So, ich habe mal alles was man Anfragen kann (Bundespolizei, Ministerium Baden-Württemberg) angefragt. Das ist die klare Antwort:
Die Reiseverbote gelten zunächst für alle Reisenden - unabhängig von der Nationalität. Selbstverständlich dürfen Deutsche wieder einreisen, das gilt aber zunächst für diejenigen, die Ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Sollten die Kinder einen Wohnsitz in Deutschland haben, dürfen diese entsprechend "pendeln". Wenn dem nicht so ist, dann muss ein begründeter Härtefall vorliegen (z.B. Beerdigung etc.). Entsprechende Regelungen finden sich in § 3a der Corona-Verordnung:
"§ 3a
Reiseverbote bei ausländischen Risikogebieten
(1) Fahrten und Reisen aus einem Risikogebiet im Ausland nach RKI-Klassifizierung in das Gebiet oder durch das Gebiet des Landes Baden-Württemberg sind mit Ausnahme der Fahrten zur Arbeitsstelle, zum Tätigkeits- oder Beschäftigungsort, zum Wohnsitz oder zum Bestimmungs- oder Ausgangsort einer Warenlieferung sowie in besonders begründeten Härtefällen aus privaten Gründen (z.B. familiärer Todesfall) verboten.
(2) Es sind nur solche Fahrten gestattet, die bei vernünftiger Betrachtung geeignet sind, die Arbeitsstelle, den Tätigkeits- oder Beschäftigungsort, den Wohnsitz oder den Bestimmungs- oder Ausgangsort einer Warenlieferung möglichst schnell und sicher zu erreichen. Unterbrechungen der Fahrten, insbesondere zu Einkaufs- oder Freizeitzwecken, sind untersagt.
(3) Bei Fahrten zur Arbeitsstelle, zum Tätigkeits- oder Beschäftigungsort ist die ausgefüllte und unterschriebene Pendlerbescheinigung der Bundespolizei oder der ausgefüllte Berechtigungsschein des Landes Baden-Württemberg zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland zum Zwecke der Berufsausübung mitzuführen, bei Fahrten mit einem Kraft-fahrzeug ist die Pendlerbescheinigung oder der Berechtigungsschein gut sichtbar hinter der Frontscheibe auszulegen."
Die Verordnung wurde vom Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg (
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/) erlassen. D.h. die Zuständigkeit für rechtliche Auslegungen oder eventuelle Ausnahmeregelungen liegt dort.
Damit ist dann jetzt klar, dass wir auch als Deutsche nicht einfach nach Deutschland einreisen dürfen, nur weil wir einen deutschen Ausweis haben!