Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Grenzgänger-Zone  (Gelesen 11090 mal)

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Offline Sylvia

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Grenzgänger-Zone
« am: 08. August 2006, 13:49:46 »
Hallo!
Ich habe gerade herausgefunden, das die Zone, die für die Einkommenssteuer relevant ist, sich nach den Postleitzahlen richtet.

Diese sind die 57xxx, 67xxx und 68xxx.

Auf der deutschen Seite scheint es auch eine Begrenzung zu geben. Jedenfalls gehört Graben Neudorf noch dazu.
Je t'embrasse
Sylvia

Offline Mathis

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Grenzgänger-Zone
« Antwort #1 am: 08. August 2006, 14:54:07 »
Hallo!

Zitat von: Sky1972
Hallo!
Ich habe gerade herausgefunden, das die Zone, die für die Einkommenssteuer relevant ist, sich nach den Postleitzahlen richtet.

Diese sind die 57xxx, 67xxx und 68xxx.

Auf der deutschen Seite scheint es auch eine Begrenzung zu geben. Jedenfalls gehört Graben Neudorf noch dazu.
Ja, das ist auch genau mein Problem. Ich arbeite in einer Zone, die nicht mehr in den Grenzgänger-PLZs liegt, so dass das Finanzamt mir wohl keinen Grenzgängerstatus zubilligen wird. Wenn ich in der Region Karlsruhe, Landau, Zweibrücken oder im Saarland arbeiten würde, hätte ich das Problem nicht. So werde ich - zumindest ist das der aktuelle Stand - trotz Wohnsitz in Frankreich in Deutschland voll versteuert werden. Also keine Steuervorteile. Doof das...

Gruß Mathis

Offline Dieter12

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« Antwort #2 am: 03. September 2006, 12:53:18 »
Hi Mathis,

Mit Steuervorteil meinst Du wohl nur die Einkommensteuer, denn wenn man die Besteuerungen in Frankreich und Deutschland vergleichen will, müsste man alle Steuern berücksichtigen und da wird die Bilanz extrem negativ für diejenigen, die ihre Einkommensteuer in Deutschland bezahlen und da sie in Frankreich wohnen, die französische Wohnsteuer (taxe d'habitation) und die höhere Grundsteuer (taxe foncière) bezahlen dürfen. Und Achtung für diejenigen, die Einkommensteuer in Deutschland bezahlen dürfen und wegen Einkünften in Frankreich (Mieteinnahmen in Frankreich, Ehepartner der in Frankreich arbeitet, ....) dort Steuern bezahlen; der deutsche Fiskus legt dich unter die "guillotine" wenn deine französische Einkünfte minimale Grenzen übersteigen.

Gruss, Dieter

Offline Mathis

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« Antwort #3 am: 04. September 2006, 14:22:00 »
Hi Dieter,

Zitat von: Dieter12
Mit Steuervorteil meinst Du wohl nur die Einkommensteuer
Ja, genau die. Bei der Gesamtsumme der Steuern hat Frankreich, wie Du richtig schreibst, natürlich auch Negatives. Die taxe d'habitation, die es in Deutschland nicht gibt, und die Grundsteuer, die deutlich teurer ist. Auch ist die TVA höher (aber in D steigt die ja auch bald).

Zitat von: Dieter12
da wird die Bilanz extrem negativ für diejenigen, die ihre Einkommensteuer in Deutschland bezahlen
Tja, das ist genau der Grund, warum ich nach Möglichkeiten suche, meine Steuerlast zu verkleinern. Wenn es aber nur so geht, dass ich mir einen Job in Grenznähe suche, dann würde ich das zumindest ins Auge fassen.

Zitat von: Dieter12
Und Achtung für diejenigen, die Einkommensteuer in Deutschland bezahlen dürfen und wegen Einkünften in Frankreich (Mieteinnahmen in Frankreich, Ehepartner der in Frankreich arbeitet, ....) dort Steuern bezahlen; der deutsche Fiskus legt dich unter die "guillotine" wenn deine französische Einkünfte minimale Grenzen übersteigen.
Kannst Du da was näheres dazu schreiben? Wieso interessiert sich der deutsche Fiskus dafür, was ich mit französischen Wohnsitz in Frankreich dazuverdiene? Eigentlich sollte das doch nur die dortigen Finanzbehörden interessieren.

Wie schon an andere Stelle geschrieben suche ich einen Finanz- und Steuerberater, der sich gut mit diesen grenzüberschreitenden Steuerfragen auskennt. Irgendjemand einen Tipp?

Gruß Mathis

Offline Marco

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« Antwort #4 am: 04. September 2006, 15:02:33 »
Ich habe da einen, der mir mal empfohlen wurde und den ich auch schon ein paar mal an andere Personen weitergegeben habe. Ich selbst habe ihn noch nicht benötigt und leider von den Personen auch nie eine Rückmeldung erhalten, welche Erfahrungen sie so mit ihm gemacht haben.

Ich kann dir aber seine Kontaktdaten gerne per E-Mail auch mal zukommen lassen.

(und ich schreibe die anderen Personen mal an, ob sie mir mal was dazu sagen können ;-))

Grüße,
Marco

Offline Mathis

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« Antwort #5 am: 05. September 2006, 09:37:32 »
Hi Marco,

Zitat von: Marco
Ich kann dir aber seine Kontaktdaten gerne per E-Mail auch mal zukommen lassen.
Das wäre sehr nett! Danke!

Gruß Mathis

Offline Dieter12

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Grenzgänger-Zone
« Antwort #6 am: 06. September 2006, 14:28:52 »
Zitat von: Mathis
Kannst Du da was näheres dazu schreiben? Wieso interessiert sich der deutsche Fiskus dafür, was ich mit französischen Wohnsitz in Frankreich dazuverdiene? Eigentlich sollte das doch nur die dortigen Finanzbehörden interessieren.
Hi Mathis,

Für den Fall, dass Du in F und in D Steuern bezahlst, sieht das Verfahren folgendermassen aus:
Du gibst (bist verpflichtet) in F deinen f Einkünfte und deine d Einkünfte an. Dann wird dein Steuersatz über deine gesamten Einkünfte ermittelt, aber die zu entrichtende Steuer in F ergibt sich dann unter Anwendung dieses  Steuersatz auf dein f Einkommen. Deine Steuermerkmale (verh., Kinder, ....) bleiben in jedem Fall erhalten.
In D wird im Prinzip nach dem gleichen Verfahren vorgegangen mit dem "kleinen" Unterschied, dass deine f Einkünfte nicht mehr als 10% deiner Gesamteinkünfte oder 6136 EUR/Jahr bzw 12272 EUR/Jahr für Verheiratete übersteigen dürfen. Sollte dies zutreffen, dann werden deine d Einkünfte nach Steuerklasse 1 oder 6 berechnet!

Gruss, Dieter