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Autor Thema: Oeting - Baugenehmigung Dachflächenfenster - Nachbar reklamiert.  (Gelesen 3777 mal)

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Offline xcprx

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Hallo,
unsere Garage steht auf der Grenze zum Nachbar. Heute wollten wir ein neues Dachflächenfenster einbauen. Dem Nachbar hat das nicht gefallen. Er möchte das nicht. Die Marie sagt, nun brauchen wir einen Bauantrag.
Das Fenster wird auf einer Höhe von ca. 1,60 m eingebaut, man kann also fast nicht raussehen und sieht daher nur das letzte Stück vom Nachbardach, ohne dieses Fenster ist es in dem Raum jedoch zu dunkel.
Gibt es jemand der Erfahrungen mit diesem Thema in Oeting hat oder überhaupt?
Viele Grüsse
xcprx  :)


Offline spirou

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Re: Oeting - Baugenehmigung Dachflächenfenster - Nachbar reklamiert.
« Antwort #1 am: 09. April 2016, 07:28:52 »
Hallo,

du hast dir doch die Antwort schon selbst gegeben. Du mußt einen Bauantrag stellen, wie es die Mairie gesagt hat. Das hat aber nichts mit Oeting zu tun, das ist in ganz Frankreich so geregelt. Sollte unter dem Dachfenster eine neue Wohnfläche von über 20 m² entstehen brauchst du sogar eine Baugenehmigung.

Grüße

Offline Eliott

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Re: Oeting - Baugenehmigung Dachflächenfenster - Nachbar reklamiert.
« Antwort #2 am: 09. April 2016, 08:51:33 »
So weit ich das Thema kenne, bringt auch eine Baugenehmigung nichts wenn der Nachbar nicht zustimmt.
War bei einer bekannten auch so.
Ein Fenster direkt auf das Grenze muss immer vom Nachbarn zugestimmt werden, ist wohl in Frankreich so.

Offline ~Pero~

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Re: Oeting - Baugenehmigung Dachflächenfenster - Nachbar reklamiert.
« Antwort #3 am: 09. April 2016, 12:24:48 »
So weit ich das Thema kenne, bringt auch eine Baugenehmigung nichts wenn der Nachbar nicht zustimmt.
War bei einer bekannten auch so.
Ein Fenster direkt auf das Grenze muss immer vom Nachbarn zugestimmt werden, ist wohl in Frankreich so.

AFAIK, ist das in DE genauso.
Bekannte hatten mit dem gleichen Thema in DE die gleichen Probleme

Offline kauh

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Re: Oeting - Baugenehmigung Dachflächenfenster - Nachbar reklamiert.
« Antwort #4 am: 12. April 2016, 09:07:23 »
Lösung deines Problem wäre ein nicht-durchsichtiges Fenster (Milchglasfenster, Glasbausteine...). Soweit ich weiß brauchst du die Genehmigung nämlich immer dann, wenn du durch dieses Fenster auf das Nachbargrundstück schauen kannst.