Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Behörden => Thema gestartet von: egbert am 15. Dezember 2011, 08:56:09

Titel: Genzgängerbescheinigung
Beitrag von: egbert am 15. Dezember 2011, 08:56:09
Liebe Forumsmitglieder,
ich wohne seit November 2009 in Frankreich. Wann muss ich meine Grenzgängerbescheinigung erneuern? Im November 2012 oder schon im Januar, dh. gilt die Bescheinigung für Kalenderjahre oder für Meldedaten?
 
Titel: Re: Genzgängerbescheinigung
Beitrag von: banjo am 15. Dezember 2011, 09:15:17
Du musst sie alle 3 Jahre erneuern oder wenn Du zwischenzeitlich einen den Arbeitgeber wechselst.
Der AG hat eine Freistellungsbescheinigung vom dt. FA bekommen, darauf steht ein Datum, ab diesem Satum ist sie 3 Jahre gültig. Wird dieser Termin überschritten muss der AG streng genommen die Lohnsteuer in Deutschland abführen, bis ein neuer Bescheid vorliegt.
Titel: Re: Genzgängerbescheinigung
Beitrag von: -Helmut- am 15. Dezember 2011, 09:50:03
Hinzu kommt, der Arbeitgeber kann wegen fehlender Steuerkarte -sinngemäß- dann nur in Steuerklasse 6 einstufen, was total ungünstig ist.
Wird zwar meist nicht gemacht, aber streng genommen müsste es so sein.
Deswegen möglichst vermeiden.