Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Grenzgängerbescheinigung  (Gelesen 16030 mal)

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Offline egbert

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Grenzgängerbescheinigung
« am: 25. August 2011, 13:54:44 »
Hallo liebes Forum,
ich wohne jetzt im dritten Jahr in Frankreich. Irgendwann muss man doch eine neue Grenzgaenger-Bescheinigung beantragen. Weiß jemand wann und wie das geht?

Danke.

banjo

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #1 am: 25. August 2011, 14:01:58 »
Muss alle 3 Jahre oder bei Arbeitgeberwechsel neu gemacht werden.
Formular hier 3fach ausfüllen:
http://www.fa-karlsruhe-durlach.de/servlet/PB/show/1160385/Formular_Einkommensteuer_grenzgaenger5011.pdf

Von Deinem Arbeitgeber ergänzen lassen (alle 3) und alle 3 kommentarlos an das zuständige franz. Finanzamt senden. Du bekommst 2 Exemplare abgestempelt zurück, eines ist für Dich, das andere lässt Du über Deinen Arbeitgeber an das für ihn zuständige deutsche Finanzamt senden. Von dort erhält Dein Arbeitgeber dann den Freistellungsbescheid und darf genau genommen erst dann(!) die Lohnsteuer einbehalten. Lass Dir von dem Freistellungbescheid eine Kopie geben.
« Letzte Änderung: 25. August 2011, 14:08:54 von banjo »

Offline Frenchlady

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #2 am: 25. August 2011, 19:15:40 »
Hallo,
da meld ich mich auch mal kurz zu wort:

Ich arbeite in der Uniklinik in Homburg und muss meine Lohnsteuerbefreiung ( Grenzgängerbescheinigung) jedes Jahr erneuern... wobei ich ja im öffentlichen Dienst arbeite , d.h eigentlich in Deutschland steuerpflichtig bin,  aber dank individueller Regelung zw Uni und Frankreich doch in den Genuss der Steuerersparnis komme.
Ich werde immer ca 8 Wochen vorher schriftlich von der Verwaltung dran erinnert ... dann druck ich mir das ganze online aus, lass es vom AG ausfüllen, schick es ans Finanzamt und die letzten 3 Jahre war es so, dass ich nur noch meine Ausfertigung zurück bekommen hab und das Finanzamt die beiden anderen Exemplare automatisch an meinen AG und das deutsche Finanzamt geschickt hat.... vorher hab ich auch alles komplett selbst erledigen müssen...

Gruß
Christine

banjo

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #3 am: 25. August 2011, 20:31:07 »
Hi,

also bei mir läuft das seit 1997, also knapp 15 Jahre, genau so. Schau mal auf den Link, den ich gepostet habe, da liegt ne Anleitung bei. Diese beschreibt das Vorgehen genauso, wie ich es seit Jahren tue.

Offline egbert

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #4 am: 25. August 2011, 22:18:24 »
Vielen Dank,

banjo, ich habe keinen Link erhalten :'(

banjo

  • Gast
Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #5 am: 25. August 2011, 22:23:23 »
in meinem Posting oben steht dieser Link:

http://www.fa-karlsruhe-durlach.de/servlet/PB/show/1160385/Formular_Einkommensteuer_grenzgaenger5011.pdf

oder Du googlest nach "Formular 5011"