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Autor Thema: PERSO Abmeldung in Deutschland  (Gelesen 9379 mal)

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Offline ni

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PERSO Abmeldung in Deutschland
« am: 04. Februar 2014, 12:37:58 »
Hi,

ich habe mich vor kurzem in Deutschland abgemeldet weil ich nach Frankreich gezogen bin.
Ein Freund hat das schon vor ein paar Monaten getan.
Er hat auf seinem PERSO nun einen Aufkleber mit "kein Erstwohnsitz in Deutschland" oder so etwas ähnliches.

Ich habe noch immer meine "alte" Adresse aus Deutschland drauf kleben.
Kann das wenn ich in eine Polizeikontrolle in Deutschland komme nicht mal zu Problemen kommen?
Ich hab die Frau am Schalter darauf hingewiesen, dass ich eventuell so einen Aufkleber bräuchte weil ein Freund den nun auch drauf hat.

Er hat sich in RP abgemeldet ich mich in BAWÜ.

Weiß jemand ob es dazu eine Pflicht oder Gesetz gibt und wie das nun ist wenn da noch meine alte Adresse drauf steht??

Danke und Grüße
ni

banjo

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Re: PERSO Abmeldung in Deutschland
« Antwort #1 am: 04. Februar 2014, 13:02:41 »
Mit Wohnsitz in D bist Du verpflichtet, einen Perso zu haben und Wohnsitzwechsel auf dem Perso innerhalb 7 Tagen ändern zu lassen.
Mit Wohnsitz in F bist Du nicht verpflichtet, einen Perso zu haben bzw. 'einzusetzen'.
Wenn Du ihn aber verwendest, z.Bsp. bei einer Kontrolle, dann müssen die Angaben darauf stimmen.
Also:
in den Schrank legen oder Umschreiben.
Ich weiss den Stichtag grad nicht auswendig, denke aber, dass ab 1.1.14 das Konsulat in Strasbourg zuständig ist dafür.

Offline ni

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Re: PERSO Abmeldung in Deutschland
« Antwort #2 am: 04. Februar 2014, 19:11:08 »
Hallo,

also ich geh morgen noch mal auf die deutsche Behörde.

Aber ich glaube das stimmt nicht was du da sagst:
http://de.wikipedia.org/wiki/Ausweispflicht

Auszug:
Bürger der Europäischen Union einschließlich des Europäischen Wirtschaftsraums müssen nach § 8 des Freizügigkeitsgesetzes/EU bei der Einreise in die Bundesrepublik einen Pass oder anerkannten Passersatz mitführen und während ihres Aufenthaltes besitzen.

Das besagt, dass sich EU-Bürger in DE ausweisen MÜSSEN.
Also muss da wohl doch noch ein Aufkleber drauf mit "kein Erstwohnsitz in DE".

Freundliche Grüße

banjo

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Re: PERSO Abmeldung in Deutschland
« Antwort #3 am: 04. Februar 2014, 19:27:13 »
Nein. Du must Dich bei Einreise - z.Bsp. am Flughafen - ausweisen können. Nicht bei ner Verkehrskontrolle in Frankfurt.
Und Du kannst Dich mit dem Reisepass ausweisen, Perso zu besitzen ist für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland nicht zwingen. Übrigens hast Du mit Wohnsitz in F bis vor ein paar Jahren gar kein Perso bekommen.

Offline ni

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Re: PERSO Abmeldung in Deutschland
« Antwort #4 am: 04. Februar 2014, 19:47:41 »
Danke für die Info! Ich hab keinen Reisepass den muss ich dann wohl jetzt bei der Botschaft in F beantragen schätze ich mal?

Vielen Dank und  Grüße

banjo

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Re: PERSO Abmeldung in Deutschland
« Antwort #5 am: 04. Februar 2014, 19:53:02 »
Beides normalerweise nur beim Konsulat. Perso teilweise - wenn Du Glück oder Argumente hast  - auch noch bei den Behörden in D.
http://www.rehmnetz.de/mediadb/5960/22675/PassAusweisMelderecht_Jan_2013.pdf

Offline ni

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Re: PERSO Abmeldung in Deutschland
« Antwort #6 am: 04. Februar 2014, 20:43:11 »
Hier noch mal schriftlich wegen der PERSO Sache:

http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__5.html

In Deutschland wird die im Melderegister geführte Anschrift des Inhabers auf dem Personalausweis, nicht aber auf dem Reisepass dokumentiert. Bei Auslandsdeutschen wird der Vermerk „keine Hauptwohnung in Deutschland“ eingetragen (§ 5 Abs. 2 Nr. 9 PAuswG).

