Hallo zusammen,
Jetzt stellt sich mir natürlich folgende Frage : Ab voraussichtlich morgen gilt ja offenbar in vielen Bereichen in BW die 2G+ Regel, unter anderem auch bei körpernahen Dienstleistungen.
Nun bin ich Grenzgänger in die Schweiz, habe also eine schweizerische und eine französische Krankenversicherungskarte. Aber eben keine deutsche. Wenn ich also nun in Deutschland beispielsweise zum Friseur gehen wollte, oder zur Heilpraktikerin meines Vertrauens, dann brauche ich zusätzlich zum Impfnachweis noch einen negativen Test.
In Deutschland bekomme ich aber keinen Test. Da schießt man sich schon ein bisschen ins Knie, oder?
Soweit ich weiß, bekommt man aber in Frankreich als Geimpfter immer noch kostenlose Tests. Da frage ich mich nur, ob man da dann auch eine Bescheinigung erhält, die in Deutschland gültig ist.

Hat damit jemand Erfahrung?
Viele Grüße,
der Kembser