Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Grenzgänger Corona  (Gelesen 254116 mal)

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Offline Suzette

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #300 am: 11. Mai 2020, 10:03:54 »
Salut Matthias,
Danke für die Übersicht! Wenn ich es richtig interpretiere sind wir im Bas Rhin vergleichsweise noch am Besten dran... Wenn ich die Zahlen so sehen sind die Maßnahmen aber immer noch berechtigt.
Interessant: Bei unserem Lidl (Bischwiller) haben fast alle Maske getragen; beim Norma in Souflenheim kaum jemand (und da liefen welche rum bei denen Maske echt besser ausgesehen hätte...  :nixwieweg: )
Dort beim Eleclerc standen die Leute drausen bis zum Horizont; in Drusenheim beim kleinen Eleclerc war wenig los. Und dort haben wir auch vorher immer noch Mehl bekommen.

Ich bin letzten Montag übrigens problemlos bei Iffezheim über´n Rhein gekommen (es gab Beschwerden weil die BuPo wohl ihre Kontrollpflicht sehr eigenwillig ausgelegt hat und daraufhin sich wohl der BmdI Seehofer eingeschaltet und zur Zurückhaltung aufgefordert) und auch an meinem Arbeits/Wohnort hat noch niemand mit Steinen nach mir geworfen... Alles gut - bis jetzt...  :pfeif:

Grüßle,
Edgard :winkerwinker:

Hi, welches Problem hat denn die BuPo in Iffezheim gemacht? Würde es im Zweifel nicht reichen, den dt. Pass zu zeigen? Ich wollte nächste Woche über Iffezheim zum Arzt, gleiche Konstellation, Deutsche, Wohnsitz Elsaß, aber auch D (Hauskauf), frz Kennzeichen. Habe ich da Probleme zu erwarten?

Offline edgard

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #301 am: 11. Mai 2020, 11:01:13 »
Salut Suzette, (soviel Zeit muß sein!  :pfeif: )

wir haben den Wohnsitz nur in D, daher auf dem Perso "Kein Wohnsitz im Inland". Damit reicht die deutsche Staatsbürgerschaft nicht aus. Wie es mit Doppelwohnsitz ist kann ich nicht sagen.
Auch nach den Erleichterungen von heute geht neben speziellen Fällen entweder Berufs(!)Pendler - d.h. ohne 14 Tage häusliche Quarantäne oder Rückreise nach Deutschland (bei Wohnsitz in D) MIT häuslicher Quarantäne.
Mein Arzt ist auch in D, ich muß jedes Quartal zur Routinekontrolle. In Gambsheim an der Grenze habe ich meinen letzten Befund vorgezeigt - daraus ging Namen und Anschrift des Arztes hervor, der letzte Untersuchungstermin und daß ich quartalsweise hin muß - und das passte terminlich, ich durfte passieren.
Du solltest also irgendsowas dabeihaben, nur mal eben nach D zum Arzt geht nämlich immer noch nicht.
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-fuer-ein-und-rueckreisende/

Was die BuPo angeht - da gab es wohl an mehreren Übergängen Vorfälle bei denen die Beamten ihre Kontrollpflicht über die Maßen ausgedehnt haben was dann zu Beschwerden führte  - was auch in diesem Thread schon zu lesen war.

Die gute Info: Seit heute dürfen Pendler auch wieder in D legal einkaufen.

Grüßle,
Edgard
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Offline readonly

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #302 am: 12. Mai 2020, 08:16:11 »
Na schau mal einer an:

Zitat
14 Tage Quarantäne - damit müssen Reise-Rückkehrer in Deutschland rechnen. Ein Gericht in Niedersachsen setze den entsprechenden Paragrafen der Landesverordnung jetzt aber außer Vollzug. Und auch in der Politik gibt es Kritik an der Quarantäne.

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die generelle Quarantänepflicht für Menschen einstweilig außer Vollzug gesetzt, die aus dem Ausland nach Deutschland einreisen. Das teilte die Justizbehörde gestern Abend mit. Die Entscheidung bezieht sich auf einen Paragrafen der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus vom 8. Mai. Der Beschluss sei unanfechtbar.
Quelle:
https://www.tagesschau.de/inland/quarantaenepflicht-corona-101.html

Mal sehen, ob BW das auch so sieht.
« Letzte Änderung: 12. Mai 2020, 08:18:18 von readonly »

Offline edgard

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #303 am: 12. Mai 2020, 08:56:29 »
Moin,  :winkerwinker:

"
Mal sehen, ob BW das auch so sieht."
Das kommt nicht auf das "sehen" sondern auf a) auf die Rechtslage (Landesrecht) und b) auf die Situation vor Ort an. Und die ist in BW wohl anders als in NDS.

