Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Behörden => Thema gestartet von: Dieter am 29. September 2010, 21:09:36

Titel: Grenzgänger Status verloren
Beitrag von: Dieter am 29. September 2010, 21:09:36
Hallo zusammen,

so wie es aussieht werde ich einen Job außerhalb der Grenzzone in Deutschland annehmen. Ich werde dort eine Wohnung haben müssen> also doppelt Haushaltsführung haben, jedoch meinen ersten Wohnsitz in Frankreich behalten.

Hat jemand mit der Situation Erfahrung und kann Tipps geben worauf zu achten ist?


Ich hätte da schon mal ein paar Fragen:

1.
Wie verhält es sich dann mit der französichen Steuererklärung? Wird überhaupt noch eine in Frankreich gemacht? wenn ja welche Beträge müssen angegeben werden?

2.
Wie verhält es sich mit ohne Lohnsteuerkarte in Deutschland? Können auch Freibeträge eingesetzt werden?

3.
Muss man sich in Deutschland zwingend am Wohnort anmelden ?


Danke vorab   :winkerwinker:
Titel: Re: Grenzgänger Status verloren
Beitrag von: Mark am 26. Dezember 2010, 11:56:01
Hallo,

zu 3)
ja

zu 1)
Wenn du in D arbeitest und dort einen Wohnsitz hast, bist du auch in D steuerpflichtig.

Du kannst aber in deinem Fall die ganzen Wohnungskosten für die Wohnung in D als Werbungskosten abrechnen,
wenn du dem FA glaubhaft machen kannst, dass du diese nur aus beruflichen Gründen unterhältst.
Ausserdem Fahrtkosten für Wochenendheimfahrten etc.

Was als Haupt-und Nebenwohnsitz angemeldet ist, interessiert das FA nicht,
"für uns sind die tatsächlichen Gegebenheiten massgelblich" (O-Ton FA bei Auskunft an mich).

Titel: Re: Grenzgänger Status verloren
Beitrag von: moni am 26. Dezember 2010, 20:52:24
Hallo Dieter,

Hier noch eine Antwort auf Ferage 2: ja, Du kannst Freibneträge eintragen.

Ansonsten alles wie von Mark beantwortet. Sobald Du in D einen Wohnsitz hast, ist es für D Dein Erstwohnsitz (in Bezug auf Versteuerung und Abgaben, z.B. auch für Fahrzeuganmeldungen etc). Wenn Du dann noch in Deutschland arbeitest, unterscheidest Du Dich - zumindest nach Angaben meines Steuerberaters - nicht von einem Deutschland-Erstwohnsitzler, außer der doppelten Haushaltsführung.
Nach meinem Kenntnisstand entfällt die EKSt-Erklärung in F komplett.

Ciao
Moni