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Autor Thema: Frage zu Hartz4  (Gelesen 7660 mal)

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Offline cupcake1980

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Frage zu Hartz4
« am: 09. Februar 2015, 12:40:34 »
Hallo zusammen

Ich bin neu hier und hab gleich eine Frage. Über die Suche hab ich nicht das Richtige gefunden und hoffe deshalb auf eure Tipps.
In zwei Monaten werde ich zu meinem Freund nach Frankreich ziehen. Leider ist es so, dass ich meine Arbeitsstelle dann in Deutschland nicht mehr habe weil die Firma zumacht.
Da mir ein Monat fehlt um ALG 1 zu bekommen, muss ich wohl ALG2 beantragen bis ich was neues habe.
Meine Frage ist nun, wie verhält sich das wenn ich nach Frankreich ziehe?
Ich bin ja dann in F wenn ich schon arbeitslos bin, kann ich dann dort auch etwas beantragen? Wird das Einkommen meines Freundes mit angerechnet wie in Deutschland?
Wo bin ich dann krankenversichert? Bisher war das ja bei einer deutschen Krankenkasse.
Evtl kann ich ab Sommer eine Umschulung machen, die hier das Jobcenter fördern würde. Das würde dann auch wegfallen, wenn ich in F wohne, oder?
Ich danke euch schonmal für eure Antworten.

Offline Dragonvamp

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Re: Frage zu Hartz4
« Antwort #1 am: 09. Februar 2015, 19:55:34 »
Huhu,

ich versuch mal alles zu beantworten, wie ich es kenne... (Mein Freund zog auch zu mir und war damals noch Hartz4)

Also, ALGI kann man für drei Monate mit ins Ausland nehmen. Hartz4 allerdings nicht.
Da du aber noch nicht in Frankreich gelebt hast und dort deinen soll an Arbeitstagen oder Monaten erreicht hastm wirst du auch hier keine Leistung erhalten.
Ziehst du also unter diesen Umständen zu ihm, bist du komplett ohne Geld.
Dennoch musst du dich beim Arbeitsamt Arbeitssuchend melden. Die meisten an der Grenze arbeiten bereits mit deutschen Arbeitsämtern zusammen.

Und jetzt wirds komplizierter. Deine deutsche Krankenversicherung verfällt bei Arbeitslosigkeit, wenn du umziehst.
Du kommst dann also nicht drumherum dir eine französische Krankenversicherung anzuschaffen. Allerdings kann von Beantragung bis erhalt gut und gerne eine Zeit von 6 Monaten verstreichen.
Das heißt aber nicht, dass du zwangsläufig ohne Krankenversicherung so lange bist. Da kommt es darauf an, wie schnell du deine Sozialversicherung von denen bekommst. Mit dieser kann man dann nämlich auch bereits zum Arzt. Aber auch diese benötigt ein paar Wochen Zeit.

Ja, die Umschulung würde dir verloren gehen.
In Frankreich gibt es auch solche Maßnahmen, aber die wären im Regelfall nur in Frankreich.

Ich kann dir im jetztigen Moment nur von einem Umzug abraten.

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen

Grüße

Jasmin

Jan-Saarbruecken

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Re: Frage zu Hartz4
« Antwort #2 am: 10. Februar 2015, 10:18:15 »
Ich habe im Buch gelesen, man muss 180 Tage in Frankreich gearbeitet haben einen Anspruch auf ALG1  zu haben

Offline Dragonvamp

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Re: Frage zu Hartz4
« Antwort #3 am: 10. Februar 2015, 11:23:25 »
Ne ist weniger geworden.
Um die 4 Monate sinds jetzt. Vorher waren es 6 Monate

banjo

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Re: Frage zu Hartz4
« Antwort #4 am: 10. Februar 2015, 13:21:25 »
Der Hauptaugenmerk liegt ja darin, baldmöglichst wieder einen zufriedenstellenden Job zu bekommen.
Kannst Du ausreichend französisch, um auf den Ämtern klar zu kommen? Aus einem Fall aus der Nachbarschaft weiss ich, dass man wieder weggeschickt wird, wenn man nur deutsch spricht. Zu Recht übrigens.
Und kannst Du ausreichend französisch, um auf dem französischen Arbeitsmarkt vermittelt werden zu können? Das wäre das Ziel der franz. Arbeitsämter.
Wenn nicht, würde ich tunlichst in D angemeldet bleiben, bist Du wieder einen Job hast. Die Chancen sind in D wesentlich besser als in F, einen Job zu bekommen. Du wirst sonst nicht glücklich mit der Situation.

Jan-Saarbruecken

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Re: Frage zu Hartz4
« Antwort #5 am: 10. Februar 2015, 16:25:28 »