Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Grenzgänger Corona  (Gelesen 254026 mal)

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Offline spirou

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #330 am: 18. Mai 2020, 06:50:31 »
futur_frontalier schreibt:Als Deutscher kann man daher vermutlich problemlos auch über die Grenze zum Einkaufen. Für Franzosen gilt das aber sicher nicht.. Das ist der Punkt, den ich bezweifle.Machen die Franzosen einen Unterschied in der Nationalität wen sie ausreisen lassen? Klar Deutsche die auf der Heimreise sind müßen sie nach D durchlassen, aber deutsche die in F wohnen, den franz. Ausgangsbeschränkungen ungerliegen und nach D zum Einkaufen oder spazieren gehen wollen? Bin ich nicht sicher. Ich glaube die würden Sie an der Grenze wieder zurückschicken falls eine Kontrolle stattfindet oder bei der Wiedereinreise bestrafen falls man keine gute Ausrede hat. Sonst würden ja deutsche vor allen anderen in F wohnenden z.B. Türken, Italiener oder auch den Franzosen deutlich bevorteilt werden.Was meint ihr wis an den anderen Grenzen aussieht zu Spanien, Italien Belgien u.s.w. Werden dort die jeweils dort lebenden Nationalitäten auch bevorteilt?

Offline kembser

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #331 am: 18. Mai 2020, 07:17:27 »
Ich finde in den französischen Bestimmungen nichts über die Ausreise aus Frankreich. Die attestation und damit einen wichtigen Grund braucht man ja nur noch, wenn man die 100 km überschreitet.
Und bei der Einreise nach Frankreich braucht man das Formular zur Einreise, auf dem man ankreuzen kann, dass man einen Wohnsitz hat oder die französische Staatsangehörigkeit.

Auf dieser Seite:
https://www.gouvernement.fr/info-coronavirus
heißt es :

je ne dois pas voyager à l’extérieur de l’espace européen : les frontières sont fermées, sauf pour quelques liaisons de rapatriement de nationaux.

Also nur Reisen außerhalb der EU sollen vermieden werden.

[...] die französische Lockerung der Ausgangsbeschränkung auf 100 km Umkreis ums Haus schließt ja das Verlassen des Landes aus Zwecken, die nicht der Arbeit dienen ganz klar aus. Was nun?

Wo findest du das, spirou?
« Letzte Änderung: 18. Mai 2020, 07:44:00 von kembser »

Offline spirou

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #332 am: 18. Mai 2020, 08:01:12 »
Hallo Kembser,

ehrlich gesagt habe ich keinen Nachweis für meine Behauptung, ich habe nur die Aussage meiner Frau übernommen, die war sich sehr sicher und die schaut 24/24 bfmtv. Hier noch ein Auszug aus den DNA vom 11.5., darin steht auch, daß die 100 km nicht über die Grenze zählen.
Être frontalier, un désavantage

Forcément, avec cette nouvelle règle de déplacement, être un département frontalier n'est pas un avantage. Plus on est près de la frontière, allemande ou suisse dans le cas de l'Alsace, plus la zone des déplacements autorisés est amputée d'une partie de son aire.

On aura par exemple une pensée pour les habitants de Lauterbourg, dans le nord-est du Bas-Rhin, qui restent malgré tout un peu... "confinés"

Grüße

Offline kembser

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #333 am: 18. Mai 2020, 08:09:20 »
Ja klar, aber die gehen halt vom französischen Staatsbürger aus. Der kann nicht über die Grenze, außer er geht arbeiten. Aber das regelt ja Deutschland, nicht Frankreich.

Offline Matthias#28

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #334 am: 18. Mai 2020, 08:27:40 »
Ich habe ein "Bild" (leider unscharf - wer hat ne bessere Qualitaet) von den Regelungen der Bundespolizei vom 16.5.2020 bekommen.

Auch wenn es unscharf ist, kann man deutlich lesen:
"Insbesondere Einreisen aus touristischen Gründen oder zum Einkaufen sind weiterhin nicht gestattet"
gruss Matthias

Offline spirou

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #335 am: 18. Mai 2020, 08:29:33 »
Das genau ist ja der Knackpunkt, den ich vorhin schon ansprach:
Du fährst an die Grenze, als Deutscher mit Wohnsitz in F, und die Franzosen kontrollieren.
Laßen sie dich ausreisen oder nicht? Macht es da einen Unterschied ob du deutsch oder sonstwer bist?
Klar die Deutschen laßen dich einreisen aber wenn du gar nicht bis hinter den Schlagbaum kommst?
Oder die Franzosen kontrollieren bei der Einreise. Ein Franzose muß Strafe bezahlen, weil er die Zone verlassen hat und ein Deutscher nicht?
Kannst du dir das vorstellen?

Offline Matthias#28

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #336 am: 18. Mai 2020, 08:41:06 »
Und bei der Einreise nach Frankreich braucht man das Formular zur Einreise, auf dem man ankreuzen kann, dass man einen Wohnsitz hat oder die französische Staatsangehörigkeit.
Wo finde ich das Papier? (Einreise Frankreich)

Fuer die Einreise Deutschland habe ich das gefunden:
https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2020/05/200515_selbsterklaerung_down.pdf?__blob=publicationFile&v=3
gruss Matthias

Offline fabo12

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #337 am: 18. Mai 2020, 08:41:57 »
Hallo,

Der grüne Kasten erläutert doch einfach nur die triftige Gründe genauer. Wie über dem Kasten ja steht, gelten diese Gründe nicht für deutsche Staatsangehörige, Berufspendler und den Warentransport. Es bestätigt also Kembser Aussage.

