Soll ich einmal im Monat meine Mutter besuchen ?
Wenn du das willst, mir ist das Wurscht
Also ich weis jetzt grad nicht, ob das hier ein Forum ausschließlich für Französische Grenzgänger ist. Du wirst warscheinlich nahe der französischen Grenze wohnen und deshalb auch täglich deinen Hauptwohnsitz aufsuchen können.
Ich aber Arbeite in Österreich und hab meinen Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz und deshalb auch einen Zweitwohnsitz in Österreich.
Als echter Grenzgänger muss ich meinen Hauptwohnsitz mindestens einmal in der Woche aufsuchen, sonst bin ich kein echter sondern ein unechter Grenzgänger und werde darum auch beim Arbeitslosengeld 1 anders berrechnet.
Das mit echt und unecht habe nicht ich mir ausgedacht, sondern der dumme Staat Deutschland oder auch EU, keine Ahnung.
Aber das interessiert mich ja auch nicht. Ich will nur wissen, wie ich die Heimfahrten belegen kann bzw. ob ich dazu überhaupt verpflichtet bin.
Gruss