Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Behörden => Thema gestartet von: Wir beide am 17. Januar 2008, 17:22:34
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Hallo und danke nocheinmal für die hilfe, die wir hier bereits bekommen haben.
nun zu meinem problem:
ich habe mich bei verschiedenen Unternehmen in Basel beworben (Einzelhandel).
Ich bekam heute einen anruf einer geschäftsstelle, die ich fragten, ob ich denn eine arbeitsbewilligung hätte, weil das unternehmen diese NICHT für den Arbeitgeber beantragt.
hmm, wie soll das denn bitte gehen?
ich habe überall gelesen, dass der arbeitgeber diese beantragt. wie soll ich eine bekomen, wenn ich keinen AV vorweisen kann?
weiss jemand rat?
vielen dank!
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kenne ich auch so, es beantragt bei Ersteinstellung immer der AG in der CH die GG Bewilligung.
Ich wuerde einfach auf dem entsprechendem Amt anrufen:
Arbeitsbescheinigung/Einstellungserklärung für Grenzgängerinnen und
Grenzgänger aus der 1EG/EFTA
http://www.bdm.bs.ch/gesuch_grenzgaenger_eg_efta__01.06.2007_.pdf
Vom Arbeitgeber oder von der Arbeitgeberin vollständig ausgefüllt einzureichen beim Bereich Bevölkerungsdienste und Migration
Basel-Stadt, Migration und Aufenthalte, Postfach, 4001 Basel, Telefon +41 (0) 61 267 71 71, FAX +41 (0) 61 267 61 47
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HAllo,
das gleiche hat mein zukünftiger ag (kanton zürich) auch gemeint. hat mir vllt. jem. den link zu dem formular aus dem kanton zh?
gruß
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ich danke euch erstmal für die schnelle antwort.
da wird es wohl sehr schwer werden.
ich bin gelernte hotelfachfrau, habe aber seit jahren im einzelhandel gearbeitet und mich auch dafür in der schweiz beworben.
wie sieht das aus, wenn ich einen job im hotelfach finde(und das wird wohl eher klappen als im handel), und eine bewilligung bekomme,
könnte ich dann z. bsp. während der probezeit wieder kündigen, um mich wieder im handel zu bewerben?
darf ich dann die bewilligung behalten?
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Aufenthalts- bzw. GG-bewilligung bleibt unabhängig vom AG oder Arbeitskanton bestehen.
für Zürich mal googeln.
Gruss diego