Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Behörden => Thema gestartet von: Wir beide am 17. Januar 2008, 17:22:34

Titel: Grenzgängerbewilligung selbst beantragen ohne Arbeitgeber möglich???
Beitrag von: Wir beide am 17. Januar 2008, 17:22:34
Hallo und danke nocheinmal für die hilfe, die wir hier bereits bekommen haben.

nun zu meinem problem:

ich habe mich bei verschiedenen Unternehmen in Basel beworben (Einzelhandel).
Ich bekam heute einen anruf einer geschäftsstelle, die ich fragten, ob ich denn eine arbeitsbewilligung hätte, weil das unternehmen diese NICHT für den Arbeitgeber beantragt.
hmm, wie soll das denn bitte gehen?
ich habe überall gelesen, dass der arbeitgeber diese beantragt. wie soll ich eine bekomen, wenn ich keinen AV vorweisen kann?

weiss jemand rat?

vielen dank!

Titel: Re: Grenzgängerbewilligung selbst beantragen ohne Arbeitgeber möglich???
Beitrag von: diego2 am 17. Januar 2008, 20:26:06
kenne ich auch so, es beantragt bei Ersteinstellung immer der AG in der CH die GG Bewilligung.

Ich wuerde einfach auf dem entsprechendem Amt anrufen:

Arbeitsbescheinigung/Einstellungserklärung für Grenzgängerinnen und
Grenzgänger aus der 1EG/EFTA
http://www.bdm.bs.ch/gesuch_grenzgaenger_eg_efta__01.06.2007_.pdf

Vom Arbeitgeber oder von der Arbeitgeberin vollständig ausgefüllt einzureichen beim Bereich Bevölkerungsdienste und Migration
Basel-Stadt, Migration und Aufenthalte, Postfach, 4001 Basel, Telefon +41 (0) 61 267 71 71,
FAX +41 (0) 61 267 61 47
Titel: Re: Grenzgängerbewilligung selbst beantragen ohne Arbeitgeber möglich???
Beitrag von: chasp am 21. Januar 2008, 14:48:10
HAllo,

das gleiche hat mein zukünftiger ag (kanton zürich) auch gemeint. hat mir vllt. jem. den link zu dem formular aus dem kanton zh?

gruß
Titel: Re: Grenzgängerbewilligung selbst beantragen ohne Arbeitgeber möglich???
Beitrag von: Wir beide am 22. Januar 2008, 13:05:04
ich danke euch erstmal für die schnelle antwort.

da wird es wohl sehr schwer werden.

ich bin gelernte hotelfachfrau, habe aber seit jahren im einzelhandel gearbeitet und mich auch dafür in der schweiz beworben.
wie sieht das aus, wenn ich einen job im hotelfach finde(und das wird wohl eher klappen als im handel), und eine bewilligung bekomme,
könnte ich dann z. bsp. während der probezeit wieder kündigen, um mich wieder im handel zu bewerben?
darf ich dann die bewilligung behalten?
Titel: Re: Grenzgängerbewilligung selbst beantragen ohne Arbeitgeber möglich???
Beitrag von: diego2 am 22. Januar 2008, 14:16:05
Aufenthalts- bzw. GG-bewilligung bleibt unabhängig vom AG oder Arbeitskanton bestehen.

für Zürich mal googeln.

Gruss diego