Hallo ans Forum!
Meine Frau wechselt in Kürze Ihren Arbeitsplatz in "D". Wir sind Grenzgänger und sie hat natürlich von ihrem bisherigen Arbeitgeber eine Grenzgängerbescheinigung.
Mir ist klar, dass sie beim neuen Arbeitsplatz auch eine neue Bescheinigung braucht. Vermutlich wird in "D" auch ein anderes Finanzamt zuständig sein. Also schon deshalb.
Nun meine Frage:
Kann mir evtl. jemand, der das auch schon gemacht hat, sagen ob man beim Finanzamt in "F" wieder die kompletten Unterlagen für eine Grenzgängerbescheinigung braucht? Also nicht nur den Antrag, sondern auch deutsche Abmeldebestätigung, Wohnsitznachweis (Kaufvertrag) und deuschen Ausweis?
Hab hier schon alles durchstöbert, aber dazu nichts gefunden...
Ich danke Euch jetzt schon im Voraus
