Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Grenzgänger Corona  (Gelesen 254195 mal)

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Offline Dragonvamp

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #465 am: 29. Oktober 2020, 13:59:33 »
Aus meiner Sicht ist nicht die Grenze das Problem, sondern dass man nur noch 1km weg von zuhause darf. Also "nur" einkaufen in D geht wohl nicht, aber noch ist es gestattet bzw. nicht verboten, auf dem Weg von und zur Arbeit in D einzukaufen. Oder versteht jemand die Regelungen anders?
Gruß aus den eigenen 4 Wänden,
moni

Der eine Kilometer galt doch nur für den Spaziergang. Fürs Einkaufen war man angehalten, es in der Nähe zu erleidigen. Was noch als nah gilt, wurde meines Wissens aber nicht genauer definiert.

Doch dafür gab es auch eine Regelung. Nur zum nächsten Supermarkt. Sollte der nächste größere weiter weg sein (Super U Auchan etc) dann sind auch 15km Entfernung in Ordnung. Du darfst aber nicht den nächsten großen in 5 verweigern um zum noch größeren in 20km Entfernung zu fahren.

Offline Nase

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #466 am: 29. Oktober 2020, 14:41:30 »
Wenn Du den Text darüber gelesen hättest (wo Du Dir das Formular für die Nacht runterladen kannst) - da steht das die Formulare ab dem 30.10. bereitstehen.
Und zum Thema rausgehen - man durfte eine Stunde täglich raus um mit dem Hund zu gehen, Sport zu machen oder Spazieren gehen. Das Ganze max. 1 km rund ums Haus. So wird das Ganze wohl wieder kommen.

Danke für den dezenten Hinweis.... Habe es zwischenzeitlich auch gelesen. Ist nicht so leicht wenn man alles nebenbei bei der Arbeit machen muss. Hauptsache die Beschränkungen gelten ab heute Nacht. Da reicht es ja völligdie nötigen Formulare morgen irgendwann online zu stellen.

Offline Eric

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #467 am: 29. Oktober 2020, 18:01:57 »
Hier wird einiges zusammengefasst. Wobei das mit der 1km-Regelung in meinen Augen falsch ausgelegt wird.

https://www.sr.de/sr/sr3/themen/panorama/lockdown_regeln_grenzverkehr_deutschland_frankreich_100.html
« Letzte Änderung: 29. Oktober 2020, 18:21:03 von Eric »

Offline David1231

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #468 am: 29. Oktober 2020, 19:11:37 »
Hallo, weiss jemand wie genau das bei einem Umzug aus D nach FR aussieht? Ziehen am 10.11 um und ständen dann ohne Helfer da :(


Offline Schnaeggschje

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #469 am: 29. Oktober 2020, 19:26:22 »
Hallo David,

in einem anderen Forum wurde geantwortet, daß die Dame mit der Gendarmerie telefoniert hat und angeblich der Umzug verboten sei. *ohne Gewähr*
Sinnvollerweise fragst du evtl. selbst mal bei der Gendarmerie nach, dann wärst du auf der sicheren Seite.

Fraglich ist ja auch ob deine deutschen Helfer dann mit rüber dürfen.

Offline rcz78

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Offline Dragonvamp

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #471 am: 29. Oktober 2020, 21:43:55 »
Hallo David,

in einem anderen Forum wurde geantwortet, daß die Dame mit der Gendarmerie telefoniert hat und angeblich der Umzug verboten sei. *ohne Gewähr*
Sinnvollerweise fragst du evtl. selbst mal bei der Gendarmerie nach, dann wärst du auf der sicheren Seite.

Fraglich ist ja auch ob deine deutschen Helfer dann mit rüber dürfen.

Da können die mich morgen aber mal kreuzweise. Muss noch einmal ans alte Haus und letzte Sachen holen. Mir Jacke ob das geht oder nicht. Ich mach das einfach.