Ich kenne keine Verordnung, die die Ausreise in ein EU-Land verbietet. Ich habe auch noch nicht gesehen, dass F bei der Ausreise kontrolliert. Für die Einreise braucht man das Formular, mit dem man sich selbst einen Wohnsitz in F bestätigt. Ich habe aber auch noch nicht gesehen, dass F bei der Einreise kontrolliert.

Viele Grüße,
Frank

Offline fabo12

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #338 am: 18. Mai 2020, 08:44:09 »
Hier die Seite mit den Formularen: https://www.interieur.gouv.fr/Actualites/L-actu-du-Ministere/Attestation-de-deplacement-et-de-voyage

Voyage international depuis l’étranger vers la France métropolitaine

Offline kembser

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #339 am: 18. Mai 2020, 08:59:18 »
Hallo,

Der grüne Kasten erläutert doch einfach nur die triftige Gründe genauer. Wie über dem Kasten ja steht, gelten diese Gründe nicht für deutsche Staatsangehörige, Berufspendler und den Warentransport. Es bestätigt also Kembser Aussage.

Ich kenne keine Verordnung, die die Ausreise in ein EU-Land verbietet. Ich habe auch noch nicht gesehen, dass F bei der Ausreise kontrolliert. Für die Einreise braucht man das Formular, mit dem man sich selbst einen Wohnsitz in F bestätigt. Ich habe aber auch noch nicht gesehen, dass F bei der Einreise kontrolliert.

Viele Grüße,
Frank

Eben, so würde ich das auch sehen. Hier:

https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2020/03/200317_faq.html?nn=5931604#doc13824392bodyText2

steht unter "2. Wer darf nach Deutschland einreisen?":

Für deutsche Staatsangehörige bestehen keine Einreisebeschränkungen, sie dürfen in jedem Fall nach Deutschland einreisen.

Und kontrolliert wird normalerweise bei der Einreise, nicht bei der Ausreise.

Offline fabo12

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #340 am: 18. Mai 2020, 09:11:19 »
Ja, ich finde die Lage mittlerweile dann doch recht eindeutig. Was mich am meisten besorgt hat, war die Quarantänepflicht bei der Einreise nach D. Die gibt es jetzt ja aber auch nicht mehr.

Natürlich ist es diskriminierend, dass nur Deutsche keinen Grund brauchen, aber das ist ein anderes Thema.

Offline Nase

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #341 am: 18. Mai 2020, 09:36:26 »
*Wo* in der aktuellen Einreiseverordnung BW wird ein triftiger Grund für die Einreise verlangt?
*Welche* franz. Vorschrift bezieht sich auf die Ausreise?
Da ich müde bin jeden Tag aufs Neue Verordnungen rauszusuchen hier einfach mal der Link zu Zusammenfassung von Pamina:

http://www.eurodistrict.eu/sites/default/files/doc/20%2005%2015_Tableau%20assouplissements_16%2005%202020.pdf

In "F" gilt meines Wissens ja weiterhin die 100 km Grenze und irgendetwas bezüglich Übertritt in ein anderes Department. Sorry, auch da will ich nichts mehr raussuchen, weil man eh jeden Tag was anders liest.
Dann gibt es da ja weiterhin die auszufüllende Attestation bei Rückkher aus dem Ausland an den franz. Wohnort.

Offline Nase

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #342 am: 18. Mai 2020, 09:46:15 »
Über der Zusammenfassung steht übrigens auch eindeutig darüber:

Nichtsdestotrotz bleibt der Grenzübertritt deutschen Staatsbürgern, Berufspendlern, Warentransport oder Personen mit triftigem Grund vorbehalten. Nachstehend eine Liste der ab 16. Mai 2020 geltenden triftigen Gründe.

Das liest sich für mich eindeutig.
Übrigens wurde heute Morgen am Grenzübergang Lauterbourg/Neulauterburg stichprobenartig kontrolliert.

Offline kembser

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #343 am: 18. Mai 2020, 09:57:02 »
In F gilt die Regel: Wenn man das Département verlässt und sich gleichzeitig weiter als 100 km vom Wohnort entfernt, braucht man einen triftigen Grund. Das ist alles.

Und ich lese den Satz so: Der Grenzübertritt bleibt folgenden Personen vorbehalten:
  • deutschen Staatsbürgern
  • Berufspendlern
  • Warentransporten
  • Personen mit triftigem Grund

Offline fabo12

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #344 am: 18. Mai 2020, 10:08:22 »
Stimmt, das ist mehrdeutig: Man kann den triftigen Grund auf jedes Element der Aufzählung beziehen oder nur auf das letzte. Da die triftigen Gründe für Warentransporte aber keinen Sinn ergeben, gehe ich davon aus, dass es sich nur auf das letzte Glied bezieht.

Zudem steht ja auch anderen Stellen wie oben schon zitiert
* bei der Bundespolizei: Für deutsche Staatsangehörige bestehen keine Einreisebeschränkungen, sie dürfen in jedem Fall nach Deutschland einreisen.
* beim BMI: Unterliegen auch deutsche Staatsangehörige Einreisebeschränkungen? Deutsche Staatsangehörige dürfen nach wie vor nach Deutschland einreisen.

Und diese beide Aussagen sind klar.