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Autor Thema: Neuer mit vielen Fragen...  (Gelesen 4951 mal)

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Offline ocien

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Neuer mit vielen Fragen...
« am: 21. Januar 2008, 10:50:04 »
Hallo,

ich habe da mal ein paar fragen. Zuvor kurz meine Situation:

Ich werde demnächst eine Stelle in Lichtenau (BW) antreten. Ich bin verh. und habe ein Kind. Wir möchten gerne nach Frankreich auswandern, nur ist es so das ich vorab für ca. 6-8 Monate vorausgehe um alles zu managen.

- Wie bzw was muss ich beachten bzgl der Ummeldung. (Melde ich nur ich mich ab, oder alle und trage für meine Frau/Kind als 2 Wohnsitz den bisherigen Wohnsitz ein)
- Wie sieht das dann mit den Steuern aus?
- Gelten wir dann für die "getrennte" zeit als getrennt lebend. Unser Lebensmittelpunkt wird ja nun in Frankreich sein.
- Meine Frau ist Kroatin ich deutscher genauso unser Kind. Da meine Frau einen kroatischen Pass (nicht EU) mit unbegrenzter Aufenthaltsgenehmigung besitzt was ist hier zu      beachten? Muss Sie sich von der Fraz. Behörden eine neue Aufenthaltsgenehmigung besorgen, oder gilt die deutsch auch für das EU Ausland?

Ich hoffe Ihr könnt mir bei diesen fragen weiterhelfen.

Grüße

P.S. Ein klasse Forum, macht weiter so.


Offline ocien

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Re: Neuer mit vielen Fragen...
« Antwort #1 am: 30. Januar 2008, 11:19:30 »
Hallo,

hat keiner eine info für mich, bzw hat keiner eine ähnliche Situation gehabt zumindest in einem dieser Punkte?

Grüße

Offline Dieter12

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Re: Neuer mit vielen Fragen...
« Antwort #2 am: 30. Januar 2008, 22:01:17 »
Hi,

Pit, du dürftest Recht haben mit dem Beantragen einer neuen Aufenthaltsgenehmigung für Frankreich, denn die Schengen-Regelung geht nur bis 3 Monate Aufenthalt in einem anderen Schengen-Land:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/WillkommeninD/EinreiseUndAufenthalt/Schengen.html

Gruss, Dieter

Offline khmer

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Re: Neuer mit vielen Fragen...
« Antwort #3 am: 04. Februar 2008, 00:18:33 »
Meine Frau kommt aus SO-Asien.

Hat damals bei der Prefektur in Metz einen titre de séjour für 10 Jahre bekommen und 500 Std Französichunterricht gratis, weil nicht abgeneigt die frz Staatsbürgerschaft nach 5 Jahren zu beantragen. (In F kann sie - anders als in D - ihre Heimatstaatsbürgerschaft behalten). Es wurde ein Integrationsvertrag geschlossen, der sie zum Schulbesuch verpflichtete.

Sie fühlt sich hier nicht schlechter als ein EU-Bürger gestellt.

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khmer