Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Mietvertrag für Grenzgängerbescheinigung?  (Gelesen 6687 mal)

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Offline Dismember

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Mietvertrag für Grenzgängerbescheinigung?
« am: 08. Juni 2014, 23:06:12 »
Hi Leute... Weiß einer von euch zufällig ob man tatsächlich unbedingt einen Mietvertrag oder Kaufvertrag braucht zum Erhalt der Grenzgängerbescheinigung? Oder reicht auch z. B. eine Stromrechnung wo der Name desjenigen drauf steht?

Im Voraus Danke für die Antworten.

LG Timo

banjo

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Re: Mietvertrag für Grenzgängerbescheinigung?
« Antwort #1 am: 08. Juni 2014, 23:09:29 »
Du brauchst dazu Formular 5011 http://www.ofd-karlsruhe.de/pb/site/pbs-bw/get/documents/mfw/PB5Documents/pdf/fo/Formular_Einkommensteuer_grenzgaenger5011.pdf und sonst gar nix.
Ausfüllen, vom AG ergänzen lassen, ans franz. FA und dann ans dt. FA.
Kein Mietvertrag, keine Stromrechnung, nix.

Offline franzimoe

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Re: Mietvertrag für Grenzgängerbescheinigung?
« Antwort #2 am: 08. Juni 2014, 23:24:53 »
Soweit ich mich erinnere wollten sie bei mir für die Erstbeantragung eine Stromrechnung.

banjo

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Re: Mietvertrag für Grenzgängerbescheinigung?
« Antwort #3 am: 09. Juni 2014, 09:45:18 »
Schau,

die 'Grenzgängerbscheinigung' als solches gibt es nicht. Es gibt lediglich einen Freistellungsbescheid des dt. FAs, dass dem AG erlaubt, keine Lohnsteuer abzuführen.
Das fr. FA freut sich über jeden neuen Steuerzahler und will keinen Nachweis, weil da kommt ja Geld. Das dt. FA interessiert sich nicht für Stromrechnungen o.Ä.

Offline moni

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Re: Mietvertrag für Grenzgängerbescheinigung?
« Antwort #4 am: 09. Juni 2014, 12:20:56 »

In Wissembourg braucht man beim ersten Abgeben der Bescheinigung auf jeden Fall einen Wohnsitznachweis. Bei weiteren Abgaben der Bescheinigung hängt es von der Laune des Herrn an der Rezeption des Finanzamts ab, ob er einen Wohnsitznachweis sehen will oder im Computer nachschaut.
Ich würde immer einen Wohnsitznachweis mitnehmen ...

Grüße
moni

Offline edgard

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Re: Mietvertrag für Grenzgängerbescheinigung?
« Antwort #5 am: 27. August 2014, 12:24:29 »
Ist auch in Haguenau so. Das "Certificat de Domicil" gibt's kostenfrei auf der Gemeinde.
Man braucht es auch für die Caisse Maladie - über die gibt es dann auch die frz. Sozialversicherungsnummer. Besser haben als brauchen - z.B. bei Arbeitslosigkeit!
Sapere Aude!

Offline Lausbub67

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Re: Mietvertrag für Grenzgängerbescheinigung?
« Antwort #6 am: 27. August 2014, 13:00:28 »
Hallo zusammen

der in dem Formular in Römisch III genannte "Chef de Centre des Impots" der das unterzeichnen muss wo sitzt der denn?

Die Mairie Stiring Wendel schickt mich zum Grenzgängerverein nach Saargemuines und die mich wieder auf die Mairie.  :anixwissen:

Gruß Andreas

banjo

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Re: Mietvertrag für Grenzgängerbescheinigung?
« Antwort #7 am: 27. August 2014, 13:06:15 »
Das ist das für Dich zuständige Finanzamt. Nicht die Mairie und auch nicht irgendein Grenzgängerverein oder sowas.

Offline edgard

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Re: Mietvertrag für Grenzgängerbescheinigung?
« Antwort #8 am: 27. August 2014, 13:36:44 »
Richtig.
Da steht nämlich "BESCHEINIGUNG DER FÜR DEN WOHNSITZ DES ARBEITNEHMERS ZUSTÄNDIGEN FRANZÖSISCHEN STEUERBEHÖRDE:pfeif: - sprich: Finanzamt.
Sapere Aude!