug nach Deutschland
« Antwort #9 am: 10. Mai 2012, 13:17:48 »

Spannende Frage (ich weiß es echt nicht):

Was passiert, wenn ich die Abmeldebescheinigung nicht mehr habe?
Verweigerung der Wohnsitznahme? Zwangsausweisung? Bußgeld?

Offline pifolog

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Re: Rückzug nach Deutschland
« Antwort #10 am: 10. Mai 2012, 13:20:25 »
So weit so gut, nur wie erfährt das französische Finanzamt, dass ich wieder in Deutschland lebe?

Das teilt man selbst dem F-Finanzamt mit.

Offline egbert

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Re: Rückzug nach Deutschland
« Antwort #11 am: 10. Mai 2012, 13:27:26 »
eben.... und dieses Rathaus verlangt die Abmeldebestätigung vom letzten deutschen Wohnsitz. Deswegen sollte diese auch gut aufbewahrt werden um sie bei Bedarf zu benutzen.
meint die granzgängerin

Gut, habe ich leider nicht mehr. Darf ich wohl nicht mehr nach Deutschland ziehen :-[
Ich frage mich nur, warum die das interessieren sollte, wo ich früher gewohnt habe und falls doch, kann ich das denen sagen, weil die ja sicher noch Unterlagen haben.

Offline -Helmut-

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Re: Rückzug nach Deutschland
« Antwort #12 am: 10. Mai 2012, 13:40:26 »
"Was passiert, wenn ich die Abmeldebescheinigung nicht mehr habe?
Verweigerung der Wohnsitznahme? Zwangsausweisung? Bußgeld?"

Oh je, wenn diese Frage ein Ausländer gestellt hätte der 36 Flugstunden von hier entfernt gelebt hat, könnte ich es noch verstehen.
Wer bestimmt denn die Wahl deines zukünftigen Wohnsitzes? Irgendein Amt, die Polizei?

Du suchst dir in D eine Wohnung deiner Wahl, beziehst die und tust genau das gleiche das du getan hast als du flügge geworden bist.
Heißt, als du Hotel Mama oder Hotel Papa verlassen hast. Du bist gebürtiger Deutscher, vergessen?

Falls irgendein Amt bei deiner Anmeldung des neuen Wohnsitzes eine Abmeldebestätigung verlangt, dann besinne dich mal auf deutsche Bürokratie und sogenannte Amtshilfe.
Nenne den früheren Wohnort und sage von mir aus, die alte Abmeldebescheinigung habe ich nicht mehr vorliegen, holen Sie sich diese bitte auf dem Amtsweg vom fürher zuständigen Amt.
Wenn wir schon beim amtlichen deutschen Kram sind. Vergiss nicht den Personalausweis usw aktualisieren zu lassen, da steht ja wieder eine deutsche Wohnadresse drin.

Freundliche Grüße vom Oberlehrer   :winkerwinker:
Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)

Offline grenzgängerin

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Re: Rückzug nach Deutschland
« Antwort #13 am: 10. Mai 2012, 17:13:22 »
eben.... und dieses Rathaus verlangt die Abmeldebestätigung vom letzten deutschen Wohnsitz. Deswegen sollte diese auch gut aufbewahrt werden um sie bei Bedarf zu benutzen.
meint die granzgängerin

Gut, habe ich leider nicht mehr. Darf ich wohl nicht mehr nach Deutschland ziehen :-[
Ich frage mich nur, warum die das interessieren sollte, wo ich früher gewohnt habe und falls doch, kann ich das denen sagen, weil die ja sicher noch Unterlagen haben.

mir wurde damals gesagt...wichtig, das brauchen Sie um sich wieder in D anzumelden...  Entsprechend heb ich das z.B. bei meinen Vers. unterlagen auf.
ausprobiert hab ich das noch nicht, wohne ja in F.
Im deutschen Melderechts-System kann "man" immer nachvollziehen, wo gewohnt bei der Geburt, dannach, beim ... sonstwas. verzogen nach, sogar wo du verbuddelt bist. Es muss genau dokumentiert sein  :police:
Ich schätze mal, dass auf nachfrage bestimmt auch eine Abschrift der Abmeldung gemacht wird, gegen Gebühr selbstverständlich.
meint die grenzgängerin

Offline lilliputania

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Re: Rückzug nach Deutschland
« Antwort #14 am: 10. Mai 2012, 20:12:22 »
Die Abmeldebestätigung bekommst du vom hotel de ville.. Ich würde den Unterlagen noch die Abmeldung von der EDF dazulegen.