Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Meldepflicht im Elsass und Lothringen  (Gelesen 44415 mal)

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Offline Matthias#28

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Meldepflicht im Elsass und Lothringen
« am: 06. Dezember 2011, 23:55:42 »
Wir waren auf einen Geburtstag eingeladen. Da waren auch einige Buergermeister anwesend (7 Stueck)
Fazit: in den Regionen Elsass und Lothringen besteht nach wie vor eine Meldepflicht!!!!
Es ist wohl so, das es in Frankreich KEINE Meldepflicht gibt, aber in den Departments die das Elsass und Lothingen
umschreiben, nachwievor es eine Verordnung hinsichtlich der Meldepflicht (aus den 30er und 40er Jahren) gibt
und diese nach wie vor gueltig ist.
5 von 7 anwesenden Buergermeister meinten, dass es im Rest-Frankreich (die hinter den Vogessen) es
keine Meldepflicht gibt, aber wenn sich ein Neu-Buerger es nicht fuer Notwendig haelt sich zu melden, er
auch NICHT normal abgearbeitet wird, wenn er was von der Gemeinde will.
In unserem Ort wurden wir freundlich begruesst, als wir uns um Rathaus angemeldet, mit Formular und so,
haben.

Mein Fazit aus dem Gespraech: Es tut nicht weh - meldet euch an - sprecht mit den Leuten.
gruss Matthias

la grande Dame

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Re: Meldepflicht im Elsass und Lothringen
« Antwort #1 am: 07. Dezember 2011, 12:34:57 »
Zitat
und Lothringen besteht nach wie vor eine Meldepflicht!!!!

Es tut mir leid, Matthias, aber ich muss Dir da widersprechen...vor ein paar Jahren, ich glaube 3, wohnten wir übergangsweise in Forbach / Lothringen. Wir gingen wie gewohnt zur Mairie um uns zu "melden" und wurden sehr nett abgewiesen. Sinngemäß sagte die Dame ( ich bin alt, so lange kann ich mich nicht mehr genau erinnern*gg*), jedenfalls meinte sie " typisch deutsch",  erklärte uns, dass es nur ganz bestimmte Fälle gibt, wo die "Meldung" angenommen würde, wünschte uns einen schönen Tag und wies uns damit sehr freundlich die Tür.

Heute Abend (MEZ) habe ich in anderer Sache für am98nochwas ein Telefonat mit dem Bürgermeister von Alsting (Lothringen) und werde den mal fragen, wie das so gehändelt wird. Recht hast du ganz sicher damit, dass es eine Sache des Anstandes sein sollte, sich als "Neubürger" auf der Mairie vorzustellen und mit den Leuten zu sprechen, am besten in der Landessprache.

Jetzt rufen die Everglades :-)))))

Petra

Offline Matthias#28

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Re: Meldepflicht im Elsass und Lothringen
« Antwort #2 am: 07. Dezember 2011, 13:32:56 »
Es tut mir leid, Matthias, aber ich muss Dir da widersprechen...
Nicht unbedingt. Die Anwesenden haben auch bestaetigt, das so machner Buergermeister das nicht mehr lebt, weils Arbeit macht.
Damit koennte es in deiner Gemeinde so einer sein.
Die Vorschrift soll es geben, sie soll gueltig sein, aber da nix von Paris mit Nachdruck gefordert wird, kann man auch ausweichen.
In meinem alten Wohnort gab es oft Zoff zwischen Buergermeister (gebuertig Zentral-Frankreich) und der Gemeinde-Sekretaerin,
weils sie manchmal als Kommentar gab: "... bei uns im Elsass..." Da ist der Buergermeister manchmal schon etwas ausgerastet.
gruss Matthias

Offline Waylon57

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Re: Meldepflicht im Elsass und Lothringen
« Antwort #3 am: 07. Dezember 2011, 19:02:36 »
Ich denke mal das die "Déclaration d´arrivèe" einer Anmeldung entspricht. Als ich vor 10,5 Jahren nach Petite Rosselle gezogen bin, habe ich sowas auf der mairie ausgefüllt.

