Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Behörden => Thema gestartet von: -Helmut- am 29. Juli 2012, 13:22:44

Titel: Gesetze im Internet
Beitrag von: -Helmut- am 29. Juli 2012, 13:22:44
Im Internet sind so gut wie alle Gesetze zu finden und einzusehen. Man muss quasi keine Bücher oder Bücherregale voll Dokumenten vorhalten. Per Suche oder einer zentralen Stelle wie hier im Link kann für deutsche Verhältnisse bzw Zuständigkeiten gesucht und gefunden werden.

http://www.gesetze-im-internet.de/ (http://www.gesetze-im-internet.de/)

Wer der französischen Sprache mächtiger ist als ich, möge bitte auf die Suche gehen und ähnliche Seiten übertragen auf französische Zuständigkeiten hier ins Forum einbringen.
Früher gab es bezüglich Gesundheitswesen u.ä. keinerlei Rubrik hier im Forum. Dies wurde ausgebessert.

Bezüglich Recht und Rechte in Frankreich gibt es keine Rubrik im Forum.
Ich wünsche mir für alle Teilnehmer am Forum einen entsprechenden Resort.
Und bitte alle die in der franz. Sprache besser zurecht kommenden Foristen, ähnliche Gesetze die im Internet verfügbar sind, hier einzubringen.

Bezüglich französischem Recht und Rechtsformen ist hier im Forum entweder nichts, oder zu wenig zu finden.
Titel: Re: Gesetze im Internet
Beitrag von: Marco am 29. Juli 2012, 23:30:32
Hi,

mal rum gefragt: Seht ihr den Bedarf für ein neues Forum ähnlich?

vg
Marco
Titel: Re: Gesetze im Internet
Beitrag von: +Hägar+ am 30. Juli 2012, 10:16:37
hallo,
schlecht ist es nicht, allerdings muss man gut französisch sprechen, um die juristischen texte zu verstehen.
man könnte allerdings auch z.b. eine kurze erklärung in deutsch darunter schreiben - wer dazu fähig ist  :-\.
gruss
Titel: Re: Gesetze im Internet
Beitrag von: Mathis am 30. Juli 2012, 12:33:12
Hallo,

Gesetze, Verordnungen usw. findet man für Frankreich alle hier:

http://legifrance.gouv.fr

Gruß Mathis
 
Titel: Re: Gesetze im Internet
Beitrag von: ~Pero~ am 30. Juli 2012, 15:52:43
Hallo Mathis,

ich denke damit wäre das Wichtigste geschrieben.

Für Rechts-Interpretationen sind dann die Juristen zuständig.

:)

Pero
Titel: Re: Gesetze im Internet
Beitrag von: -Helmut- am 30. Juli 2012, 17:41:32
Interessant wie hier im Forum mit gewissen Fragen gewissen Interessen umgegangen wird.

Braucht man solcherlei Informationen überhaupt wurde gefragt.
Dann gab Mathis schon mal eine entsprechende Seite für recherchen vor, vielen Dank meinerseits dafür,
und schon glaubt eine andere Person damit sei genüge getan, alles weitere sei Sache der Juristen.

Es scheint nur sehr wenige zu interessieren wie das französische Rechtssystem im Verhältnis zum deutschen aufgebaut und gestaltet ist,
und ob sich ähnlich wie in Germany durch geschickte suche auch für den sogenannten Ottonormalverbraucher Informationen finden lassen.

Behauptet wird viel, auch im deutschen Rechtssystem, aber man braucht im benannten nicht unbedingt gleich einen Anwalt oder Rechstkundigen, um an Fakten, Gesetzestexte und -interpretationen zu kommen. Wer der deutschen Sprache mächtig ist, kann im deutschen Rechtssystem an fast jede Information kommen. Sogar Gerichtsurteile usw sind einsehbar.

Meine Frage ging in die Richtung, ist es im französischen Recht ähnlich gut organisiert, kann sich jeder der mit der Sprache zurecht kommt ähnlich gut erkundigen, gibt es auch in diesem Rechtsbereich Gerichtsurteile anhand derer man sich orientieren kann?

Wie gesagt, es gab früher kein Resort für Gesundheitsfragen. Mittlerweile wurden etliche Fragen dort untergebracht und haben einen entsprechenden Bezug.
Für Rechtsfragen scheint sich kaum jemand zu interessieren, und wenn doch, dann leider nur zum polemisieren.
Titel: Re: Gesetze im Internet
Beitrag von: Mathis am 30. Juli 2012, 18:40:39
Hi Toyo,

hast Du eigentlich Textbausteine für Deine Posts? So mit "ist ja interessant wie hier..." oder das obligatorische "zum Nachdenken anregen"?

