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Autor Thema: Grenzgängerbescheinigung bei Arbeitsplatzwechsel  (Gelesen 2667 mal)

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Offline Nase

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Grenzgängerbescheinigung bei Arbeitsplatzwechsel
« am: 07. August 2019, 13:27:30 »
Hallo ans Forum!


Meine Frau wechselt in Kürze Ihren Arbeitsplatz in "D". Wir sind Grenzgänger und sie hat natürlich von ihrem bisherigen Arbeitgeber eine Grenzgängerbescheinigung.
Mir ist klar, dass sie beim neuen Arbeitsplatz auch eine neue Bescheinigung braucht. Vermutlich wird in "D" auch ein anderes Finanzamt zuständig sein. Also schon deshalb.
Nun meine Frage:
Kann mir evtl. jemand, der das auch schon gemacht hat, sagen ob man beim Finanzamt in "F" wieder die kompletten Unterlagen für eine Grenzgängerbescheinigung braucht? Also nicht nur den Antrag, sondern auch deutsche Abmeldebestätigung, Wohnsitznachweis (Kaufvertrag) und deuschen Ausweis?

Hab hier schon alles durchstöbert, aber dazu nichts gefunden...

Ich danke Euch jetzt schon im Voraus :)

Offline Zaren

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Re: Grenzgängerbescheinigung bei Arbeitsplatzwechsel
« Antwort #1 am: 13. Januar 2020, 10:40:27 »
Hallo, auch wenn es schon ewig her ist und keiner geantwortet hat. Die Bescheinigung reicht vollkommen aus!

Gruß Zaren

Offline Ralph

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Re: Grenzgängerbescheinigung bei Arbeitsplatzwechsel
« Antwort #2 am: 13. Januar 2020, 20:27:30 »
In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal darauf hinweisen das das französische
Finanzamt die Grenzgängerbescheinigung jedes Jahr erneut haben will.
Dieser Umstand war mir auch jahrelang nicht bekannt.....steht es doch nur ganz kurz im Vortext des allseits bekannten Formulares.

Wir machen das nun immer so das wir das jedes Jahr vom AG ausfüllen lassen und dem französischen FA übermitteln.
Das deutsche FA bekommt das nur dann wenn die Bescheinigung zur Befreiung abläuft oder bei einem neuen Arbeitgeber.

Das FA erklärte mir das Sie nur dann „offiziell“ wissen was Grenzgänger verdienen.
Von französischen Arbeitnehmern bekommen sie es direkt vom Arbeitgeber gemeldet.
« Letzte Änderung: 14. Januar 2020, 12:47:06 von Ralph »
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