Für den einen oder anderen Grenzgänger vielleicht nicht ganz unwichtig, was das "Bewegen" in Deutschland angeht. Das RKI hat am 10.04.2020 die Ausweisung von internationalen Krisengebieten ausgesetzt. Darauf hat das Land Baden-Württemberg in seiner Corona-Verordnung wie folgt (Auszug) reagiert:
Baden-Würrtemberg:
Vierte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung
Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Freitag, den 10. April 2020.
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Wesentliche Änderungen vom 9. April
Die Änderungen in der Übersicht
Die Vierte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung beinhaltet neben redaktionellen Anpassungen und Anpassungen der Bußgeldtatbestände folgende wesentliche Änderungen:
Das Robert-Koch-Institut weist ab dem 10. April keine Risikogebiete mehr aus, da die Infektionszahlen mittlerweile weltweit hoch sind. Deshalb wurden in der Corona-Verordnung alle Regelungen, die einen Bezug zu Risikogebieten hatten, angepasst:
Gestrichen wurde die Regelung, wonach eine Notbetreuung für Kinder ausgeschlossen wurde, die aus Risikogebieten eingereist sind.
Es wird klargestellt, dass in Schulen, Kindergärten und Hochschulen (das sind die in § 1 Absatz 1 und § 2 Absatz 1 genannten Einrichtungen) ein 14-tägiges Betretungsverbot nicht mehr für Personen gilt, die aus einem solchen Risikogebiet eingereist sind, sondern nur noch für all die, die in Kontakt mit einer infizierten Person stehen oder standen oder selbst Symptome eines Atemweginfekts und/oder erhöhte Temperatur aufweisen. Das betrifft diejenigen, die in den Einrichtungen trotz geschlossenen Betriebs noch anwesend sind, etwa Schulleiterinnen und Schulleiter.
Außerdem wurde das bisher bestehende Verbot von Einreisen nach Baden-Württemberg aus Risikogebieten gestrichen.Quelle:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/