Offline holzwurm

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Re: Meldepflicht im Elsass und Lothringen
« Antwort #4 am: 07. Dezember 2011, 20:00:40 »
Hey Leute
ja Anmeldepficht
bei meinem alten Wohnort habe ich 1989 mich angemeldet   so richtig  .--Abmeldung deutschland ---poli. Führungszeugnis und noch andere Papiere.....
in meinem neuen Wohnort brauchte ich es nicht ....wurde auch so gesagt,,,brauche man nicht mehr...
dann mit dem Bürgermeister noch einen Rotwein geleert   gutes Gespräch geführt ..dann ca nach 2 std  nach Hause 

wenn man sich auf der Strasse begegnet kennt man sich und ja wird auch anerkannt..

gr Ralf

Offline kembser

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Re: Meldepflicht im Elsass und Lothringen
« Antwort #5 am: 08. Dezember 2011, 07:25:39 »
Hallo zusammen,

zu diesem Thema habe ich mal ein bisschen gegoogelt und folgende Anfrage eines Senators samt Antwort des Innenministers aus dem Jahre 2007 gefunden:

http://www.senat.fr/questions/base/2007/qSEQ070801637.html

Daraus geht zusammengefasst hervor, dass die Pflicht zur An- und Abmeldung in den Départements des Elsass sowie Moselle tatsächlich seit 1883 existiert, andererseits 1919 durch die Übernahme des französischen Strafrechts eine entsprechende Strafe abgeschafft wurde. Und das aktuelle französische Strafrecht sei nicht anwendbar, da die Pflicht nicht mehr durchgängig umgesetzt würde. Also: Theoretisch existiert die Pflicht zur An- und Abmeldung, aber praktisch macht es jeder wie er will...

Viele Grüße,
der Kembser

Offline lilliputania

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Re: Meldepflicht im Elsass und Lothringen
« Antwort #6 am: 08. Dezember 2011, 18:03:33 »
das anmelden in frankreich ist jedenfalls nicht so aufwendig wie in deutschland!!

mr_right

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Re: Meldepflicht im Elsass und Lothringen
« Antwort #7 am: 09. Dezember 2011, 00:33:31 »
und die tatsache ist übrigens, daß die meldedaten in F sehr wohl vorhanden sind, denn EDF / GDF sind staatseigene betriebe
« Letzte Änderung: 09. Dezember 2011, 00:36:07 von mr_right »

Offline ~Pero~

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Re: Meldepflicht im Elsass und Lothringen
« Antwort #8 am: 09. Dezember 2011, 09:11:37 »
und die tatsache ist übrigens, daß die meldedaten in F sehr wohl vorhanden sind, denn EDF / GDF sind staatseigene betriebe

Belegbar?

zumindest bei GDF kann man wohl kaum noch von einem staatseigenen Betrieb reden:

Quelle:  Wikipedia:

Actionnaires GDF Suez (GDF gibts so nicht mehr)   
État français : 35,7 %
GBL : 5,3 %
Salariés : 2,8 %
CDC : 1,7 %
Areva : 1,2 %
CNP : 1,1 %
Crédit agricole : 0,7 %
Sofina: 0,7 %
TG corp : 0,6 %
Autres : 50,2 %


Auch EDF ist mittlerweile eine börsennotierte AG, wobei hier allerdings der Staat noch mit knapp unter 85% der Anteile die tragende Macht ist.


Wenn man von "vorhandenen Meldedaten" sprechen will, so sollte man sich da doch lieber auf die Daten bei den Finanz-/Steuerbehörden beziehen.

Offline cogee

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Re: Meldepflicht im Elsass und Lothringen
« Antwort #9 am: 09. Dezember 2011, 16:29:26 »
oder über die daten die über die SV-NR gespeichert sind