Salut,
Edgard
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Offline maison

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #304 am: 12. Mai 2020, 11:58:19 »
Die gute Info: Seit heute dürfen Pendler auch wieder in D legal einkaufen.

Grüßle,
Edgard
[/quote]

Man hat schon viel gehört und gelesen wo steht explizit deine Ausage?

Reste en bonne santé.

Offline readonly

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #305 am: 12. Mai 2020, 12:08:51 »
in der Verordnung von BW ist der entsprechende Passus jetzt verschwunden:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-fuer-ein-und-rueckreisende/

Offline Suzette

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #306 am: 12. Mai 2020, 13:07:04 »
Salut Suzette, (soviel Zeit muß sein!  :pfeif: )

wir haben den Wohnsitz nur in D, daher auf dem Perso "Kein Wohnsitz im Inland". Damit reicht die deutsche Staatsbürgerschaft nicht aus. Wie es mit Doppelwohnsitz ist kann ich nicht sagen.
Auch nach den Erleichterungen von heute geht neben speziellen Fällen entweder Berufs(!)Pendler - d.h. ohne 14 Tage häusliche Quarantäne oder Rückreise nach Deutschland (bei Wohnsitz in D) MIT häuslicher Quarantäne.
Mein Arzt ist auch in D, ich muß jedes Quartal zur Routinekontrolle. In Gambsheim an der Grenze habe ich meinen letzten Befund vorgezeigt - daraus ging Namen und Anschrift des Arztes hervor, der letzte Untersuchungstermin und daß ich quartalsweise hin muß - und das passte terminlich, ich durfte passieren.
Du solltest also irgendsowas dabeihaben, nur mal eben nach D zum Arzt geht nämlich immer noch nicht.
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-fuer-ein-und-rueckreisende/

Was die BuPo angeht - da gab es wohl an mehreren Übergängen Vorfälle bei denen die Beamten ihre Kontrollpflicht über die Maßen ausgedehnt haben was dann zu Beschwerden führte  - was auch in diesem Thread schon zu lesen war.

Die gute Info: Seit heute dürfen Pendler auch wieder in D legal einkaufen.

Grüßle,
Edgard

Hallo Edgard

naja, wenigstens gibt es die gute Info, dass Pendler in BaWü legal einkaufen dürfen (im Saarland durften sie schon immer  :winkerwinker:), aber der Rest klingt ja gar nicht gut.

Ich habe zum Beispiel gar keinen Perso, nur meinen Reisepass, und den von der Botschaft in Strasbourg.

Ich habe gestern mit der Bundespolizei gesprochen, der Herr war sehr freundlich muss man sagen, und er meinte Reisepass reicht, aber weitere Gründe wären willkommen. z. B. Arztterminzettel oder so.

Aber vor Ort kann das natürlich anders aussehen, nachdem was du sagst, wenn offenbar die Nase nicht passt.  :anixwissen:

Zumindest Seehofer, so wurde in der Saarbrücker Zeitung gemunkelt, macht am Samstag auf...

Oh, bevor ich es vergesse, die BuPo sagte mir gestern, man solle am besten, wenn man sich nur kurz in F aufhalten sollte, also unter den 48 h Quarantänepflicht bleibt, kurz vor Grenzübertritt irgendwo was kaufen auf dt. Seite, Bäcker, Tanke, damit man beweisen kann, wann man ungefähr rüber ist, und nicht "versehentlich" aus Mangel an Beweisen sozusagen, unter Quarantäne gestellt wird.
« Letzte Änderung: 12. Mai 2020, 13:20:33 von Suzette »

Offline edgard

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #307 am: 12. Mai 2020, 13:41:19 »
  :winkerwinker: Zum Thema Pendler:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/lockerung-fuer-pendler-aus-dem-ausland/

"Ab dem 11. Mai ist es für Grenzpendlerinnen und Grenzpendler wieder erlaubt, ihren Arbeitsweg zu unterbrechen, um Einkäufe zu erledigen.

Auf Initiative von Innenminister Thomas Strobl und Sozialminister Manne Lucha werden die Einschränkungen gelockert, die derzeit für Pendler aus dem Ausland gelten. Derzeit ist es diesen nicht gestattet, ihren Arbeitsweg zu unterbrechen, um Einkäufe zu erledigen. Diese Einschränkung soll nach einem Beschluss der Lenkungsgruppe vom 8. Mai mit Ablauf des 10. Mai 2020 durch eine Änderung der Corona-Verordnung Quarantäne/Einreise entfallen. ..."  :eijoo:
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Offline Matthias#28

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #308 am: 12. Mai 2020, 14:07:24 »
Montag 11.05.2020 /gegen 14:00 / Grenze Neulauterburg/Lauterbourg Stadt.
Einreise nach Frankreich keine Kontrolle
Ich zurueckgelaufen und habe mit einem deutschen Bundespolizisten gesprochen.
1. Darf ich wieder zurueck nach Deutschland: Wenn sie einen deutschen Pass haben, koennen wir sie nicht daran hintern
2. Werde ich kontrolliert, wenn ich mit einem Auto mit deutschen Kennzeichen komme: Nein
3. Werde ich kontrolliert, wenn ich mit einem Auto mit franzoesischen Kennzeichen komme: Ja, aber wenn sie einen deutschen Pass haben koennen sie weiter fahren
4. darf ich in DE einkaufen: Ja warum nicht, bei der Einreise nach FR werden sie nicht kontrolliert

Irgendwie finde ich das verwirrend.
gruss Matthias

Offline edgard

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #309 am: 12. Mai 2020, 14:18:58 »
 :winkerwinker: Matthias,

es hat (wie hier geschildert) Fälle gegeben wo Insassen von PKW mit frz Kennzeichen die als Pendler unterwegs waren vor einem Laden (auch Apotheke...) standen und eingekauft oder getankt haben ein Bußgeld zahlen mußten - egal ob deutscher oder frz. Pass.
Pendler durften nur auf dem direkten Weg zur Arbeit und wieder retour...
Deutsche Staatsangehörigkeit - OK, die ist aber in dem Fall egal wenn man keinen Wohnsitz in D hat.... Ist aber hier alles schon durchdiskutiert worden.  ;)
Meien Frau ist auch in der Altenbetreuung tätig und ging für diese Menschen natürlich auch einkaufen - aber natürlich nicht nur für die.. :pfeif:

Grüßle,
Edgard
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Offline rcz78

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #310 am: 12. Mai 2020, 14:23:00 »
Hallo Allerseits !

Ich hätte Mal wieder eine Frage bzgl. dem Dokumentenchaos ;-)
Innerhalb Frankreichs braucht man ja jetzt innerhalb des 100km Radius keine Bescheinigung mehr.
Da ich ab dieser Woche wieder täglich von Moselle ins Saarland pendeln darf zum Arbeiten weiß ich ehrlich gesagt nicht genau was ich noch für Dokumente benötige.....

Ich habe von meinem Arbeitgeber eine Pendlerbescheinigung in deutscher Sprache bekommen um nach Deutschland einzureisen.
Dann habe ich noch die Attestation professionelle vom Arbeitgeber ausgefüllt bekommen.
Die Frage wäre jetzt brauche zur Rückreise nach Frankreich weiterhin noch die internationale Einreisebestätigung ?

Vielen Dank !

MfG Marco

Offline Matthias#28

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #311 am: 12. Mai 2020, 14:27:41 »
 :winkerwinker: Edgard,

Klar haben wir hier schon vieles durch diskutiert, und daher empfand ich seine Kommentare ja verwirrend.
Immerhin hatte er 4 silberne Sterne auf der Schulter.
gruss Matthias

Offline Saarbrücker

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #312 am: 12. Mai 2020, 15:09:23 »
@rcz,
schau mal hier:
http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/behorden/corona-lockerungen-ab-11-mai-2020/90/
Antwort 102
Haben wir schon diskutiert.

DIe AG Bescheinigung kannst du natürlich mitführen, ist aber mit deutschem Pass nicht zwingend.
Siehe auch Beitrag von Matthias; Antwort 308.
« Letzte Änderung: 12. Mai 2020, 15:12:33 von Saarbrücker »

Offline rcz78

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #313 am: 12. Mai 2020, 15:31:36 »
Okay, vielen Dank !

Also braucht man die internationale Bescheinigung weiterhin für die Einreise....

Mache das dann täglich übers Smartphone da ja auch hier ein Datum rein muss.....

Danke nochmals und einen schönen Tag euch allen !


Offline kembser

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #314 am: 17. Mai 2020, 20:44:39 »
Hallo zusammen,

So, BaWü hat die Quarantäne - Regel für Personen aus der EU gestrichen :

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-fuer-ein-und-rueckreisende/

Ausnahmen gibt es nur, wenn man aus Ländern kommt, die laut RKI mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner haben. Und da gehört Frankreich nicht dazu :

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Quarantaene_Einreisen_Deutschland.html

Nur um sicher zu gehen, verstehe ich das richtig? Darf ich nun als Deutscher, der in Frankreich wohnt, aber nicht in Deutschland arbeitet, wieder ohne Probleme nach Deutschland, um beispielsweise etwas einzukaufen oder jemanden zu treffen? Denn die Einreise darf mir die Bundespolizei als Deutschem ja nicht verweigern, und BaWü kann mir auch nichts wollen, denn ich sehe nicht, wie ich nun noch gegen die BaWü - Coronaverordnung verstoßen könnte. Oder übersehe ich etwas?

Viele Grüße,
Der Kembser