Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Behörden => Thema gestartet von: theo am 12. Juni 2014, 20:06:35
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Hi !
Kann das jemand übersetzen ?
A défaut de conclusions à la prochaine audience, je pourrai solliciter une injonction de conclution.
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"Mangels Schlussfolgerungen (Schriftsätzen,Erkenntnissen), werde ich bei der nächsten Anhörung eine Anordnung für/zu Schriftsätzen/Erkenntnissen/Schlussfolgerungen beantragen können."
(Schwierig, da du conclusion einmal so geschrieben hast und einmal conclution)
Und ohne den kontext ist es schwer, da z.B. Conclusion mehrere Bedeutungen haben kann, ebenso wie solliciter.
Aber von der Bedeutung her dürfte es hinkommen.
Lg!
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Vielen Dank !
Aber es heisst richtig conclusion.