Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Grenzgänger Corona  (Gelesen 254246 mal)

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Offline Waylon57

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #165 am: 17. April 2020, 15:16:17 »
Ich bitte vielmals um Entschuldigung eine so dumme Frage gestellt zu haben. Ich werde dieses Forum nicht mehr mit meinen dummen Fragen belästigen.

Der Ein oder Andre ist ja sehr von sich überzeugt.


Bleibt gesund.

Inzwischen hat auch RP den Absatz mit dem Einkauf entfernt und im Saarland gab es diesen ja ohnehin nicht. Nur BaWü hat den Absatz noch drin.


Ansonsten werden ab heute Abend der Grenzübergang in Kleinblittersdorf sowie die Freundschaftsbrücke wieder geöffnet.

Offline Samycaramel

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #166 am: 17. April 2020, 15:55:37 »

Inzwischen hat auch RP den Absatz mit dem Einkauf entfernt und im Saarland gab es diesen ja ohnehin nicht. Nur BaWü hat den Absatz noch drin.


Ansonsten werden ab heute Abend der Grenzübergang in Kleinblittersdorf sowie die Freundschaftsbrücke wieder geöffnet.
[/quote]

Freut mich, dass man im Saarland da schon etwas weiter ist.
Wünschte mir, dass dies hier zur Pfälzer-Grenze ähnlich wäre.

Fährt denn jemand und damit meine ich nur die Einreise nach DE, ohne Pendler-Ausweis, ohne triftigen Grund als deutscher Staatsbürger (mit DE-Kfz-Zeichen) ohne Probleme über die Grenze? Und welche Erfahrungen habt ihr da gemacht?

Offline Waylon57

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #167 am: 17. April 2020, 16:07:29 »
@Samycaramel
Wie geschrieben hat Rheinland-Pfalz in der neuen Verordnung den Absatz mit dem Einkaufen gestrichen.

Ich habe nur am Anfang die Pendlerbescheinigung und den Wisch vom Saarland vorgezeigt. Danach nur noch den Personalausweis vorgezeigt. Ich hab 'nen deutschen Firmenwagen. Muss aber dazu sagen, dass ich alles mit meiner Arbeit verbinde und nicht extra nach Deutschland fahre.

Offline Samycaramel

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #168 am: 17. April 2020, 16:45:32 »
Danke dir :)
Mir ging’s grundsätzlich um den Erfahrungsaustausch.
War seit mehr als 5 Wochen nicht mehr in DE.
Halte mich an die geltenden Regeln und trage meinen Teil zum Ganzen bei.

Hatte eben in den Nachrichten gelesen, das es nun nochmals auf Bundesebene die nächsten Tage Gespräche zur Grenzthematik geben soll. Im Fokus, getrennte Familien (Elternteile und Kinder), grenzüberschreitende Partnerschaften und Ehen, sowie Single-Haushalte dessen Lebensmittelpunkt (Familie etc.) auf der anderen Seite der Grenze liegen. Am Beispiel der dort genannten Grenzen zu A, FR, CH, LUX...
« Letzte Änderung: 17. April 2020, 17:40:29 von Samycaramel »

Offline Gabrielle

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #169 am: 17. April 2020, 19:07:13 »
@borderbub,
nicht aufregen. Es gibt keine dummen Fragen - öfter nur mal dumme Antworten.
Also, ich freue mich schon auf weitere Fragen von dir.
@Antje.
Freut mich wirklich sehr, dass du auf dem Weg der Besserung bist. Weiterhin alles Gute!
Gabrielle

Offline Saarbrücker

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #170 am: 17. April 2020, 21:20:44 »
@Helmut,
das gehört zwar jetzt nicht hier hin, da du es aber angesprochen hast werde ich es posten:
Deine Aussage:
" Denn nur der direkte Weg von Arbeitsstelle bis zur Haustür ist versichert! Jede Abweichung, außer Tankstopp, ist nicht versichert."
ist LEIDER falsch. Tankstopps auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit sind NICHT durch die BG versichert.
Siehe
Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 30. 1. 2020 - B 2 U 9/18 R

Offline -Helmut-

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #171 am: 18. April 2020, 02:21:45 »
@Saarbrücker, mich wundert oft, wie manche Zeitgenossen einiges sehr eigenartig auslegen, interpretieren. ;-) Schon komisch, wenn diejenigen die etwas eigenartig auslegen, interpretieren ernsthaft meinen das hätte nix mit ihnen, ihren Auslegungen und daraus resultierenden Unterstellungen zu tun.

