Liebe User,
ich habe große Probleme mit dem Pole emploi in Wissembourg. Ich war Grenzgängerin, als ich arbeitslos wurde. Da ich Kündigungsschutzklage eingereicht hatte, sagte Deutschland, bis vor Gericht die Kündigung bestätigt wird, ist nach Internationalem Recht Deutschland für die Zahlung von Leistungen zuständig. Nach Abschluss des Gerichtsverfahrens soll Frankreich zuständig sein. Die vom Pole emploi haben von dem Internationalen Recht (Paragraphen habe ich alle, scheint so alles von D richtig zu sein) noch nichts gehört und schickten mir einen Ablehnungsbescheid. Ich bin ständig dort, ich habe EURES eingeschaltet. Weihnachtszeit, viele nicht da, keiner kümmert sich richtig. In Wissembourg sind die sehr unwillig. Gibt es eine Hilfestelle für Leute wie mich? Insbesondere kann ich nicht so gut französisch bzw. kenne mich mit meinen Rechten nicht so gut aus. Wer kann mir Tipps geben?
Vielen Dank schonmal!!
Melanie