Grenzgaenger Forum

Umfrage

Wo ist das zuständige Finanzamt für Oeting/Forbach?

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Stimmen insgesamt: 0

Umfrage geschlossen: 03. August 2009, 19:32:48

Autor Thema: Grenzgängerbescheinigung  (Gelesen 44209 mal)

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Offline Akapella81

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #45 am: 07. September 2015, 22:20:17 »
Ja werd es dann wohl so machen.
Wollte eigentlich diesen Monat keine deutsche Steuer mehr zahlen, so dauerts nun wohl dann bis in den nächsten, deshalb bin ich hingefahren.

Hab angst, das dies ein Riesenzirkus wird bis ich die deutschen Steuern von diesem Monat zurückbekomme.

Danke für die schnelle Antwort

banjo

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #46 am: 08. September 2015, 07:39:11 »
Zitat
Wollte eigentlich diesen Monat keine deutsche Steuer mehr zahlen, so dauerts nun wohl dann bis in den nächsten, deshalb bin ich hingefahren.

Wollen? Du zahlst solange in D Steuern, bis Deinem AG der entsprechende Freistellungsbescheid vorliegt. Wann genau Du umgezogen bist ist dabei sekundär.

Offline Alice

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #47 am: 08. September 2015, 14:07:41 »
Akapella, das ist komisch. Bei uns wurde die Grenzgängerbescheinigung vom AG und Finanzbehörde in F jeweils vor Arbeitsbeginn abgestempelt.
Viele Grüße :-)

Offline Akapella81

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #48 am: 08. September 2015, 15:09:22 »
Ich arbeite ja weiterhin bei Ford, durch die Bescheinigung bin ich ja nur von den deutschen Steuern befreit.
Vom AG hab ich die Bescheinigung schon ausgeüllt es hätte nur der Stempel des französischen Finanzamtes gefehlt.

War heute noch beim Betriebsrat und der meinte ich soll morgen nochmal hinfahren.

banjo

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #49 am: 08. September 2015, 15:22:11 »
Es stimmt nicht, was Du scheibst.

Dein deutscher Arbeitgeber ist vom Abführen Deiner Lohnsteuer an das deutsche Finanzamt befreit, wenn er vom dt. Finanzamt den Freustellungsbescheid erhalten hat. Erst dann! In D zahlt der AG die Lohnsteuer, in F (noch) der AN. Ergo wird in D der AG befreit und nicht der AN!
Das dt. Finanzamt stellt diesen Bescheid aus und sendet ihn (nur!) an Deinen Arbeitgeber, wenn Du Grenzgänger im Sinne des DBA bist und der Antrag abgestempelt vom AG und franz. FA beim dt. FA vorliegt.

deshalb immer 3 Ratschläge:
1. kümmere Dich selber drum und lass es nicht Dritte machen (nicht Deine Personalabteilung)
2. schicke den vom franz. FA abgestempelten Antrag *selber* an das für Deinen AG zuständige dt. Finanzamt
3. frage 2-3 Wochen später bei Deiner Personalabteilung nach, ob der Bescheid vom dt. FA vorliegt. Lass Dir eine Kopie geben.

Offline Akapella81

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #50 am: 09. September 2015, 01:03:02 »
das Lohnbüro hat mich heute schon angeschrieben wann ich den Abgestempelten Grenzgängerbescheid bringe um von den Lohnsteuern befreit zu werden. Soll Freitag morgen nach der Schicht mal zu denen kommen.
Werde am Donnerstag mittag nochmal nach Metz fahren hoffe das klappt diesmal.

Und gib den dann Freitag morgen direkt ab, da hier jede menge Grenzgänger arbeiten denke ich ja mal das sollte vom Arbeitgeber her klappen.

Danke nochmals für die schnellen Antworten.
Werde mir aber auf jeden Fall eine Kopie geben lassen.
Dauert das 2-3 Wochen bis der Arbeitgeber das Papier zurück bekommt Oo?

Offline Eric

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #51 am: 09. September 2015, 10:49:18 »
bist du sicher, dass du überhaupt nach Metz musst? Gibt es kein Finanzamt in Bouzonville und Umgebung?

Offline Akapella81

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #52 am: 09. September 2015, 22:24:15 »
sicher nicht, aber hab mal beim BR nachgefragt der hat sich erkundigt und auch gemeint ich müsse nach Metz, Bouzonville hat keins.

Offline Eric

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #53 am: 10. September 2015, 07:55:00 »
Ich hätte einen Nachbarn gefragt,  wo die bei Steuerfragen hingehen.

Offline Bingo

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #54 am: 10. September 2015, 21:58:47 »
In F ist Metz für SLS zuständig, was den Grenzgängerbescheid angeht.
Frage aber mal nach, ob das FA in SLS oder eher das FA in Kölle (Hauptsitz von Ford?!) in D für die in der Regel auf drei Jahre befristete Befreiung zuständig ist.

Offline Eric

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #55 am: 11. September 2015, 06:39:42 »
Also ich arbeite auch in Saarlouis und für mich ist Saint Avold zuständig.

Offline Bingo

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #56 am: 11. September 2015, 11:39:25 »
Ups - hat mit dem Wohnort zu tun. Zumindest für Raum Boulay, Bouzonville ist Metz zuständig. Allerdings gehört Waldwisse schon wieder zu Thionville.
Was das FA in D angeht - Arbeitgeber fragen