Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Behörden => Thema gestartet von: Dieter am 21. Mai 2008, 09:41:12

Titel: Kinderprämie
Beitrag von: Dieter am 21. Mai 2008, 09:41:12
Hallo zusammen,

wir, nicht verheiratet, sind kürzlich nach Frankreich gezogen.

Ausserdem sind wir auch Schwanger.

Jetzt habe ich gehört es gibt eine Art Kinderprämie die einmalig vor der Geburt des Kindes gezahlt wird?

Ist das richtig das es sowas gibt?

Wenn ja, bekomme ich diese auch? (Wir arbeiten beide in Deutschland, also Grenzgänger)

Wenn ja, was muss ich tun um Sie zu beantragen?

Danke im voraus!


Gruß

Titel: Re: Kinderprämie
Beitrag von: kembser am 21. Mai 2008, 21:17:01
Hallo Dieter,

wir waren in etwa in der gleichen Situation. Also grundsätzlich habt ihr Anspruch auf die Prämie von 863,79 EUR, aber nur, wenn euer Einkommen 2006 unter einer bestimmten Grenze lag (daher kam's für uns nicht in Frage). Diese Grenzen findest du hier: http://www.caf.fr/wps/portal/particuliers/catalogue/metropole/paje
(auf "Une prime à la naissance ou à l'adoption" klicken)

Auf dieser Seite der CAF steht auch beschrieben, wie man die Prämie erhält. Man muss dort einen Antrag stellen, zusammen mit der "déclaration de grossesse", die wohl der französische Frauenarzt zu einem bestimmten Zeitpunkt ausstellt. Wie das mit einem deutschen Frauenarzt gehandhabt wird, kann man euch dort sicher sagen.

Übrigens - für später: Die CAF unterstüzt auch die Kleinkinderbetreuung - z.B. Tagesmütter oder Krippe.

Viele Grüße,
der Kembser
Titel: Re: Kinderprämie
Beitrag von: mary20051 am 26. Mai 2008, 08:49:49
Hallo,
bei mir ist das mit der Prämie schon einige Jahre her... aber ich konnte diese Formulare von meinem Deutschen Frauenarzt stempeln lassen. Die wollen eigentlich nur ne Kontrolle, dass man beim Arzt war. Antrag mußt du allerdings bei der CAF stellen. Da brauchst du einen Beleg vom Frauenarzt, dass du schwanger bist.
hoffe ich hab mich recht erinnert... die Jahre gehen ins Land ;-)
lg Heike
Titel: Re: Kinderprämie
Beitrag von: Bettina am 26. Mai 2008, 22:00:17
Halli Hallo!
Wenn euer Kind auf der Welt ist, müsst ihr der CAF noch eine Geburtsurkunde nachreichen. Damit beweißt ihr, das ihr auch wirklich ein Kind bekommen habt und die Überweisung rechtens ist. Sonst schreibt euch die CAF an, und fordert das Geld wieder zurück. Das ist uns nämlich passiert.
Liebe Grüße Bettina
Titel: Re: Kinderprämie
Beitrag von: balu511 am 24. August 2008, 09:06:48
Hallo Dieter,

ich hatte Dir in einem anderen Beitrag schon kurz zu diesem Thema geschrieben.

Eine Bescheinigung des behandelnden Frauenarztes (sogar auf deutsch) reicht um die CAF über die Schwangerschaft zu informieren. Mit Ablauf des fünften Monats erhaltet ihr dann die "Prime a la naissance". Nach der Geburt dann Kopie der Geburtsurkunde um die "Allocation de Base" zu erhalten (wird aufs Erziehungsgeld angerechnet)

Ich weiss nicht wo ihr wohnt und wo ihr entbinden wollt, wenn Deine Frau/Freundin da Fragen hat, könnt ihr mich gerne kontaktieren.

Liebe Grüße
Barbara