Hallo Toyota,
nachdem sich nun einige Aufgeregtheiten wieder gelegt haben, möchte ich das Thema in der Sache weiter verfolgen.
Also deine ursprüngliche Frage war doch, was für Ausweispapiere Grenzgänger nach Deutschland dabei haben sollten. Oder?
Und da gibt es für Deutsche generell nur 2 Papiere, die akzeptiert sind. Der deutsche Personalausweis oder der deutsche Reisepass (von exotischen Ausnahmen mal abgesehen). Zwar steht in beiden nicht die vollständige Adresse, so wie man es in D vom Personalausweis gewohnt ist. Im Reisepass wird das Wohnland und der Wohnort angegeben -keine Straße, keine Hausnummer-; im PA nur der Vermerk -kein Wohnsitz im Inland.
Dennoch beide sind gültige und ausreichende Ausweisdokumente.
Deine Zweifel habe ich gesehen, doch habe ich noch nie erfahren, dass eines dieser Papiere von deutschen Autoritäten (Behörden, Bank oder Polizei) nicht als Ausweis akzeptiert worden ist. Hast du ein konkretes Gegenbeispiel? (bitte nicht mit Führerschein oder carte/titre de séjour, das gilt hier nicht).
Ein untergeordneter Aspekt ist, ob du die deutschen Ausweispapiere auch in D ständig dabei haben musst.
Die Antwort: streng genommen, NEIN.
Doch das ist eine rein sophistische Betrachtung (oder regional ausgedrückt, wichtigtuerische Krümmelkackerei).
Denn; beim Grenzübergang nach Deutschland muss der Grenzgänger die Papiere bei sich haben und bei der Rückkehr nach Frankreich auch.
Dazwischen zwar nicht, aber wo sollen denn seine Papiere realistischerweise da abgeblieben sein?
Grüße