Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Pfefferspray Waffenschein?  (Gelesen 7879 mal)

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banjo

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Pfefferspray Waffenschein?
« am: 27. Oktober 2015, 13:39:56 »
In D ist das Mitführen von Pfefferspray zur 'Tierabwehr' ohne Auflagen für Jeden erlaubt. Andere EU-Staaten sehen das anders, z.Bsp. in Schweden ein Waffenschein erforderlich.

Weiss jemand, wie das in F gehandhabt wird?

Offline smalandhero

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Re: Pfefferspray Waffenschein?
« Antwort #1 am: 11. November 2015, 21:19:06 »
Ist verboten, erlaubt ist nur CS, das auch nur in gewissen Konzentrationen.

banjo

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Re: Pfefferspray Waffenschein?
« Antwort #2 am: 11. November 2015, 21:33:01 »
hast Du genauere Infos? Nen Link?

Offline ~Pero~

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Re: Pfefferspray Waffenschein?
« Antwort #3 am: 11. November 2015, 22:35:08 »
Ist verboten, erlaubt ist nur CS, das auch nur in gewissen Konzentrationen.

Stimmt so generell nicht,
je nach Konzentration und Menge fallen die unter Kat. D-2 und sind ab 18 Jahren frei verkäuflich,
sowohl CS als auch Capsaicin (sprich Pfefferspray)
Décret n° 2013-700 du 30 juillet 2013 portant application de la loi n° 2012-304 du 6 mars 2012 relative à l'établissement d'un contrôle des armes moderne, simplifié et préventif

banjo

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Re: Pfefferspray Waffenschein?
« Antwort #4 am: 12. November 2015, 08:17:49 »
Pero, hast Du genaue Werte?

Offline ~Pero~

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Re: Pfefferspray Waffenschein?
« Antwort #5 am: 12. November 2015, 20:50:56 »
Pero, hast Du genaue Werte?

bis 100ml Inhalt habe ich gefunden.
Konzentration leider nicht.

Offline soso

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Re: Pfefferspray Waffenschein?
« Antwort #6 am: 13. November 2015, 10:17:35 »
Das mit der Unterscheidung <=100ml gilt noch, die Unterscheidung mit der Konzentration unter 2% ist wohl weggefallen.  :-\  Gilt jetzt wohl alles (CS &Pfefferspray) grundsätzlich als Waffe Catégorie D.
Besitz erlaubt, mitführen nicht.  :rolleyes:


banjo

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Re: Pfefferspray Waffenschein?
« Antwort #7 am: 14. November 2015, 09:40:18 »
Also das Spray, dass ich mitführen möchte, wäre 20ml mit 10% Capsicum und wäre in D zur 'Tierabwehr' zugelassen.
Und in F? An wen müsste man sich wenden? Gendarmerie?

Offline edgard

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Re: Pfefferspray Waffenschein?
« Antwort #8 am: 15. November 2015, 21:45:40 »
Salut,

welche "Tiere" wilst Du denn abwehren?  :pfeif:

Edgard
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banjo

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Re: Pfefferspray Waffenschein?
« Antwort #9 am: 15. November 2015, 21:52:46 »
Die Tiere, die nachts in den Städten ne Zigarette oder deun Handy zum telefonieren haben wollen   :police:

Offline edgard

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Re: Pfefferspray Waffenschein?
« Antwort #10 am: 15. November 2015, 22:27:50 »
Wo gibts die? Will ich auch mal kennenlernen... ich hab hier noich keine gesehen.
Können wir uns wohl nicht leisten.

"Lieber Gangster, bitte stell Dich so hin daß für Dich der Wind von vorne kommt - sonst wirkt mein Pfefferspray nicht. Und das würde mich echt betroffen machen.. als Büüüütte..!"  :anixwissen:
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banjo

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Re: Pfefferspray Waffenschein?
« Antwort #11 am: 15. November 2015, 22:32:00 »
Scheinbar warst Du noch nicht in einer bedrohlichen Situation. Und ich wünsche Dir, dass das auch so bleibt.

Offline soso

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Re: Pfefferspray Waffenschein?
« Antwort #12 am: 15. November 2015, 23:02:30 »
welche "Tiere" wilst Du denn abwehren?  :pfeif:
Naja als gesetzestreuer Bürger will man in D selbstvertsändlich Tiere abwehren!  :pfeif: :police: - denn nur dazu ist Pfefferspray erlaubt. Wenn du von der Pozelei in D kontrolliert wirst, die finden Pfefferspray und du sagst das ist zur Abwehr von bösen Mitbürger, dann gibt es richtig Ärger - weil das ist verboten! Also Pfefferspray hat man in D nur und höchstens zur Abwehr von Tieren dabei!!  :angel:

Ansonsten bei Pfefferspray auf Windrichtung achten ist nicht die dümmste Idee - wohldem der das kann. Deshalb -pers Meinung sinnvoller - Pfefferspray in Gelform (ist vom Wind unabhängiger und landet in Tropfenform im gesicht und auf kleidung des Angreifers ... ich meine natürlich Fell des angreifenden Tieres. :angel: Und am besten Extincteurform (damit man sich nicht im Eifer des Gefechts das Zeug direkt selber ins Gesicht spritzt  :winkerwinker:).

@dirk Gendarmerie ist sicher guter Ansprechpartner. Aber würde da nicht mit meinem Döschen hinmarschieren - nicht das man da am Ende noch ohne Döschen und dafür mit einem frischen PV rauskommt. Vielleicht Ausdruck von dem, was man gerne kaufen würde und fragen ob ok oder was ok ... - die werden einem dann schon sagen.

Offline edgard

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Re: Pfefferspray Waffenschein?
« Antwort #13 am: 16. November 2015, 12:27:31 »
"Scheinbar warst Du noch nicht in einer bedrohlichen Situation. Und ich wünsche Dir, dass das auch so bleibt."

Doch, war ich. Und ich bin in zwei unterschiedlichen Bereichen für solche Situationen ausgebildet worden und daher unbeschadet herausgekommen....
Die Erfahrung zeigt - jede Selbstbewaffung gibt nur trügerische Sicherheit!
- Du hast nur EINE Chance.
- Du bist i.d.R. nicht im Umgang mit Waffen geübt. Das mit dem Gegenwind ist kein Joke sondern ebenfalls ein Erfahrungswert!
- Sind es mehrere Angreifer hast Du keine Chance - ausser neben Handy und Geld noch Gesundheit und Leben zu verlieren. Ersteres läßt sich ersetzen...

Daher:
- wenn möglich belebte Straßen nutzen, bei Verfolgung Richtung Hauptstraßen/Polizeiwache (beschleunigt) gehen. NICHT Laufen!
- De-eskalieren!
- Nur soviel dabeihaben wie unbedingt nötig: Scheckkarten separat.
- Lieber die Wertsachen hergeben als Gesundheit und Leben...

Wie gesagt - die beste Methoden sind - Ruhe bewahren, de-eskalieren - und einen Selbstverteidigungskurs belegen.
Wenn Du mir nicht glaubst - Frag den Präventionsbeamten bei der Polizei.
Die TelNr gibt's bei jeder Pol. Dienststelle.

 :eijoo:

 

 
 
 
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