Das von mir genannte Portal ist ein umfassendes Rechtsportal für Frankreich, wer auch nur geringe Kenntnisse der Sprache hat und eine Suchmaschine bedienen kann wird etwas finden. Gibt doch mal in das Suchfeld etwas ein, z.B. PACS oder éthylotest... Schöne Ergebnisse... Auch Urteile kannst Du finden.

Was möchtest Du mehr? Alles noch in Deutsch? Nun, die französische Regierung hat auch da schon etwas getan. Du findest auf der linken Seite: "Traductions du droit français" (Übersetzungen französischer Rechtsvorschriften). Dort auch in Deutsch. Wow! Allerdings ist das sehr mager, denn (Zitat von der Seite): Die Rubrik „Übersetzungen französischer Rechtsvorschriften“ ist ausschließlich zur Dokumentation vorgesehen. Die hierüber zugänglichen Texte sind nicht rechtsverbindlich. (Zitat Ende). Das bedeutet, wenn Du wirklich verbindliche Auskünfte willst, brauchst Du entweder einen bilingualen Juristen, oder Du liest und verstehst es in Französisch.

So, was möchtest also Du dazu beitragen, dass uns Deutschen das Rechtssystem von Frankreich besser verständlich wird? Oder möchtest Du es mundgerecht serviert bekommen? Ein Forum braucht konstruktive Helfer, nicht nur Fundamentalkritik und Polemik.

Aber wahrscheinlich ist dieses Post wieder für die Katz....

Gruß Mathis
Titel: Re: Gesetze im Internet
Beitrag von: Gabrielle am 30. Juli 2012, 18:55:07
Mathis,
schlicht und einfach:  :smily:

Gruß Gabrielle
Titel: Re: Gesetze im Internet
Beitrag von: Saarbrücker am 31. Juli 2012, 16:48:16
Hallo Mathis,

meine Stimme hast du!  :respekt:

der Saarbrücker

PS.: Über deinen ersten Satz habe ich herzhaft gelacht.
Titel: Re: Gesetze im Internet
Beitrag von: maison am 31. Juli 2012, 17:37:23
MERCI, Mathis  :winkerwinker:
Titel: Re: Gesetze im Internet
Beitrag von: Wichteline am 06. August 2012, 20:29:58

mal rum gefragt: Seht ihr den Bedarf für ein neues Forum ähnlich?


Bis vor 5 min nicht............
Aber grade googel ich mich tot, weil der Jäger meint, ich muss den Hund an der Leine lassen sonst macht er was, was ich nicht verstanden habe (und das sagt er nur einmal!)
Gehört das zu smalltalk? Wenn nein, will ich auch ein Gesetzestextediskussionsforumsdings

Grüße
Tina
Titel: Re: Gesetze im Internet
Beitrag von: Eric am 06. August 2012, 21:05:14
Divagation des chiens

Arrêté du 16 mars 1955
sur la divagation des chiens
(JO 24 mars 1955)
modifié par l'arrêté du 3l juillet l989 (JO 8 aout l989)

Art. 1er. - Pour prévenir la destruction des oiseaux et de toutes espèces de gibier et pour favoriser leur
repeuplement, il est interdit de laisser divaguer les chiens dans les terres cultivées ou non, les prés, les vignes, les
vergers, les bois, ainsi que dans les marais et sur le bord des cours d'eau, étangs et lacs.
Dans les bois et forets, il est interdit de promener des chiens non tenus en laisse en dehors des allées forestières
pendant la période du 15 avril au 30 juin.

Art. L.211-23 du Code rural :
• Est considéré en état de divagation tout chien qui, en dehors d’une action de chasse ou (L. n°2005-157 du 23
févr. 2005, art. 125) « de la garde ou de la protection du troupeau », n’est plus sous la surveillance effective de
son maître, se trouve hors de portée de voix de celui-ci ou de tout instrument sonore permettant son rappel, ou
qui est éloigné de son propriétaire ou de la personne qui en est responsable d’une distance dépassant cent mètres.
Tout chien abandonné, livré à son seul instinct, est en état de divagation (L. n° 2005-157 du 23 févr. 2005, art.
156) « sauf s’il participait à une action de chasse et qu’il est démontré que son propriétaire ne s’est pas abstenu
de tout entreprendre pour le retrouver et le récupérer, y compris après la fin de l’action de chasse ».
En cas de constat d’infraction, la procédure du timbre amende est applicable puisqu’il s’agit d’une contravention

de 4ème classe. L’amende est de 135 euro.


