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Autor Thema: Prüfbogen Grenzgänger  (Gelesen 13782 mal)

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Offline Uwe999

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Prüfbogen Grenzgänger
« am: 26. August 2009, 15:11:37 »
Hallo,
ich habe nach meinem Antrag auf ALG1 beim Arbeitsamt einen Prüfbogen für Grenzgänger erhalten, den ich ausfüllen und wieder abgeben muss.
Hat mit diesem Prüfbogen schon jemand Erfahrungen gemacht?
Darin wird zwischen einem "Echten - und Unechten Grenzgänger" unterschieden und dazu werden einem mehrere Fragen gestellt.

Bei einer Frage stecke ich momentan fest und hoffe das mir da jemand weiterhelfen kann.

Als Echter Grenzgänger muss man mindestens einmal die Woche seinen Hauptwohnsitz in Deutschland aufsuchen und bei der dazugehörigen Frage ob Ja oder Nein, stecke ich fest.

Ich bin nämlich nur alle zwei Monate einmal nach Hause gefahren "was das Arbeitsamt natürlich nicht wissen muss" aber wenn ich ja ankreuze, werden von mir Nachweise verlangt.

Was für Nachweise soll ich denen geben, ich bin mit meinem eigenen Auto gefahren; Tankquittungen habe ich mir keine aufgehoben und sonst hab ich nichts.

Eine weitere Frage wäre, dürfen die das von mir überhaupt verlangen, muss ich das Nachweisen?

Danke für eure Antworten.
Gruss Uwe

Offline Eric

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Re: Prüfbogen Grenzgänger
« Antwort #1 am: 26. August 2009, 17:45:43 »
Hallo,

was heißt nach Hause.

Ich als Grenzgänger habe nur einen Wohnsitz und der ist in Frankreich.Soll ich einmal im Monat meine Mutter besuchen ?

Gruß

Eric

Offline Uwe999

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Re: Prüfbogen Grenzgänger
« Antwort #2 am: 26. August 2009, 18:29:30 »
Zitat
Soll ich einmal im Monat meine Mutter besuchen ?
Wenn du das willst, mir ist das Wurscht  :zwinkern:

Also ich weis jetzt grad nicht, ob das hier ein Forum ausschließlich für Französische Grenzgänger ist. Du wirst warscheinlich nahe der französischen Grenze wohnen und deshalb auch täglich deinen Hauptwohnsitz aufsuchen können.
Ich aber Arbeite in Österreich und hab meinen Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz und deshalb auch einen Zweitwohnsitz in Österreich.

Als echter Grenzgänger muss ich meinen Hauptwohnsitz mindestens einmal in der Woche aufsuchen, sonst bin ich kein echter sondern ein unechter Grenzgänger und werde darum auch beim Arbeitslosengeld 1 anders berrechnet.

Das mit echt und unecht habe nicht ich mir ausgedacht, sondern der dumme Staat Deutschland oder auch EU, keine Ahnung.
Aber das interessiert mich ja auch nicht. Ich will nur wissen, wie ich die Heimfahrten belegen kann bzw. ob ich dazu überhaupt verpflichtet bin.

Gruss

Offline Eric

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Re: Prüfbogen Grenzgänger
« Antwort #3 am: 26. August 2009, 20:33:36 »
Ok

sollte lustig sein.

Wie hättest du es nachgewiesen,wenn du wöchentlich nach Hause gefahren wärst ?
Vielleicht kann man dir hier helfen

Europaservice der Bundesagentur für Arbeit
Service Center / Team 116
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 01805 222023 (12cent / Minute)
Fax: 0228 713270-1400
E-Mail: infohotline-ausland@arbeitsagentur.de

Viel Glück
Eric

Offline Uwe999

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Re: Prüfbogen Grenzgänger
« Antwort #4 am: 28. August 2009, 14:27:46 »
Zitat
Wie hättest du es nachgewiesen,wenn du wöchentlich nach Hause gefahren wärst ?
Überhaupt nicht! Ich war 5 Jahre in Österreich. Über diesen Zeitraum heb ich mir doch keine Nachweise mehr auf.

Ich hab die Frage jetzt mal mit "Ja" beantwortet und keine Nachweise beigefügt und wenn das Arbeitsamt Probleme macht - kein Thema, den mittlerweile bin ich an anderer Stelle fündig geworden.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_164878/zentraler-Content/HEGA-Internet/A07-Geldleistung/Dokument/HEGA-05-2008-VA-Int-Alv-Grenzgaenger.html
Geschäftszeichen: SP III 31 - 7034.14

Gültig ab: 20.05.2008
Gültig bis: 31.12.2010
Weisungscharakter: ja
HEGA 05/08 - 10 - Internationales Recht der Arbeitslosenversicherung SGB III: Bemessung des Arbeitslosengeldes bei unechten Grenzgängern

Diese Frage hat sich somit erledigt und nochmal Danke für die Hilfe

Gruss Uwe