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Grenzgänger Corona

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RomanH:
Gerade im Netzt gefunden


https://www.frontaliers-grandest.eu/fr/actualites/teletravail-et-coronavirus-qu-en-est-il-de-la-securite-sociale?fbclid=IwAR0qzIs49YRnRbtPT08gq6Wh0RUwyYXgeKp2IyN0sMxUHzwOgl2Y97pQkCc


Ein in Frankreich lebender Arbeitnehmer, der für ein Grenzunternehmen arbeitet, kann eine bestimmte Anzahl von Tagen im Jahr telearbeiten, ohne dass dies Auswirkungen auf seine soziale Sicherheit hat. Diese Schwelle entspricht einer Arbeit von weniger als 25% seiner Zeit in seinem Wohnsitzland und dem Erhalt von weniger als 25% seines Gehalts dort. Diese Schwelle wird über ein Kalenderjahr hinweg bewertet.

Wird diese Schwelle überschritten (d.h. Arbeit im Wohnland mit 25 % oder mehr der Arbeitszeit/des Arbeitsentgelts im Wohnland), muss der Arbeitnehmer dem Sozialversicherungssystem des Wohnlandes angeschlossen sein und für sein gesamtes Einkommen dazu beitragen.

Problem mit dem Coronavirus: Was ist zu tun, wenn diese Schwelle überschritten wird?
Spezifischer Fall von Telearbeit im Zusammenhang mit dem Coronavirus

Das französische Ministerium für soziale Sicherheit betrachtet die Situation als Fall höherer Gewalt. Telearbeit, die unter diesen außergewöhnlichen Umständen eingerichtet wird, sollte daher nicht zu einer Änderung der Zugehörigkeit des betreffenden Arbeitnehmers zu seinem üblichen System der sozialen Sicherheit führen.

Wenn also ausnahmsweise die 25 %-Schwelle wegen des Coronavirus überschritten wird, ist vorgesehen, dass der Grenzgänger dem Sozialversicherungssystem seines Arbeitslandes angeschlossen bleiben kann (ohne in das Sozialversicherungssystem seines Wohnlandes wechseln zu müssen).

Diese Elemente wurden an die für die soziale Sicherheit zuständigen europäischen Kollegen weitergeleitet. Wir warten auf die Bestätigung der Anwendung dieser Toleranz innerhalb der Europäischen Union.

Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)

hodge:
Danke für die Info. Dann wollen wir mal hoffen, dass es so bleibt. Ich bin gespannt was morgen an den Grenzen passiert.

Schönen Gruß

Nase:
Danke für die Info. Hoffe das gilt auch für die max. 45 Tage Homeoffice für den Grenzgängerstatus.

Ich habe aber jetzt eine ganz dringende Frage. Seit heute gilt die Ausgangssperre und i h habe gehört man könne sich für dringende Angelegenheiten einen Passierschein downloaden. Hat da wer schon einen Link?
Meine Frau muss morgen dringend zu einer Untersuchung nach D ins Krankenhaus.

Jetzt schon danke und bleibt gesund!

Eric:
Nennt sich ATTESTATION DE DÉPLACEMENT DÉROGATOIRE

https://www.interieur.gouv.fr/Actualites/L-actu-du-Ministere/Attestation-de-deplacement-derogatoire

Nase:
Vielen Dank!

Ich muss sagen, das geht in Frankreich fix.... Hatte das Dokument um 11 Uhr bereits, von unserer Mairie ausgeteilt, im Briefkasten!

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