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Autor Thema: Grenzgaengerbescheinigung und Rückzug nach Deutschland  (Gelesen 5181 mal)

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Offline egbert

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Grenzgaengerbescheinigung und Rückzug nach Deutschland
« am: 01. August 2012, 08:14:11 »
Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich kann leider nicht mehr in Frankreich leben, da ich beruflich zu oft ausserhalb der Grenzzone arbeite.
Nun meine Fragen zum Umzug nach Deutschland:
1.) Ich werde nach genau nach 3 Jahren zurückziehen. Nach dieser Zeit läuft ja ohnehin die Grenzgaengerbescheinigung aus. Muss ich mich dann bei dem fr. Finanzamt dennoch abmelden und beim deutschen Finanzamt anmelden? Falls ja, kann ich mich jetzt schon für den 1. November ummelden, dh. eine Mitteilung, dass ich ab 1.November wieder in D wohne.
2.) Für die Nachzahlung oder Rückerstattung der französischen Steuer: Gebe ich die deutsche Wohnadresse beim französischen Finanzamt an? Oder wie läuft das?
3.)Kann ich zunächst mein Konto in Frankreich (unter Angabe meiner neuen deutschen Adresse) behalten, um die Rückzahlungen der Versicherungen zu bekommen, behalten?
4.) Wie lange kann ich mein Auto mit französischer Zulassung fahren, bevor ich es überführe und in Deutschland anmelde?
5.) Gibt es Nachsendeanträge für die Post nach Deutschland?

Ich haffe, Ihr könnt mir einige Fragen beantworten.

Offline pifolog

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Re: Grenzgaengerbescheinigung und Rückzug nach Deutschland
« Antwort #1 am: 01. August 2012, 19:13:59 »

1. Wenn du die Bedingungen für Grenzgänger nicht mehr erfüllst, in deinem Fall zu häufiges Arbeiten außerhalb der Zone, muss dein Arbeitgeber das merken (ansonsten sagst du es ihm) und dir entsprechend wieder deutsche Lohnsteuer abziehen. Die Grenzgängerbescheinigung für das laufende Kalenderjahr gilt dann nicht mehr. Das ist zunächst alles.
Da wird nichts groß ab-, an- oder umgemeldet. Im nächsten Jahr gibst du dann je eine Steuererklärung in F und in D ab.
2. Adressenänderung kann formlos an das F-Finanzamt erfolgen.
3. Ja
4. Die Europäische Kommission sagt 6 Monate, andere reden von 1-2 Wochen.
5. Ja