Offline Viertelefranz

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #472 am: 30. Oktober 2020, 10:01:42 »
Im April war das ausüben von Sport alleine wie das Radfahren im Umkreis 1 Km noch erlaubt...bin jetzt aber nicht sicher wie die GENAUE Auslegung jetzt ist da mehr auf das Spazierengehen oder mit Haustieren gedeutet wird (was ich jedenfalls jetzt so gefunden habe). Hat da jemand schon Erfahrung oder hat eine genauere Auslegung der Regierung zu dem Thema gefunden ?? Vielen Dank und gesunde grüssle von Andreas
...bin ich der einzigen veganer im Elsass...mit Fitness/Gesundheitsliftstyle !? falls nicht...lass es mich wissen : )

Offline sable12

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #473 am: 30. Oktober 2020, 12:33:58 »
Aus meiner Sicht ist nicht die Grenze das Problem, sondern dass man nur noch 1km weg von zuhause darf. Also "nur" einkaufen in D geht wohl nicht, aber noch ist es gestattet bzw. nicht verboten, auf dem Weg von und zur Arbeit in D einzukaufen. Oder versteht jemand die Regelungen anders?
Gruß aus den eigenen 4 Wänden,
moni

Der eine Kilometer galt doch nur für den Spaziergang. Fürs Einkaufen war man angehalten, es in der Nähe zu erleidigen. Was noch als nah gilt, wurde meines Wissens aber nicht genauer definiert.

Doch dafür gab es auch eine Regelung. Nur zum nächsten Supermarkt. Sollte der nächste größere weiter weg sein (Super U Auchan etc) dann sind auch 15km Entfernung in Ordnung. Du darfst aber nicht den nächsten großen in 5 verweigern um zum noch größeren in 20km Entfernung zu fahren.

Im Frühjahr hatte ich einen Artikel vom Innenminsterium gefunden. Man konnte uns nicht untersagen, in einen, weiter entfernten, Hypermarché zu fahren!

Ich fand (finde es) besser, einen großen Einkauf zu machen (im entfernten Hypermarché), statt zig mal zu nahegelegenen fahren (zu müssen), da ich dort nicht alles auf einmal bekomme.
Viele Grüße, sable12

Offline sable12

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #474 am: 30. Oktober 2020, 12:40:20 »
Im April war das ausüben von Sport alleine wie das Radfahren im Umkreis 1 Km noch erlaubt...bin jetzt aber nicht sicher wie die GENAUE Auslegung jetzt ist da mehr auf das Spazierengehen oder mit Haustieren gedeutet wird (was ich jedenfalls jetzt so gefunden habe). Hat da jemand schon Erfahrung oder hat eine genauere Auslegung der Regierung zu dem Thema gefunden ?? Vielen Dank und gesunde grüssle von Andreas

Im Frühjahr war das Radfahren doch nur zum Einkaufen erlaubt
Viele Grüße, sable12

Offline Dori

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #475 am: 30. Oktober 2020, 12:52:28 »
Im Frühjahr war, soweit ich weiß, Fahrrad fahren als sportliche Aktivität erlaubt.

Was mich allerdings brennend interessiert - im Frühjahr durfte nur eine Erwachsene Person im Auto sitzen, auch wenn sie im gleichen Haushalt leben- ist dies wieder so?
Ich habe hierzu leider noch nichts gefunden

Viele Grüße Dori


Offline Micha_1980

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #476 am: 30. Oktober 2020, 15:49:28 »
„strong minds discuss ideas,
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(Socrates)

Offline Mark

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #477 am: 30. Oktober 2020, 17:28:10 »

 Da die Grenzen (noch) offen sind, kann es uns Deutschen mit Wohnsitz Elsass keiner verbieten, nach Deutschland ein- oder auszureisen.

Auch wenn die Grenzen "geschlossen" sind, konnte und kann man einem Deutschen nicht verbieten, nach Deutschland einzureisen. Egal wo der seinen ersten, zweiten, oder dritten Wohnsitz hat.

Offline sable12

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #478 am: 30. Oktober 2020, 17:29:11 »
Und im Frühjahr durfte nur ein Erwachsener (ohne Kinder)  pro Haushalt einkaufen gehen. Ob die Bestimmung bestehen bleibt ?
Viele Grüße, sable12

Offline paolo0902

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #479 am: 30. Oktober 2020, 18:18:08 »
Hallo, weiss jemand nun etwas genauer was das einkaufen nach der Arbeit in Deutschland betrifft? Ist es für Pendler verboten wie im Frühjahr oder nicht? Laut Innenministerium Baden Württemberg gilt noch die 24 h Regel vom 19.10.20 ,also ist es angeblich erlaubt. Wäre dankbar für Infos.