Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Grenzgänger Corona  (Gelesen 254345 mal)

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Offline Waylon57

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #795 am: 01. April 2021, 07:17:27 »
Zitat
Personen, die nach Deutschland einreisen und sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, der Ortspolizeibehörde vor der Einreise ihre personenbezogenen Angaben (Name und Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Anschrift der Hauptwohnung oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes und, falls abweichend, Anschrift des derzeitigen Aufenthaltsortes der betroffenen Person sowie, soweit vorliegend, Telefonnummer und E-Mail-Adresse), das Datum ihrer voraussichtlichen Einreise, ihre Aufenthaltsorte der zehn Tage vor und die geplanten Aufenthaltsorte der zehn Tage nach der Einreise und das für die Einreise genutzte Reisemittel mitzuteilen.

Diese Pflicht ist durch eine digitale Einreiseanmeldung auf https://www.einreiseanmeldung.de zu erfüllen. Sofern eine digitale Einreiseanmeldung vor Einreise nicht möglich war, ist stattdessen eine vollständig ausgefüllte Ersatzmitteilung nach folgendem Muster (siehe Anlage zu der Verordnung) mitzuführen nach Einreise unverzüglich der Ortspolizeibehörde zu übermitteln.

Fragen und Antworten zur digitalen Einreiseanmeldung (DEA):
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/merkblatt-dea/faq-dea.html?fbclid=IwAR17nZwUfjLFiWXGeEUBj-sQ9j7XW9BT1_5Yh1lSVY97pr1brGZRnj5VDec

Quelle:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/Corona-Einreiseverordnung_BAnz.pdf


Eine Anmeldepflicht besteht nicht bei folgenden Ausnahmen:

Einfaches Risikogebiet
Durchreise: Personen, die durch ein Risikogebiet lediglich durchgereist sind und dort keinen Zwischenaufenthalt hatten oder Personen, die nur zur Durchreise in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und die Bundesrepublik Deutschland auf schnellstem Wege wieder verlassen, um die Durchreise abzuschließen.
24-Stunden-Regelung: Personen, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in die Bundesrepublik Deutschland einreisen,
Beförderer, Transporteure: Personen, die bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren
Offizielle Delegationen: Personen, die als Teil von offiziellen Delegationen über das Regierungsterminal des Flughafens Berlin Brandenburg oder über den Flughafen Köln/Bonn nach Deutschland zurückreisen und sich weniger als 72 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben.

Hochinzidenzgebiet
Durchreise: Personen, die durch ein Risikogebiet lediglich durchgereist sind und dort keinen Zwischenaufenthalt hatten oder Personen, die nur zur Durchreise in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und die Bundesrepublik Deutschland auf schnellstem Wege wieder verlassen, um die Durchreise abzuschließen.
24-Stunden-Regelung: Personen, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in die Bundesrepublik Deutschland einreisen.
Offizielle Delegationen: Personen, die als Teil von offiziellen Delegationen über das Regierungsterminal des Flughafens Berlin Brandenburg oder über den Flughafen Köln/Bonn nach Deutschland zurückreisen und sich weniger als 72 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben.

Virus-Variantengebiet
Es gibt keine Ausnahmen. Sie müssen Ihre Einreise zwingend digital anmelden.

Beachten Sie: Eine Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung für Grenzgänger und Grenzpendler, die sich länger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden nach Deutschland einreisen, ist bei einer Einreise aus einem Risikogebiet oder Hochinzidenzgebiet nur einmal wöchentlich und nicht bei jeder Einreise vorzunehmen.

Den genauen Wortlaut der Coronavirus-Eireiseverordnung finden Sie unter:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html

https://www.infobest.eu/de/themengebiete/artikel/covid-19-grenzueberschreitende-informationen/faq-deutschland

Offline Mark

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #796 am: 01. April 2021, 11:08:45 »
Mal eine dumme Frage. Ich wohne in Frankreich, arbeite aber in der Schweiz, bin Deutscher, habe also keinen beruflichen Grund nach Deutschland zu gehen.

Die Frage ist wirklich ... weniger klug....
Ein deutscher Staatsbürger braucht keinen "Grund" um nach Deutschland einzureisen!
Wär ja noch schöner...