@Dirk: Vielen Dank für den Link :-)
« Letzte Änderung: 04. Februar 2014, 20:56:57 von ni »

Offline ni

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Re: PERSO Abmeldung in Deutschland
« Antwort #7 am: 05. Februar 2014, 10:43:04 »
Ich war heute noch mal in DE beim Amt und nach ca. einer Stunde hatte ich dann meinen Aufkleber drauf wie beschrieben.
Die wollten mich erst noch ins Konsulat schicken. Meinte ich nö ich gehe hier nicht weg ohne den Aufkleber mit der Aufschrift  :eijoo:

Das heißt ich kann jetzt den Ausweis benutzen in Europa um mich auszuweisen!
Wie ist das in Frankreich muss dort kein Wohnort im Ausweis stehen?

Einen Reisepass habe ich nicht aber da steht afaik ja auch nicht drauf wo genau man wohnt nur wer man ist.

banjo

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Re: PERSO Abmeldung in Deutschland
« Antwort #8 am: 05. Februar 2014, 11:06:31 »
In F gibt es keine Meldepflicht, somit bekommst Du keinen Ausweis (manche Gemeinden stellen auf beharrliche Nachfrage noch eine Carte Sejour aus), somit steht Deine frnz. Adresse nirgends. Im Pass würde jedoch der franz. Wohnort stehen, ohne Straße.

Als Wohnsitznachweis gilt die Stromrechnung :)
Du kannst Dir im Rathaus auch eine Wohnsitzbescheinigung ausstellen (wollen die dt. Banken bei Befreiung Kapitalertragssteuerabfuhr gerne haben).

Offline ni

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Re: PERSO Abmeldung in Deutschland
« Antwort #9 am: 06. Februar 2014, 12:53:35 »
Merci für die Info :-)

Offline Mark

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Re: PERSO Abmeldung in Deutschland
« Antwort #10 am: 06. Februar 2014, 13:20:16 »
manche Gemeinden stellen auf beharrliche Nachfrage noch eine Carte Sejour aus

Welche Gemeinde tut das noch?
Mir wurde auf der prefecture in Colmar gesagt, das gäbe es in keinen Fall mehr.

(auf der prefecture, weil die Ausstellung der CdS von den Gemeinden auf die pref. übertragen wurde)

Folgende Erläuterung wurde mir (auf meine penetrante Nachfrage) gegeben:

Deutschland (oder eher "ein Deutscher?) habe in Brüssel (?) geklagt,
weil (manche Behörden in) Frankreich von Deutschen eine Carte de Sejour verlangt haben,
dies aber gegen den Grundsatz der Freizügigkeit verstoße.
Dem wurde stattgegeben.
Jetzt ist F beleidigt und hat die ausdrückliche Weisung an alle prefectures rausgegeben,
Deutschen keine CDS mehr auszustellen, auch nicht, wenn die das ausdrücklich wünschen...
 :pfeif:

banjo

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Re: PERSO Abmeldung in Deutschland
« Antwort #11 am: 06. Februar 2014, 13:51:05 »
Welche Gemeinde das noch tut, weiß ich nicht. Es gibt aber immer mal wieder Meldungen hier im Forum, dass wieder jemand eine bekommen hat.

Offline ~Pero~

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Re: PERSO Abmeldung in Deutschland
« Antwort #12 am: 06. Februar 2014, 22:48:18 »
manche Gemeinden stellen auf beharrliche Nachfrage noch eine Carte Sejour aus

Welche Gemeinde tut das noch?
Mir wurde auf der prefecture in Colmar gesagt, das gäbe es in keinen Fall mehr.

(auf der prefecture, weil die Ausstellung der CdS von den Gemeinden auf die pref. übertragen wurde)

Folgende Erläuterung wurde mir (auf meine penetrante Nachfrage) gegeben:

Deutschland (oder eher "ein Deutscher?) habe in Brüssel (?) geklagt,
weil (manche Behörden in) Frankreich von Deutschen eine Carte de Sejour verlangt haben,
dies aber gegen den Grundsatz der Freizügigkeit verstoße.
Dem wurde stattgegeben.
Jetzt ist F beleidigt und hat die ausdrückliche Weisung an alle prefectures rausgegeben,
Deutschen keine CDS mehr auszustellen, auch nicht, wenn die das ausdrücklich wünschen...
 :pfeif:



hehehehe - wieder ein Boche der sich und anderen einen großen Gefallen getan hat.
Große Klasse - hauptsache wieder mal den Kopp durchgesetzt.