Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Behörden => Thema gestartet von: pukpuk am 27. November 2012, 00:45:44
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Hallo Zusammen
Vielleicht kann mir hier jemand kurz helfen:
Um ein Restaurant mit Alkoholausschank in Frankreich zu betreiben gibt es ja verschiedene Lizenzen (meines Wissens I bis V, also 1-5). Wer erhält diese Lizenz? Und braucht der Betreiber persönlich noch eine Prüfung/Lizenz?
Wir beabsichtigen in Grenznähe die Übernahme eines Restaurants und ich wollte bevor wir nächste Woche zum Anwalt gehen, einige Infos einholen.
Danke Euch
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Hallo,
hier: http://www.silberkueste.de/2012/01/21/ausschank-von-alkohol-in-frankreich bekommst Du ein paar Infos über die Ausschanklizenzen in Frankreich. Ansonsten kann ich Dir noch die Gesetzestexte bei Légifrance empfehlen. Die sind hier: http://fr.wikipedia.org/wiki/Licence_IV_%28licence%29 verlinkt.
Gruß Mathis