Offline Zaren

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #797 am: 01. April 2021, 11:16:27 »
Gestern Abend hat Herr Macron wieder gesprochen,

also alles zu habe ich ja noch verstanden. Aber ich habe etwas mit 10 KM Radius gehört und hat die Decheterie offen nächste Woche? Vielleicht kann das jemand wieder zusammenfassen.

Danke

Offline kembser

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #798 am: 01. April 2021, 11:18:07 »
Mal eine dumme Frage. Ich wohne in Frankreich, arbeite aber in der Schweiz, bin Deutscher, habe also keinen beruflichen Grund nach Deutschland zu gehen.

Die Frage ist wirklich ... weniger klug....
Ein deutscher Staatsbürger braucht keinen "Grund" um nach Deutschland einzureisen!
Wär ja noch schöner...

Naja, so dumm ist die Frage ja nicht. Natürlich darf ein Deutscher immer nach Deutschland einreisen, momentan halt nur mit negativem Test. Aber er muss danach unverzüglich in Quarantäne. Und da Mat68 in der Schweiz arbeitet, gehe ich mal davon aus, dass seine Reifen in Baden-Württemberg lagern. Und dort ist ja das Einkaufen als Ausnahme von der Quarantäne-Pflicht ausdrücklich ausgenommen. Ich könnte mir daher sehr gut vorstellen, dass ein Polizist bei einer möglichen Kontrolle sagt, dass da kein Ausnahmegrund vorliegt. Auch wenn es hier natürlich nicht um reines Shopping geht. Das würde wohl auf eine ziemliche Diskussion mit dem Ordnungshüter hinauslaufen...

Offline Mark

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #799 am: 01. April 2021, 12:00:43 »
Gestern Abend hat Herr Macron wieder gesprochen,

also alles zu habe ich ja noch verstanden. Aber ich habe etwas mit 10 KM Radius gehört und hat die Decheterie offen nächste Woche? Vielleicht kann das jemand wieder zusammenfassen.

Danke

Ich bezweifle, dass M.Macron über deine dechetterie gesprochen hat :P

Offline Mark

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #800 am: 01. April 2021, 12:04:55 »
Natürlich darf ein Deutscher immer nach Deutschland einreisen, momentan halt nur mit negativem Test. Aber er muss danach unverzüglich in Quarantäne. Und da Mat68 in der Schweiz arbeitet, gehe ich mal davon aus, dass seine Reifen in Baden-Württemberg lagern. Und dort ist ja das Einkaufen als Ausnahme von der Quarantäne-Pflicht ausdrücklich ausgenommen. Ich könnte mir daher sehr gut vorstellen, dass ein Polizist bei einer möglichen Kontrolle sagt, dass da kein Ausnahmegrund vorliegt. Auch wenn es hier natürlich nicht um reines Shopping geht. Das würde wohl auf eine ziemliche Diskussion mit dem Ordnungshüter hinauslaufen...

a) Er muss dann in Quarantäne, wenn er in D bleibt. Wenn er (mit seinen Reifen) sofort wieder ausreist, ist das wohl hinfällig.

b) das Abholen von Eigentum ist ja wohl was anderes als Einkaufen

Fazit: Mit einem aktuellen negativen Test in der Tasche würde ich mir da weiter keinen Kopf machen.
Zumindest nicht in meiner Gegend (Haut-Rhin, Südbaden)


« Letzte Änderung: 01. April 2021, 12:12:38 von Mark »

Offline Saarbrücker

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #801 am: 01. April 2021, 13:16:49 »
Hallo Zaren,
das mit den 10 Kilometern wird wohl leider kommen. Alle anderen Einschränkungen wollen sie heute Abend kundtun.
 
Die Öffnungszeiten eurer Decheterie kannst du doch auf der Gemeinde erfragen.

