ich beziehe mich auf meine Antwort weiter oben 185.
Hier die Antwort vom Innenministerium BaWü:
die Regelung der Verordnung des Sozialministeriums zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Eindämmung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung Einreise – CoronaVO Einreise) vom 10. April 2020, auf die sich Ihre Anfrage bezieht, besagt dass Unterbrechungen der Fahrten, insbesondere zu Einkaufs- oder Freizeitzwecken, untersagt sind. Nur für notwendige Unterbrechungen ist die Fahrt vom Wohn- zum Zielort, bspw. zum Tanken erlaubt und damit auch der Kauf von in Tankstellen angebotenen Waren, gestattet.
Also an der Tanke dürfen wir einkaufen.