Wieso ist es soo schwer zu verstehen, dass ein Tankstop der auf dem direkten Weg liegt, kein Problem für die BG ist? Zeige mir doch ein Urteil, das eindeutig aussagt, ein Arbeitnehmer darf eine Tankstelle die er auf dem direkten Weg passiert, vorbei fährt, nicht anfahren darf zum tanken.
Übigens hattest du jemals Kontakt mit einer BG, jemals mit Mitgliedern der zuständigen BG gesprochen, sprechen können? Lese mal hier durch, und beachte die Punkte Lehrgänge bei der zuständigen BG für Fachkräfte, sowie Laien verstehen vieles nicht. ;-)
Ein Wegeunfall wird ähnlich behandelt wie ein Unfall am Arbeitsplatz. Dürfte soweit noch verständlich sein. Was bezüglich direktem Weg von und zur Arbeit für manche unverständlich, oder mehr vermutet als verstanden wird, darf fachlich besprochen werden. ;-)
Welche BG ist denn für deinen Arbeitgeber zuständig? Telefoniere, faxe oder maile doch mal mit dieser bezüglich dem hier angesprochenen Punkt.
Oder frage vor Ort, falls du demnächst vom Arbeitgeber zu Lehrgängen der BG geschickt wirst.

https://www.arbeitsschutzgesetz.org/berufsgenossenschaft/

Weitere Info's zum Thema Corona.
https://www.dguv.de/de/praevention/corona/allgemeine-infos/index.jsp
« Letzte Änderung: 18. April 2020, 03:37:42 von -Helmut- »
Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)

Offline Saarbrücker

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #172 am: 18. April 2020, 08:30:52 »
@Helmut,

es fällt manches Mal sehr schwer, den Gedanken und [ein wenig konstruierten] Argumenten von Gerichten zu folgen. Schon oft habe ich kopfschüttelnd das ein oder andere Urteil zur Kenntnis genommen und konnte nicht ergründen, welche Praxiserfahrungen der Richter wohl dahintersteckt. Da uns das hier zitierte Urteil vielleicht eines Tages selbst passieren könnte, will ich es Ihnen nicht vorenthalten:
 
Ein Beschäftigter, der beim Betanken seines Privatfahrzeugs zu Schaden kommt, steht auch dann nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sich die Tankstelle auf dem direkten Weg von beziehungsweise zu seiner Arbeitsstätte befindet. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 30. 1. 2020 - B 2 U 9/18 R entschieden. Das BSG weicht damit von seiner bisherigen Rechtsprechung zu Unfällen beim Tanken ab.
 
Die Klägerin war nach Arbeitsschluss in ihren Pkw gestiegen, um auf direktem Weg zu ihrer 75 Kilometer entfernt liegenden Wohnung zu fahren. Beim Start des Fahrzeugs ertönte ein Warngsignal und es leuchtete die Tankanzeige auf. Das signalisierte der Klägerin, dass die Kraftstoffmenge nur noch für eine Strecke von maximal 70 Kilometer reichen würde. Die Klägerin fuhr daher zu einer an der Wegstrecke gelegenen Tankstelle. Nach dem Tanken rutschte sie auf dem Weg zur Kasse auf einem Treibstofffleck aus. Dabei zog sie sich eine Sprunggelenksfraktur zu.
 
Für die Folgen der Verletzung wollte die Klägerin Leistungen der Berufsgenossenschaft (BG) in Anspruch nehmen. Sie trug vor, sie habe das Fahrzeug betanken müssen, um nach Hause kommen zu können. Weil sie dazu den direkten Weg zu ihrer Wohnung nur unwesentlich habe verlassen müssen, handele es sich um einen versicherten Wegeunfall. Die zuständige BG verneinte einen Anspruch.
 
Die Entscheidung:
 
Nach Auffassung des BSG war die BG nicht dazu verpflichtet, das Ereignis als Arbeitsunfall anzuerkennen. Das Betanken des privaten Fahrzeuges der Klägerin habe nicht mehr im Zusammenhang mit ihrer Beschäftigung gestanden. Denn ihre Arbeitszeit sei zum Zeitpunkt des Unfalles bereits beendet gewesen. Ein Beschäftigter stehe zwar auf dem direkten Heimweg unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Diesen Weg habe die Versicherte durch das Tanken und die damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten jedoch mehr als nur geringfügig unterbrochen.
Der Tankvorgang sei auch nicht als sogenannte Vorbereitungshandlung ausnahmsweise versichert gewesen. Eine Vorbereitungshandlung würde nur dann in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung einbezogen, wenn sie einen besonders engen zeitlichen, sachlichen und örtlichen Bezug zur versicherten Tätigkeit aufweise und dies bei wertender Betrachtung so nahe stehen, dass ihre Einbeziehung gerechtfertigt erscheine. Das Auftanken eines privaten Fahrzeuges erfülle diese Voraussetzungen nicht. Denn es diene lediglich allgemein der Erhaltung der Betriebsfähigkeit des Kraftfahrzeuges.
 
Die Unterbrechung des Heimwegs der Klägerin war laut BSG auch nicht als nur geringfügig anzusehen. Das Betanken eines Fahrzeuges könne nämlich nicht "im Vorübergehen" erledigt werden. Das Anhalten, Aussteigen, Betanken und Bezahlen stelle vielmehr eine äußerlich beobachtbare und von der Zurücklegung des Weges deutlich unterscheidbare neue Handlungssequenz dar.
Schließlich sei die Unterbrechung des Weges zur Wohnung der Klägerin auch noch nicht mit dem Tankvorgang als solchem beendet gewesen. Denn dazu hätte der ursprünglich geplante und unterbrochene Weg wieder fortgeführt werden müssen.
 
Das BSG weist darauf hin, dass es an der früheren Sichtweise, die das Tanken in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung einbezogen hatte, wenn es auf dem Weg notwendig geworden war, um den versicherten Endpunkt zu erreichen, nicht mehr festhalte!

Offline Matthias#28

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #173 am: 18. April 2020, 09:37:17 »
@Saarbruecker, vollkommen richtig.
Ich selbst bin Trainer der BG ETEM gewesen (neben dem normalen Job als InfoSec-Officer). Fast 20 Jahre mussten wir das genauso unterrichten.
Fahrt zu Arbeit, Fahrt nach Hause auf dem kuerzest moeglichen Weg ohne aussteigen(Auto) oder Absteigen(Fahrrad/Motorrad). Kleinere Umwege sind dann statthaft z.B. das Kind zum Kindergarten/Schule zu bringen, oder in der Fahrgemeinschaft Kollegen mitzunehmen. Es ist sogar erlaubt an der Tanke anzuhalten oder sich beim Metzger/Baecker sein Vesper zu holen, selbst wenn das mit unerheblichen Umwegen verbunden ist.
Eins haben sie alle gemeinsam: Sobald ich aussteige/absteige ruht der Versicherungsschutz bis ich die Fahrt wieder aufnehme (bei Unterbrechungen von laenger als 2 Std. (mache z.B. Sport) wird der Versicherungsschutz automatisch beendet). Also an der Tanke ausrutschen, beim Metzger/Baecker die Treppen hochfallen, sich beim Sport auf dem Nachhauseweg den Haxen brechen, mmmhhh Pech gehabt - ist nicht versichert. Das Ganze wird unter "Eigenwirtschaftlichen" Taetigkeiten sub summiert.
Auch im Betrieb auf der Toilette oder in der Kantine ist man NICHT durch die BG versichert. 

BTW: Sollten wir ggf. in einen extra FRED verschieben. :police:
gruss Matthias

Offline Dragonvamp

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #174 am: 18. April 2020, 12:50:56 »
Mal was anderes:
Meine Tagesmutter hatte mir gesagt, dass sie gehört habe, man dürfe im Elsass wieder zu zweit Auto fahren. Ich hab grad ein wenig gegoogelt, aber nichts gefunden. Habt ihr vllt auch was mitbekommen?

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #175 am: 18. April 2020, 13:53:31 »
Hier ist alles recht schön zusammengefasst:

https://meinfrankreich.com/corona-in-frankreich/

(Ehe-)Paare dürfen seit der Änderung vom 23.3. wieder zu zweit unterwegs sein.

Ist halt keine offizielle Quelle...

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #176 am: 18. April 2020, 13:57:16 »
Und hier findet man Fallzahlen nach Departement aufgegliedert

https://mapthenews.maps.arcgis.com/apps/opsdashboard/index.html

Offline Waylon57

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #177 am: 18. April 2020, 14:12:45 »
Und hier findet man Fallzahlen nach Departement aufgegliedert

https://mapthenews.maps.arcgis.com/apps/opsdashboard/index.html

Danke, hab' sowas bisher für Frankreich nicht gefunden.  :smily:

Lässt sich auf dem Rechner bei mir nicht öffnen, aber auf dem Handy geht's

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #178 am: 18. April 2020, 14:17:38 »
« Letzte Änderung: 18. April 2020, 14:19:35 von readonly »

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Re: Grenzgänger Corona
« Antwort #179 am: 18. April 2020, 14:49:56 »
Artikel von heute. Tja, das ist draus geworden....

BNN Samstag, 18.04.2020: Bei Berufspendlern staut sich der Frust


Grenzgänger aus dem Elsass klagen über negative Stimmungsmache und langwierige Kontrollen

Bei Berufspendlern staut sich der Frust

**Rastatt.** Tägliches Warten an der deutsch-französischen Grenze, dauernde Kontrollen, zeitaufwendige Fahrten bis zum Arbeitsplatz, keine Möglichkeit, in Deutschland einzukaufen oder zu tanken, obwohl das auf direktem Weg zur Arbeit eigentlich erlaubt ist, und obendrein eine „Stimmungsmache gegen Elsässer“, die viele Grenzgänger als „beschämend und unwürdig“ empfinden. Berufspendler aus dem Elsass brauchen derzeit starke Nerven, sofern sie diese nicht schon verloren haben.
Manche geben gegenüber unserer Redaktion offen zu, dass sie die Situation zunehmend frustriert. „Wir Grenzgänger fühlen uns wie Menschen zweiter Klasse“, macht Gabriele Großmann ihrem Unmut Luft. Die Pendlerin lebt in Stattmatten und arbeitet in Baden-Baden. Jeden Morgen braucht sie gut zwei Stunden bis zu ihrem Arbeitsplatz, „statt einer halben Stunde wie üblich“.
Gleiches berichtet auch Meike Rosenthal aus Roeschwoog, die in Rastatt arbeitet. Man könne sich nicht vorstellen, was morgens ab 4.30 bis 8.30 Uhr an der Grenze los sei. „Angeblich sollte es doch mit der grünen Grenzpendlerbescheinigung ganz einfach sein. Während die Lkw, die nur etwa zehn Prozent ausmachen, morgens einfach durchgewunken werden, müssen die Berufspendler anhalten und Ausweise oder andere Dokumente vorzeigen“, berichtet Großmann. Wenn man es dann endlich über die Grenze geschafft habe, lauere in Deutschland die Radarkontrolle. „Frühmorgens sind noch alle Geschäfte zu. Und abends, wenn wir nach einem stressigen Tag wieder daheim sind, bekommen wir in Frankreich viele Lebensmittel nicht mehr oder die Geschäfte haben bereits geschlossen.“
Berufstätige, die feste Arbeitszeiten haben und zu einer bestimmten Uhrzeit im Betrieb sein müssen, haben es doppelt schwer. Wie Markus Großmann, der die Hundepension im Baden-Airpark leitet. „Ich fahre jeden Morgen um 4.45 Uhr los, weil meine Arbeitszeit um 7 Uhr beginnt. Zu dieser Zeit bringen Leute, die ebenfalls zur Arbeit müssen, die Tageshunde vorbei.“ Denen könne man nicht sagen, „sorry, es hat an der Grenze halt zu lange gedauert“. Der Stress jeden Morgen mache auf Dauer krank. „Und jetzt hat die Bundesregierung angekündigt, dass die Grenzkontrollen um weitere 20 Tage bis zum 4. Mai verlängert werden.“ Man dürfe sich nicht wundern, wenn sich immer mehr Berufspendler krankschreiben ließen. „Vielleicht merkt man ja, wie systemrelevant sie sind, wenn sie fehlen.“ Zu den systemrelevanten Berufen zählten offenkundig nur die Klinikmitarbeiter, der Rest müsse schauen, wo er bleibt. „Die Wintersdorfer Grenze wird morgens zwei Stunden lang für die Krankenhausbeschäftigten geöffnet. Mich würde mal interessieren, wie viele Autos da morgens rüberfahren. Wenn ich nämlich jeden Morgen hier abbiege, habe ich noch nie eines gesehen“, sagt Gabriele Großmann und fügt hinzu: „Wir alle fahren ja nicht zum Vergnügen über die Grenze. Wir sind Mitarbeiter, die Betriebe am Laufen halten“. Auch Meike Rosenthal kann nicht nachvollziehen, warum Grenzgänger, die zum Beispiel im Einzelhandel oder bei Banken arbeiten, nicht systemrelevant sein sollen.
Eine andere Sache stört die Befragten noch mehr: Fast im selben Wortlaut berichten Grenzpendler unabhängig voneinander, dass Fahrzeuge mit französischen Kennzeichen in Deutschland nicht nur verstärkt bei den Supermärkten kontrolliert würden. Man werde beim Einkaufen sogar denunziert, wenn nicht gar angezeigt, bekomme Zettel ans Auto geklebt, dass man in Deutschland unerwünscht sei. „Und manche wurden sogar mit Eiern oder Tomaten beworfen. Die deutsch-französische Freundschaft und Kooperation stelle ich mir anders vor“, sagt Rosenthal. Und Großmann ergänzt: „Wo bleibt da Europa? Sollen wir den Deutschen, wenn die Corona-Krise überstanden ist und sie wieder zum Schlemmen und Einkaufen ins Elsass stürmen, dann auch solche Zettel ans Auto kleben und sie mit Eiern bewerfen?“.
Von verbalen Anfeindungen und zerkratzten Autos auf Supermarkt-Parkplätzen in Grenznähe berichtet auch Doris K. aus Beinheim. Sie hat sich „im Namen von vielen Berufspendlern“ in einem Brief an die Bundeskanzlerin den Frust von der Seele geschrieben. Mit dem Fahrzeug ihres Mannes fährt sie erst gar nicht mehr über die Grenze, da es ein französisches Nummernschild hat. Sie stört vor allem die Ungleichbehandlung: „Wir deutschen Pendler aus dem Elsass helfen mit, in Deutschland die Wirtschaft aufrecht zu erhalten und sind extrem verärgert, dass es uns untersagt ist, nach der Arbeit für den täglichen Bedarf einzukaufen. Es ist sogar unter Strafe gestellt. Übrigens: Deutsche dürfen in Frankreich einkaufen?... ohne Beschränkung!“ Die selbst im Einzelhandel arbeitende Wahl-Elsässerin fordert deshalb eine Lösung wie im Grenzgebiet zu Belgien und den Niederlanden. Die aktuelle Situation ist für sie eine Belastung: „Für uns Pendler ist es ein Spießrutenlaufen in Deutschland. Nennt man das EU?“  Siehe Stadtgespräch
Eine schier endlos lange Schlange: Seitdem die Bundespolizei an der Grenze kontrolliert, müssen sich die Verkehrsteilnehmer an der Staustufe Iffezheim in Geduld üben.