Titel: Re: Gesetze im Internet
Beitrag von: Nutellalein am 08. August 2012, 11:34:03
Ich find die Idee mit dem "Gesetzestextediskussionsforumsdings" auch nicht schlecht.
Es geht hier ja um gemeinsamen Austausch und Hilfe.
Wenn´s dann tatsächlich hart auf hart geht, muss man sich natürlich geschulten Rechtsbeistand suchen.
Aber zur Vorab-Info und ggf. Erfahrungsaustausch fänd ich so ne Rubrik echt gut!

@Eric:
Sorry, mein Franz. ist nicht so perfekt...
heisst das, daß ich meinen Hund nun generell angeleint haben muss (im Wald) oder nicht?
Bin etwas verwirrt wg. dieser Zeitangabe 15.4. - 30.6. und dem 2. Artikel, wo es heisst, daß der Hund nicht mehr als
100m vom Herrchen entfernt bzw. nicht ausser Hörweite sein sollte.
Wenn mein Hund also "ausbüchst", bedeutet das, daß der Förster ihn erschiessen darf?
In D. ist das, meines Wissens nach, nur der Fall, wenn der Hund tatsächlich wildert. Oder ist das in  F. genauso?

LG

Nutellalein
Titel: Re: Gesetze im Internet
Beitrag von: Mathis am 08. August 2012, 13:21:59
Hallo,

die Idee an und für sich ist ja nicht schlecht, aber das Forum und die Server dazu stehen in Deutschland, und hier gilt das sog. “Rechtsdienstleistungsgesetz“. Wenn also jemand diese Rubrik benutzt, um bei individuellen Rechtsfragen eine Beratung zu geben (was auch unabsichtlich durch entsprechende Formulierungen passieren kann), dann muss der Forenbetreiber sicherstellen, dass diese Person dazu befähigt ist (also Anwalt, Richter, Steuerberater etc. ist). Ansonsten könnte Marco ein Ordnungswidrigkeitsverfahren drohen, und das muss ja auch nicht sein. Es ist ja schon lange bekannt, dass Abmahnanwälte das Internet ständig nach solchen Dingen durchsuchen, weil sie sehr gut von den Abmahngebühren leben können.

Gruß Mathis

Titel: Re: Gesetze im Internet
Beitrag von: Eric am 08. August 2012, 13:45:16
@ Nutellalein .

im ersten Abschnitt steht sinngemäß , daß ein Hund während der Brutzeit (15.4. - 30.6) immer angeleint sein muß
im zweiten Abschnitt steht nur was von einer Strafe/Geldbuße , wenn der Hund nicht mehr in Hörweite des Halters ( mehr als 100m) ist .
Ausgeschlossen sind da nur Hunde während einer Jagd .
Von erschiessen kann ich nichts finden .
Titel: Re: Gesetze im Internet
Beitrag von: Nutellalein am 08. August 2012, 19:21:40
@Eric:
Danke für deine Erklärung! Als Brutzeit meinst du sicher die Brunftzeit  :lach:
Ist so aber auch ne sehr lustige Vorstellung (nicht böse gemeint!!)!

Von Erschiessen hab ich da auch nix gelesen...hatte das nur so von D. im Kopf. Da hat mir ein Förster mal verklickert, daß er meinen
Hund erschiessen dürfe, wenn er den Eindruck hätte, daß er wildert. Ob das aber wirklich stimmt, weiss ich nicht.

Also darf ich quasi mein Hündchen in F., ausserhalb der Jagdzeit, frei laufen lassen, solange er in meiner Hör- und Reichweite ist.

Merci nochmal!

Nutellalein
Titel: Re: Gesetze im Internet
Beitrag von: Eric am 08. August 2012, 20:16:23
Nein , ich meine die Zeit in der die Vögel ihren Nachwuchs aufziehen und das ist die Brutzeit
Titel: Re: Gesetze im Internet
Beitrag von: Nutellalein am 08. August 2012, 20:23:39
Echt jetzt?!
Na dann nehm ich alles zurück und behaupte das Gegenteil  :zwinkern: