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Autor Thema: Gültigkeit Personalausweis  (Gelesen 14124 mal)

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Offline Waylon57

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Re: Gültigkeit Personalausweis
« Antwort #30 am: 30. September 2021, 16:59:47 »
@Dragenvamp
Hat man dir erklärt, welchen Sinn es hat ein Führunszeugnis vorzulegen. Was soll das bringen?

Ich hab 2019 für mich und 2021 für meinen Sohn sowohl Reisepass als auch Personalausweis in Deutschland beantragt und habe kein Führungszeugnis benötigt.

Vor 20 Jahren bin ich von dieser Gemeinde nach Frankreich gezogen und konnte ohne Probleme für meinen Sohn, welcher in Frankreich geboren wurde, einen Personalausweis bekommen.

Im Saarland scheint das also anscheinend entspannter zu sein. 

Offline Bingo

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Re: Gültigkeit Personalausweis
« Antwort #31 am: 01. Oktober 2021, 10:17:46 »
@Waylon
Da hast Du evtl Glück gehabt.
Habe mit meinen Kids für die 1. dt Ausweise aufs Konsulat nach Straßburg müssen.
Lediglich die Erneuerung meines Persos hat auf der Gemeinde geklappt.

Offline Dragonvamp

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Re: Gültigkeit Personalausweis
« Antwort #32 am: 01. Oktober 2021, 19:56:59 »
@Waylon:

Ja irgendwann in diesem Jahr gab es eine Änderung. Die betrifft sowohl Zeugnis auch als Fingerabdruck.

Führungszeugnis liegt daran, dass geprüft wird ob wir überhaupt noch einen Ausweis ausgestellt bekommen dürfen. Könnte auch sein, dass wir so viel scheisse gebaut haben und wären dann automatisch Staatenlos.

Offline Mathis

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Re: Gültigkeit Personalausweis
« Antwort #33 am: 01. Oktober 2021, 20:54:12 »
Hi,

das mit dem Führungszeugnis finde ich echt grenzwertig. Als Bundesdeutscher bin ich verpflichtet, ein Ausweisdokument zu besitzen. Die Staatsangehörigkeit kann man nicht so ohne weiteres aberkannt bekommen. Wenn man nicht noch eine weitere hat, sowieso nicht. Das muss einen anderen Grund haben. Wenn ich wieder mal ein Ausweisdokument brauche, werde ich nach der Rechtsgrundlage fragen. Egal, was im Führungszeugnis so steht, ein Ausweis darf nicht verweigert werden.

Gruß Mathis

Offline Nase

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Re: Gültigkeit Personalausweis
« Antwort #34 am: 09. Dezember 2021, 15:26:30 »
So, es ist vollbracht!

Nur als lurze Info.
Meine Frau ist also mal "schnell" zum Bürgerbüro nach Rastatt gedüst. Sie war ganz begeistert wie freundlich man dort mit ihr umgegangen ist. Das soll unbedingt erwähnt sein, wo ich doch da bei deutschen Behörden ganz andere Erfahrungen gemacht habe... In 15 Minuten war ohne Wartezeit alles erledigt. Daheim nur noch 13€ für das Führungszeugnis überwiesen und am nächsten Tag den Antrag weggeschickt. Kosten beim Bürgerbüro waren 73€ (So einen Ausweis kann sich auch bald nicht mehr jede/r leisten...).

Jetzt sind wir mal gespannt wann das gute Teil abholbereit ist.

Gruß Nase

Offline Dragonvamp

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Re: Gültigkeit Personalausweis
« Antwort #35 am: 09. Dezember 2021, 15:45:48 »
@ Nase: bei mir hat es auf den Tag genau 5 Wochen gedauert. Bei einer bekannten länger, da das Führungszeugnis länger dauerte. Aber die Zeit bekommt man auch noch rum.

Ja, Freundlichkeit wird in Rastatt wirklich groß geschrieben

Offline Waylon57

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Re: Gültigkeit Personalausweis
« Antwort #36 am: 09. Dezember 2021, 18:39:03 »
@Waylon
Da hast Du evtl Glück gehabt.
Habe mit meinen Kids für die 1. dt Ausweise aufs Konsulat nach Straßburg müssen.
Lediglich die Erneuerung meines Persos hat auf der Gemeinde geklappt.

Meine Kids sind 8 und 12 und als sie ihren ersten Ausweis bekommen haben, gab es noch gar nicht die Möglichkeit diesen überhaupt in Deutschland zu bekommen. Wir waren also damals auch in Straßburg.  :zwinkern:

Offline readonly

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Re: Gültigkeit Personalausweis
« Antwort #37 am: 10. Dezember 2021, 21:45:29 »
Warum wird denn für den BPA ein Führungszeugnis gebraucht? Oder anders gefragt: Ab welchen Einträgen im Führungszeugnis gibts dann keinen BPA??

Kennt jemand die Rechtsgrundlage dazu?

Offline Mathis

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Re: Gültigkeit Personalausweis
« Antwort #38 am: 11. Dezember 2021, 12:11:01 »
Wie ich schon weiter oben geschrieben habe, hätte ich auch gern die Rechtsgrundlage für die Anforderung eines Führungszeugnisses. Was sollte z.B. passieren, wenn es nicht in Ordnung wäre? Kein Ausweisdokument? Man ist aber verpflichtet, eines zu haben. Für mich klingt das eher nach Schikane. Zudem diskriminiert es, je nach Wohnsitz. Ein in Deutschland gemeldeter braucht das ja nicht.

Gruß Mathis

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Re: Gültigkeit Personalausweis
« Antwort #39 am: 11. Dezember 2021, 13:45:05 »
Ich habe mal beim Amt angefragt, was man braucht, und wenn das FS angeführt wird, werde ich nach der Rechtsgrundlage fragen.

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Re: Gültigkeit Personalausweis
« Antwort #40 am: 14. Dezember 2021, 10:44:46 »
folgende Antwort habe ich bekommen:



bei Inlandsdeutschen werden mögliche Versagungsgründe in der Regel automatisch durch andere Behörden an die Meldebehörde übermittelt. Dies ist bei Auslandsdeutschen nicht der Fall, daher werden hier mögliche Versagungsgründe anhand eines Führungszeugnisses geprüft.

Gründe, die einer Ausstellung eines neuen Personalausweises entgegenstehen können Sie dem § 6a PAuswG entnehmen.



Link: https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__6a.html
« Letzte Änderung: 05. Januar 2022, 17:10:38 von readonly »

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Re: Gültigkeit Personalausweis
« Antwort #41 am: 17. Dezember 2021, 11:40:31 »
So, und jetzt haltet Euch fest!

Das Ordnungsamt in Karlsruhe schreibt mir:

Richtig, Sie benötigen als deutscher Staatsbürger, mit ständigem Aufenthalt im Ausland, kein Führungszeugnis um einen Personalausweis oder Reisepass zu beantragen.

Sie können diese Mail gerne als Bestätigung zur Ausweisbeantragung mitbringen.


Mit freundlichen Grüßen

Frau XXXXX

Stadt Karlsruhe
Ordnungs- und Bürgeramt
Bürgerangelegenheiten
Kaiserallee 8
76133 Karlsruhe



Offentsichtlich macht hier jeder, was er will...

Offline Waylon57

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Re: Gültigkeit Personalausweis
« Antwort #42 am: 17. Dezember 2021, 15:07:22 »
Vielleicht macht man aber nur in Rastatt was man will.  ;)

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Re: Gültigkeit Personalausweis
« Antwort #43 am: 17. Dezember 2021, 18:06:45 »
Vielleicht will man die nervigen Grenzgänger lieber in Strasbourg haben, dort braucht man auch kein FZ… col

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Re: Gültigkeit Personalausweis
« Antwort #44 am: 05. Januar 2022, 17:08:58 »
So, nach klärendem Mailverkehr mit dem Innenministerium Baden-Württemberg und dem Regierungspräsidium Karlsruhe wird das Ordnungsamt in Rastatt jetzt nur noch in explizit zu begründenden Einzelfällen auf ein Führungszeugnis bei der Beantragung eines Personalausweises bestehen.