An alle trotz Corona ein geruhsamen, friedvolles Osterfest.
« Letzte Änderung: 01. April 2021, 13:18:43 von Saarbrücker »

Offline spirou

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #802 am: 01. April 2021, 14:10:49 »
Hallo Mat68

mußt halt schauen, daß du das diese Woche noch erledigt kriegst, ab Samstag abend ist ja dann wieder lockdown mit 10km Radius Regel. Da hättest du nächste Woche dann vielleicht das Glück in D und in F Schwierigkeiten mit den Staatsdienern zu bekommen.
Grüße

Offline kembser

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #803 am: 01. April 2021, 16:28:20 »
Natürlich darf ein Deutscher immer nach Deutschland einreisen, momentan halt nur mit negativem Test. Aber er muss danach unverzüglich in Quarantäne. Und da Mat68 in der Schweiz arbeitet, gehe ich mal davon aus, dass seine Reifen in Baden-Württemberg lagern. Und dort ist ja das Einkaufen als Ausnahme von der Quarantäne-Pflicht ausdrücklich ausgenommen. Ich könnte mir daher sehr gut vorstellen, dass ein Polizist bei einer möglichen Kontrolle sagt, dass da kein Ausnahmegrund vorliegt. Auch wenn es hier natürlich nicht um reines Shopping geht. Das würde wohl auf eine ziemliche Diskussion mit dem Ordnungshüter hinauslaufen...

a) Er muss dann in Quarantäne, wenn er in D bleibt. Wenn er (mit seinen Reifen) sofort wieder ausreist, ist das wohl hinfällig.

b) das Abholen von Eigentum ist ja wohl was anderes als Einkaufen

Fazit: Mit einem aktuellen negativen Test in der Tasche würde ich mir da weiter keinen Kopf machen.
Zumindest nicht in meiner Gegend (Haut-Rhin, Südbaden)

Bei b) bin ich absolut einverstanden. Aber was a) betrifft : Jede/r muss sich unverzüglich in Quarantäne begeben, wenn er/sie nicht unter die Ausnahmen fällt. Gerade in Südbaden hat man ja immer wieder gelesen, dass die Ortspolizisten den Franzosen (und Schweizern), die zum Einkaufen kommen, Geldbußen verteilen - eben genau wegen der Missachtung der Quarantäne-Regeln.

Offline Mat68

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #804 am: 01. April 2021, 20:11:22 »
Da ich dank Home Office aktuell sehr wenig Auto fahre, werde ich den April mal die Winterreifen einfach drauf lassen, soll eh wieder kälter werden. Im Mai werde ich dann mal schauen, wie die Situation aussieht.

Offline Eric

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #805 am: 04. April 2021, 09:19:10 »
Ich hoffe, dass die am Dienstag nicht auf die Idee kommen, zu kontrollieren.

Offline Dori

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #806 am: 04. April 2021, 09:54:45 »
Mein Mann ist gestern nach D gefahren (er hatte dort ein Termin im Testzentrum). Nirgends stand jemand. Weder die Gendarmen zur Attestation Prüfung noch die Polizei und das am Ostersamstag....damit hätten wir nicht gerechnet (Grenzübergang Iffezheim)

Offline Waylon57

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #807 am: 04. April 2021, 10:07:02 »
Mein Mann ist gestern nach D gefahren (er hatte dort ein Termin im Testzentrum). Nirgends stand jemand. Weder die Gendarmen zur Attestation Prüfung noch die Polizei und das am Ostersamstag....damit hätten wir nicht gerechnet (Grenzübergang Iffezheim)

Welche Attestation? Couvre feu?


Ich bin seit Anfang März nicht kontrolliert worden obwohl ich quasi jeden Tag hin und her fahre. Das muss ja aber nicht heißen, dass es keine Kontrollen gibt.
« Letzte Änderung: 04. April 2021, 11:08:54 von Waylon57 »

Offline Eric

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #808 am: 04. April 2021, 10:46:45 »
Bei mir ebenso. Nur haben wir ( ich ) bei zwei Feiertagen echt ein Problem mit der 48-Stundenfrist.


P.S es gibt wieder neue Formulare in Frankreich.

Offline Waylon57

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #809 am: 04. April 2021, 11:13:21 »
Bei mir ebenso. Nur haben wir ( ich ) bei zwei Feiertagen echt ein Problem mit der 48-Stundenfrist.


P.S es gibt wieder neue Formulare in Frankreich.

Das sich da bei euch, bzgl. besseren Testmöglichkeiten, nichts tut ist ja Mist.

Ich fahre morgen trotz Feiertag an die Goldene Bremm zum testen.


Neues Formular habe ich auch schon gesehen. Herrlich!  :lach: