Schau,
die 'Grenzgängerbscheinigung' als solches gibt es nicht. Es gibt lediglich einen Freistellungsbescheid des dt. FAs, dass dem AG erlaubt, keine Lohnsteuer abzuführen.
Das fr. FA freut sich über jeden neuen Steuerzahler und will keinen Nachweis, weil da kommt ja Geld. Das dt. FA interessiert sich nicht für Stromrechnungen o.Ä.