Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Behörden => Thema gestartet von: Silence am 03. Mai 2013, 13:40:24
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Hallo zusammen,
mein Arbeitslosengeld läuft nächste Woche nach 1 Jahr Bezug aus. Danach habe ich die Möglichkeit Krankengeld, oder Sozialhilfe zu beantragen. Beides würde ich wohl bekommen, entweder oder.
Wer bitte kann mir sagen, wie die Höhe des Krankengelds und der Sozialhilfe berechnet wird und was besser ist.
Für Eure Mühe bedanke ich mich im Voraus und wünsche allen ein schönes Wochenende.
Silence
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Hallo Silence, bzgl. deines Arbeitslosengeldes habe ich eine Frage. Ich vermute du bist Grenzgänger, lebend in Frankreich? Dann hast du 2 Jahre Anspruch auf die Leistungen des Pole emploi, das fr. Arbeitsamt. :winkerwinker:
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Ich weiß zwar nicht, was das mit meiner Frage zu tun hat, die eigentlich doch ganz konkret war, aber ok. Ich erhalte definitiv nur ein Jahr Arbeitslosengeld.
Silence
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Die meisten hier wohnen wohl in Frankreich, manche aber auch in der Schweiz, als in Deutschland wohnend wärst du wohl nicht hier. Und als in Frankreich wohnend hast du i.d.R. 2 Jahre Anspruch. Daher kann ich dich mit den Infos die du gegeben hast nicht zuordnen oder dir gar weiterhelfen. Vielleicht bist du auch Franzose in Deutschland? Dann würdest du aber vermutlich in einem französischen Forum posten. Hm.. :respekt: :anixwissen: Sei doch froh, dass jemand antwortet und sich für deinen Post interessiert, musst ja nicht gleich so ratzig sein. Immerhin willst ja du was wissen hier, ne :anixwissen: :smily: :winkerwinker:
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Als ich mich bei Pole Emploi eingeschrieben habe war ich noch 49 Jahre alt, jetzt bin ich 50. Also bekomme ich nur 1 Jahr Arbeitslosengeld. Das war aber nicht meine Frage. Niemand ist hier ratzig.
Silence
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Sozialhilfe (RSA) kann hier simuliert werden
http://vosdroits.service-public.fr/R558.xhtml
und das hier meinte Alice
. Frankreich
Der Bezug von Arbeitslosengeld in Frankreich, hängt wie bei den anderen Länder von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab. Sie müssen mindestens in den letzten 22 Monaten, 6 Monate gearbeitet haben. Bei über 50-jährigen beträgt die Bezugsdauer 36 Monate, sonst zwischen 7 und 23 Monate. Die Höhe des Arbeitslosengeldes liegt zwischen 57,4 Prozent und 75 Prozent vom letztem Bruttolohn