Huhu,
ich versuch mal alles zu beantworten, wie ich es kenne... (Mein Freund zog auch zu mir und war damals noch Hartz4)
Also, ALGI kann man für drei Monate mit ins Ausland nehmen. Hartz4 allerdings nicht.
Da du aber noch nicht in Frankreich gelebt hast und dort deinen soll an Arbeitstagen oder Monaten erreicht hastm wirst du auch hier keine Leistung erhalten.
Ziehst du also unter diesen Umständen zu ihm, bist du komplett ohne Geld.
Dennoch musst du dich beim Arbeitsamt Arbeitssuchend melden. Die meisten an der Grenze arbeiten bereits mit deutschen Arbeitsämtern zusammen.
Und jetzt wirds komplizierter. Deine deutsche Krankenversicherung verfällt bei Arbeitslosigkeit, wenn du umziehst.
Du kommst dann also nicht drumherum dir eine französische Krankenversicherung anzuschaffen. Allerdings kann von Beantragung bis erhalt gut und gerne eine Zeit von 6 Monaten verstreichen.
Das heißt aber nicht, dass du zwangsläufig ohne Krankenversicherung so lange bist. Da kommt es darauf an, wie schnell du deine Sozialversicherung von denen bekommst. Mit dieser kann man dann nämlich auch bereits zum Arzt. Aber auch diese benötigt ein paar Wochen Zeit.
Ja, die Umschulung würde dir verloren gehen.
In Frankreich gibt es auch solche Maßnahmen, aber die wären im Regelfall nur in Frankreich.
Ich kann dir im jetztigen Moment nur von einem Umzug abraten.
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen
Grüße
Jasmin